Steuerberechnung - komme nicht klar đŸ€”â˜ș

  • Hallo,


    mir liegt nun ein Arbeitsvertrag vor. Ich versuche den monatlichen Nettobetrag und das steuerbare Einkommen auszurechnen, aber ich weiß nicht wie ich den PrĂ€mienzuschlag einrechnen soll. Im Arbeitsvertrag steht Basislohn und dann Ziellohn. Ziellohn wird ausgezahlt, wenn am Jahresende bestimmte Ziele erreicht worden sind.


    Meine Berechnung 1


    Basislohn 128.000

    Ziellohn 141.000 Euro

    PrÀmie 13.000

    Ich nehme den Basislohn, ziehe AHV & Co. ab und teile das Ganze durch 12. Ergibt monatlichen Betrag. Die Steuern auf den Basislohn werden zusÀtzlich am Jahresende fÀllig. Von der PrÀmie ziehe ich AHV & Steuern ab, die Differenz wird einmalig zum Jahresende ausgezahlt. Auch hier sind dann darauf nochm Steuern zu entrichten.


    Berechnung 2


    Basislohn 128.000

    Ziellohn 141.000

    PrÀmie 13.000

    Ich nehme den Ziellohn und ziehe AHV & Co. ab. Vom Ergebnis ziehe ich dann die PrÀmie ab, da sie ja erst am Jahresende ausgezahlt wird. Den Rest teile ich durch 12. Das ergibt den monatlichen Betrag, der vom Arbeitgeber ausgezahlt wird. Die PrÀmie wird zusÀtzlich zum Jahresende ausgezahlt.


    Welche Rechnung ist richtig??


    Liebe GrĂŒsse und danke

  • Ich verstehe deine beiden Berechnungen nicht ganz. Also wo der Unterschied sein soll zwischen 1 und 2.


    UnabhĂ€ngig davon: da du eine B-Bewilligung hast, wird dein AG die Quellensteuer einbehalten und quartalsweise an die zustĂ€ndige Steuerverwaltung ĂŒberweisen. D.h. du bezahlst nicht erst am Jahresende die Steuern, sondern sie werden jeden Monat vom Gehalt abgezogen. Da du ĂŒber 120k pro Jahr verdienst, musst du ein NOV (nachtrĂ€glich ordentliche Veranlagung) machen. Die bereits entrichtete Quellensteuer wird dir angerechnet. Das von mir beschriebene Verfahren kann sich von Kanton zu Kanton unterscheiden, d.h. evtl. behĂ€lt dein AG auch keine Steuer ein.


    An deiner Stelle wĂŒrde ich den Quellensteuer-Rechner von Comparis nehmen, dort die 128k/12 eintragen, und dann weisst du den Nettolohn pro Monat. FĂŒr die PrĂ€mie wird dein AG auch QST einbehalten, welche ebenfalls angerechnet wird. Mit NOV bekommst du dann eventuell etwas wieder, oder du musst nachzahlen (je nach Steuerfuss deiner Wohngemeinde).


    Alternativ kannst du den Steuerrechner von Comparis nehmen, musst dort aber deinen Nettolohn eintragen (ohne AHV und P2-BeitrÀge). LÀsst sich schwierig genau berechnen, da es abhÀngig von den Konditionen der SÀule 2 deines AGs ist. Rechne mal mit 8-9% Abzug vom Bruttolohn, also in deinem Fall (0.92 * 141k = 129.72k)

  • Rechnung 2 ist realistischer, da AHV, PK und Co. mit Jahreslohnsummen arbeiten und daraus die PrĂ€mien/BeitrĂ€ge berechnen.


    Bei den Steuern ebenfalls, da man hier eine ordentliche Veranlagung auf Grund der Höhe unterstellen muss. Ein Quellensteuerabzug sollte daher nicht vorgenommen werden. Das hÀngt allerdings vom Kanton und ein paar weiteren Faktoren ab :grinning_face:

  • Der Quellensteuerabzug wird doch automatisch monatlich vorgenommen?

    Ich bin zwar nicht Markus, kann dir aber meine Erfahrung schildern. Der Quellensteuerabzug wird durch deinen Arbeitgeber vorgenommen. Mit einer B-Bewilligung geschieht das normalerweise automatisch jeden Monat. Wenn man ĂŒber 120k Jahreseinkommen hat, muss man die NOV machen. D.h. du musst bis 31.03. des Folgejahres deine regulĂ€re SteuererklĂ€rung abgeben.


    Bei einem Jahreseinkommen ĂŒber 120k kann man den Quellensteuerabzug auch weglassen. Hier gibt es unterschiedliche Aussagen und Erfahrungen. Markus und ich verdienen beide ĂŒber 120k im Jahr. Er nimmt keinen Quellensteuerabzug mehr vor, sondern wird regulĂ€r veranlagt. Ich habe ebenfalls eine Anfrage an die Steuerverwaltung Luzern gestellt, und mir wurde gesagt, dass ich bis zum Ende der B-Bewilligung weiterhin Quellensteuer zu entrichten habe (trotz >120k Einkommen). Ich habe gerade nach der Mail gesucht, aber auf die Schnelle nicht gefunden. Die Steuerverwaltung hat sich auf ein Kreisschreiben bzw. ein Gesetz bezogen damals.


    Da ihr neu seid in der Schweiz gehe ich davon aus, dass dein AG erstmal die Quellensteuer einbehĂ€lt. WĂŒrde ich als kantonale Steuerverwaltung auch erstmal bevorzugen. Sonst könntet ihr euch innerhalb eines Jahres wieder aus dem Staub machen, und die Schweiz sieht keine Steuern von euch.


    Edit: habe die Mail gefunden. Laut Kreisschreiben Nr. 45 11.1 mĂŒssen weiterhin Quellensteuern abgefĂŒhrt werden, auch wenn man einmal ordentlich nachtrĂ€glich veranlagt wurde:

    Zitat


    Die quellensteuerpflichtige Person untersteht fĂŒr ihr Einkommen aus unselbststĂ€ndiger ErwerbstĂ€tigkeit und fĂŒr ErsatzeinkĂŒnfte bis zum Ende der Quellensteuerpflicht weiterhin dem Quellensteuerabzug (vgl. Art. 89 Abs. 5 DBG i.V.m. Art. 9 Abs. 4 QStV bzw. Art. 89a Abs. 5 DBG i.V.m. Art. 10 Abs. 2 QStV).

  • Markus und ich verdienen beide ĂŒber 120k im Jahr. Er nimmt keinen Quellensteuerabzug mehr vor, sondern wird regulĂ€r veranlagt.

    Nicht das GerĂŒchte entstehen, wir zahlen uns selbst nur einen bescheidenen Lohn, 120k habe ich alleine nicht. :smiling_face_with_sunglasses:


    DafĂŒr haben wir aber noch nie Quellensteuer gezahlt, da dies bereits mit Zuzug vom TreuhĂ€nder abgeklĂ€rt wurde. Wir haben also Steuerfaktoren gemeldet und wurden provisorisch veranlagt. Auf diese geleistete Vorauszahlung gibt es dann die definitive Steuerrechnung.

  • Alles klar, ich habe jetzt alles soweit verstanden. 👍â˜ș Soweit passt das jetzt und ich gehe davon aus, dass die Quellensteuer abgezogen wird. Habe dann auch gestern mit verschiedenen Rechnern die Quellensteuer und Sozialabgaben unter BerĂŒcksichtigung der PrĂ€mie berechnet. Mit diesem ungefĂ€hren Netto Plus Minus kann ich erstmal arbeiten, was Budgetplanung etc angeht. Danke! â˜ș