Hallo zusammen,
falls sich Fragen zu dem Thema ergeben, könnten sie hier gesammelt werden. Da die Konstellation nicht so häufig ist, gibt es deutlich weniger Infos als zur umgekehrten gängigen Situation.
Hallo zusammen,
falls sich Fragen zu dem Thema ergeben, könnten sie hier gesammelt werden. Da die Konstellation nicht so häufig ist, gibt es deutlich weniger Infos als zur umgekehrten gängigen Situation.
Interessante Konstellation - ist hier jemand der es praktiziert oder praktiziert hat?
Steuerliche und Krankenversicherungsfragen?
Steuererklärung macht man dann wo?
Hallo zusammen , ich (Deutsche )bin im Oktober 2021 zu meinem Partner (Schweizer ) in die Schweiz gezogen, meinen Job in München behalten , bin unter der Woche von Mo-Do. in München. Ich habe eine Aufenthaltsbewilligung B ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz mit Vermerk (mit Erwerbstätigkeit im Ausland ) für 5 Jahre bekommen. Krankenversichert bin ich über meinen deutschen Arbeitgeber. In der Schweiz wurde ich einer Krankenkasse zugeordnet (KVG Olten), von dort aus habe ich auch eine schweizerische Krankenversichertenkarte bekommen. Somit kann ich sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland zum Arzt gehen. Mein deutsches Gehalt war ausreichend um meinen Lebensunterhalt in der Schweiz nachzuweisen. Mein Partner musste nicht für mich bürgen. Ich habe schon einen Job in Graubünden und fange zum 01.07.22 an, bis dahin pendle ich weiterhin nach München . Viele Grüsse und viel Erfolg!
Hallo Moni
wo bist du in dieser Zeit steuerpflichtig? Deutschland oder Schweiz?
Hallo zusammen,
ich wohne seit kurzem bei meinem Freund (Bewilligung C) bin jedoch noch nicht „umgezogen“. Da mein Freund bereits die Wohnung vollständig eingerichtet hat und wir ebenso schon ein Auto für mich in der Schweiz gekauft haben ziehe ich ja nur mit „Kofferinhalt“ um, somit könnte ich mir doch den Antrag bzw. Aufwand mit dem Umsiedlungsgut einfach sparen und meine Koffer einfach so in die Schweiz mitnehmen oder nicht?
Von meinem Steuerberater habe ich bis jetzt die Informationen erhalten, dass er für mich weiterhin meine Steuerrechtlichen Angelegenheiten erledigen wird . Allgemein gilt wenn ich meinen Arbeitsort und Wohnort in Deutschland habe und dann in die Schweiz ziehen möchte jedoch weiterhin meinen Arbeitsplatz in Deutschland behalten werde, gelte ich als Wegzügler/in. Deutschland behält sich somit das Besteuerungsrecht im Wegzugsjahr und in den folgenden fünf Jahren vor.
Krankenversichert bin ich weiterhin bei meinem deutschen Arbeitgeber. Laut dem deutschen Finanzamt kann ich eine Befreiung der Schweizer-Krankenkasse beantragen, da ich im deutschen arbeite und auch versichert bin.
Ich habe mich gegen Ende März im deutschen abgemeldet und am darauffolgenden Tag in der Schweiz angemeldet. Da ich bereits im Vorfeld das Migrationsamt kontaktiert hatte, solle ich laut deren Aussage als Aufenthaltszweck "erwerbstätig im Ausland" angeben.
Liebe Grüsse