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Arbeitgeber hat nie Quellensteuer abgezogen

  • Guibezer
  • 14. März 2022 um 15:33
  • fillg1
    23
    fillg1
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    • 20. Juni 2022 um 14:59
    • #21
    Zitat von basileus

    hast du dir deine Lohnausweise über all die Jahre nie angesehen?

    Mir kam bei meiner ersten schweizerischen Gehaltsabrechnung die Differenz zwischen Brutto und Netto doch etwas gering vor und habe vorsichtshalber mal nachgefragt, passte aber :winking_face:

  • Elfi2019
    4
    Elfi2019
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    • 21. Juni 2022 um 08:44
    • #22

    Guten Morgen ☀️

    Ich habe mich beim Finanzamt gemeldet.

    Die Frau am Telefon klang so als wäre ich nicht die erste der das passiert.

    Ich sollte alle meine Monatsabrechnungen ihr zukommen lassen und sie werden das prüfen und mit dem Arbeitgeber direkt verrechnen, das war ihre Aussage.

    Ich frage was da auf mich zukommen würde zwecks Nachzahlung evtl. Zinsen etc.

    Dazu konnte sie noch keine Aussage machen

    Es wird alles geprüft und ich werde Bescheid bekommen.

    Und jetzt bleibt eigentlich nur abwarten.

    Ich denke auch dass ich nicht um die Nachzahlung kommen werde da ich ja das Geld erhalten habe.

    Trotzdem sehr ärgerlich für mich.

    Da ich davon ausgegangen bin dieses Jahr nicht arbeiten zu müssen und mir die Zeit für mein Kind nehmen kann.

    Jetzt bin ich auf der Suche nach Arbeit damit ich die bevorstehenden Nachzahlung zahlen kann……. 😢

    Sobald ich weiß wie es ausgeht lasse ich euch es wissen

  • Gulpi
    2
    Gulpi
    Beiträge
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    • 26. Oktober 2022 um 13:32
    • #23

    Hallo Elfi

    Ist bei dir bereits etwas raus gekommen betr. der Überprüfung?

    Ich bin auch gerade darüber gestolpert, dass bei mir kein Abzug auf den Monatsabrechnungen ersichtlich ist. Im Rahmen des Wechsels von der B- zur C-Bewilligung habe ich mich näher mit dem Thema Steuer befasst und gelesen, dass der Abzug der Quellensteuer auf der Abrechnung aufgeführt werden muss. Was jetzt im Nachhinein auch logisch erscheint. Allerdings frage ich mich, ob mein AG das schlichtweg nicht wusste oder vergessen hat. Hat er der Quellensteuer zwar Meldung gemacht und die Zahlungen geleistet, mir nur lediglich nichts abgezogen. Frage diese Woche beim AG nach, was da Sache ist.

  • HollyGolightly
    1
    HollyGolightly
    Beiträge
    1
    • 27. September 2023 um 17:06
    • #24

    Hallo zusammen,

    ich bin neu in diesem Forum und auch ich schlage mich aktuell leider mit den gleichen Problemen herum, trotz aktiver Nachfrage beim AG, ob mit der Quellensteuer alles in Ordnung geht. Der AG hat sie nie abgezogen, dementsprechend gab es nie einen Nachweis auf meinem Lohnzettel.... Es wurde mir immer bestätigt, dass alles läuft.

    Nun nach mehr als 3 Jahren möchte er eine Rückzahlung, da er "vergessen" hat, mir die Summe monatlich abzuziehen...

    Was kam in euren Fällen raus?

    Eure Rückmeldungen wären eine grosse Hilfe, um die Sache besser einschätzen zu können.

    Vielen Dank im Voraus :smiling_face:

  • M.E.
    7
    M.E.
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    Beiträge
    50
    • 28. September 2023 um 15:25
    • #25

    Hallo,

    das ist klar in der Verordnung über die Quellensteuer geregelt -

    Zitat :

    § 25.9 Hat der Schuldner der steuerbaren Leistung wegen falscher

    Ermittlung des steuerbaren Bruttolohnes oder wegen falscher Tarif-

    anwendung zu wenig Quellensteuern abgerechnet oder wurden für eine

    steuerpflichtige Person gar keine Quellensteuern abgerechnet, werden

    gemäss § 145 Abs. 1 StG die zu wenig oder nicht abgerechneten Quel-

    lensteuern mittels Verfügung nachgefordert. Dabei gelten die Fristen

    von §§ 130, 131 und 161 StG sinngemäss.

    Die genannten Fristen im 130.131 STG betragen 5 Jahre

    Gruss

  • fellohr
    10
    fellohr
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    Beiträge
    88
    • 4. Oktober 2025 um 20:29
    • #26

    Hi zusammen,

    Hatte gehofft das mich dieses Thema niemals trifft, jedoch ist bei mir auch was falsch gelaufen.

    Mir wurde zwar seitdem wir in der Schweiz sind Quellensteuer abgezogen, jedoch hat wohl mein AG es nicht geschafft diese anzupassen als meine Frau im August 2023 eine Stelle angetreten ist. Sie hatte in 2023 anfangs ein etwas grösseres Pensum (ca. 40 %) und ab 1.1.2024 ist sie in einem 20 % Pensum. Ich hatte es auch direkt gemeldet jedoch wurde es wohl nie angepasst.

    Wir haben es jetzt gemeldet und warten jetzt darauf was passiert und auf uns zukommt.

    Hatte jemand sowas schon mal? Nachzahlen werden wir wohl müssen darüber will ich auch gar nicht diskutieren. Aber kann man das irgendwie berechnen? Ich zahle auch so schon etwa CHF 600-700 Quellensteuer monatlich. Das kann ja wohl nicht viel mehr sein wenn meine Frau nur 20 % arbeitet und nicht mal Brutto CHF 1000 im Monat hat.

  • Gulpi
    2
    Gulpi
    Beiträge
    2
    • 5. Oktober 2025 um 19:39
    • #27

    Ja, es gibt einen Online-Rechner für die Berechnung der Quellensteuer. Gib in der Suchmaschine "Quellensteuer *Wohnkanton* berechnen" ein.

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