Hi all,
einer der Gründe, warum ich hier (An welche Bedingungen ist ein B-Ausweis geknüpft?) nach den Bedingungen eines B-Ausweises gefragt hatte war weil meine Frau und ich uns überlegen eine Immobilie zu erwerben. Mit einem B-Ausweis sollte das gehen soweit ich weiß.
Nun habe ich aber auch gelesen, dass einige Grundbuchämter einiger Gemeinden Grundbuch-"Bereinigungen" durchführen, d.h. wenn z.B. die Eigentümer Ihren B/C-Ausweis aberkannt bekommen.
Daher war unsere Überlegung sich vielleicht beim Kauf auf Immobilien zu beschränken, die einem Ausländerkontingent angehören.
Ich habe leider noch nicht viel mehr dazu in Erfahrung bringen können, außer dass diese Immobilien auch von Ausländern *ohne* Aufenthaltsgenehmigung gekauft (und genutzt) werden dürfen.
Weiß dazu jemand genaueres?
Was haltet Ihr von der Idee?
Vielen herzlichen Dank und mit lb. Gr.
Thomas