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Grenzgänger andersherum - Wohnort Schweiz, Arbeitsort Deutschland

  • Susile
  • 26. Februar 2022 um 19:41
  • Susile
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    Susile
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    • 26. Februar 2022 um 19:41
    • #1

    Hallo zusammen,

    falls sich Fragen zu dem Thema ergeben, könnten sie hier gesammelt werden. Da die Konstellation nicht so häufig ist, gibt es deutlich weniger Infos als zur umgekehrten gängigen Situation.

  • eisblume555
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    eisblume555
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    • 3. März 2022 um 22:07
    • #2

    Interessante Konstellation - ist hier jemand der es praktiziert oder praktiziert hat?

    Steuerliche und Krankenversicherungsfragen?

    Steuererklärung macht man dann wo?

  • Moni8860
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    Moni8860
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    • 9. März 2022 um 14:48
    • #3

    Hallo zusammen , ich (Deutsche )bin im Oktober 2021 zu meinem Partner (Schweizer ) in die Schweiz gezogen, meinen Job in München behalten , bin unter der Woche von Mo-Do. in München. Ich habe eine Aufenthaltsbewilligung B ohne Erwerbstätigkeit in der Schweiz mit Vermerk (mit Erwerbstätigkeit im Ausland ) für 5 Jahre bekommen. Krankenversichert bin ich über meinen deutschen Arbeitgeber. In der Schweiz wurde ich einer Krankenkasse zugeordnet (KVG Olten), von dort aus habe ich auch eine schweizerische Krankenversichertenkarte bekommen. Somit kann ich sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland zum Arzt gehen. Mein deutsches Gehalt war ausreichend um meinen Lebensunterhalt in der Schweiz nachzuweisen. Mein Partner musste nicht für mich bürgen. Ich habe schon einen Job in Graubünden und fange zum 01.07.22 an, bis dahin pendle ich weiterhin nach München . Viele Grüsse und viel Erfolg!

  • BEF
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    BEF
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    • 30. März 2022 um 13:49
    • #4

    Hallo Moni

    wo bist du in dieser Zeit steuerpflichtig? Deutschland oder Schweiz?

  • LarissaWegzügler
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    LarissaWegzügler
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    • 24. April 2022 um 22:43
    • #5

    Hallo zusammen,

    ich wohne seit kurzem bei meinem Freund (Bewilligung C) bin jedoch noch nicht „umgezogen“. Da mein Freund bereits die Wohnung vollständig eingerichtet hat und wir ebenso schon ein Auto für mich in der Schweiz gekauft haben ziehe ich ja nur mit „Kofferinhalt“ um, somit könnte ich mir doch den Antrag bzw. Aufwand mit dem Umsiedlungsgut einfach sparen und meine Koffer einfach so in die Schweiz mitnehmen oder nicht?

    Von meinem Steuerberater habe ich bis jetzt die Informationen erhalten, dass er für mich weiterhin meine Steuerrechtlichen Angelegenheiten erledigen wird . Allgemein gilt wenn ich meinen Arbeitsort und Wohnort in Deutschland habe und dann in die Schweiz ziehen möchte jedoch weiterhin meinen Arbeitsplatz in Deutschland behalten werde, gelte ich als Wegzügler/in. Deutschland behält sich somit das Besteuerungsrecht im Wegzugsjahr und in den folgenden fünf Jahren vor.

    Krankenversichert bin ich weiterhin bei meinem deutschen Arbeitgeber. Laut dem deutschen Finanzamt kann ich eine Befreiung der Schweizer-Krankenkasse beantragen, da ich im deutschen arbeite und auch versichert bin.

    Ich habe mich gegen Ende März im deutschen abgemeldet und am darauffolgenden Tag in der Schweiz angemeldet. Da ich bereits im Vorfeld das Migrationsamt kontaktiert hatte, solle ich laut deren Aussage als Aufenthaltszweck "erwerbstätig im Ausland" angeben.

    Liebe Grüsse

  • Seb85
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    Seb85
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    • 4. Juli 2024 um 09:44
    • #6

    Hallo,

    ich plane in Zukunft genau diese Konstelation. Leider finde ich wirklich garkeine klare Aussage zur Besteuerung.

    Ich möchte in DE bei meinem Arbeitgeber bleiben, aber mit meiner Freundin in der Schweiz zusammenziehen. Wie wird mein Gehalt dann besteuert? Welche Abgaben habe ich zu leisten? Bleibt mir nachher mehr oder weniger vom netto im Vergleich zu in DE wohnen?


    Bin über jede Aussage dankbar. Grüße

  • fillg1
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    • 4. Juli 2024 um 20:34
    • #7

    Hallo Seb85

    grunsätzlich zahlt man seine Steuern usw. dort wo man wohnt, du musst also dein "deutsches" Einkommen in der Schweiz versteuern, Renten- und Arbeitslosenversicherung davon zahlen und natürlich brauchst du auch eine Schweizer Krankenversicherung. Grundsätzlich sollte das alles "billiger" sein als in Deutschland, die Frage ist wie du dann zum gemeinsamen Einkommen beitragen kannst, Miete und andere Lebenshaltungskosten sind natürlich in der Schweiz deutlich höher.

    Die Frage ist auch wie da dein deutscher Arbeitgeber mitspielt, schliesslich muss er sich dann um die ganzen Schweizer Gepflogenheiten und Regulierungen kümmern. Ich habe das damals mit meinem ehemaligen Arbeitgeber versucht durchzuspielen, wir sind zum Schluss gekommen, dass man dazu zumindest in der Anfangsphase mehr oder weniger eine Vollzeitstelle in der Buchhaltung benötigt, ausser natürlich dein Arbeitgeber kennt sich bereits mit dieser Konstellation aus, was aber dann relativ ungewöhnlich wäre, wie du schon selbst gesagt hast, Arbeiten in Deutschland und Wohnen in der Schweiz kommt nicht so häufig vor.

    Einmal editiert, zuletzt von fillg1 (5. Juli 2024 um 06:59)

  • lieberjott
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    • 5. Juli 2024 um 10:31
    • #8

    Grenzgänger von der Schweiz nach Deutschland - EURES-T Oberrhein

    Ich würde dort einfach konkret nachhaken, wenn die Informationen nicht konkret genug sind. Die Anlaufstellen von "INFOBest" können ebenfalls helfen und sind zudem kostenlos, da öffentlich finanziert - und keine verkappten Versicherungsmakler.

  • RaboCo
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    • 17. Juli 2024 um 10:15
    • #9
    Zitat von fillg1

    Grundsätzlich sollte das alles "billiger" sein als in Deutschland,

    Das kommt natürlich sehr stark auf dein Kanton und die Gemeinde an. Es gibt leider auch Gemeinden die teurer sind als Deutschland.

    Das kann man aber im Internet finden.

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