Hallo Zusammen,
ich bin momentan viel am klären weil ich andersrum pendeln will d.h wohnen in der Schweiz und arbeiten in Deutschland!
Zum Thema Home Office wurde ich heute auch aufgeklärt und dies betrifft auch die anderen Grenzgänger mit wohnen in Deutschland und arbeiten in der Schweiz!
In meinem Fall habe ich die Möglichkeit v. deutschen Arbeitgeber drei Tage Home Office aus der Schweiz und zwei Tage nach Deutschland zu pendeln.
Folgendes wurde mir für meine Konstellation heute mitgeteilt:
"Grundsätzlich bleibt man durch denn deutschen Arbeitgeber sozialversichert (inkl. Krankenversicherung). Dies ändert sich jedoch, wenn zu einem wesentlichen Teil der Arbeitszeit (mind. 25%) im Homeoffice gearbeitet wird!
Wichtige Info wenn man mehr als 25% im Home Office arbeiten möchte!
Wer für denselben Arbeitgeber in zwei (od. auch mehreren) Mitgliedstaaten – EU/EFTA – unselbstständig tätig ist, wird die/der MitarbeiterIn grundsätzlich am Sitz des Arbeitgebers für sämtliche Einkommen den Sozialversicherungen unterstellt.
ACHTUNG: Wer jedoch mehr als 25% (Zeit oder Geld) auch im Wohnsitzstaat (auch Homeoffice…) tätig ist, wechselt die Unterstellung für sämtliche Einkommen in den Wohnsitzstaat. (Dabei ist es unerheblich, wo sich der Sitz des Arbeitgebers befindet und ob es sich um eine Schweizer oder Deutsche Firma handelt). Es handelt sich hierbei de facto um eine Tätigkeit in zwei Mitgliedstaaten und ist daher den Rechtsvorschriften des jeweiligen Wohnmitgliedstaats zu unterstellen. (Dies gilt natürlich nur, wenn diese 25% Regel erfüllt ist)
(gemäss Auszug Verordnung (EG) Nr. 883/2004 Art. 11 – 13 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit).
Somit müssten man durch denn Arbeitgeber im zukünftigen Wohnstaat Schweiz den Sozialversicherungen unterstellt werden (Dies gilt auch für die Krankenversicherung). D.h. bei einem 100%-Pensum ist nur 1 Tag im Homeoffice arbeiten möglich, ohne dass die Sozialversicherungsunterstellung in den Wohnstaat wechseln müsste.
Wenn der Arbeitgeber in der Schweiz eine Niederlassung hat, könnten man die Sozialversicherungsabrechnung über diese Niederlassung laufen lassen. Wenn nicht käme die ANOBAG (Arbeitnehmende ohne beitragspflichtigen Arbeitgeber zum Zug, bei der man die Beiträge an die nationale Rentenversicherung und Invaliditätsversicherung sowie Arbeitslosenversicherung selber übernehmen und der Arbeitgeber überweist die Beiträge mit dem Gehalt"
Mich würde interessieren wer solche Konstellation mit Home Office hat egal welche Grenzgänger Richtung d.h bezahlt ihr dann die Sozialversicherungsbeiträge selber in dem jeweiligen Land über diese 25% Home Office Regel jeden Monat an die Sozialversicherung Träger aus? oder übernimmt dies trotzdem der jeweiligen Arbeitgeber für den Arbeitnehmer?
Ich kann mir nämlich momentan nicht vorstellen, dass jetzt jeder nach Corona wieder brav die Kilometer bei den Benzinpreise pendelt und jeder nur genau 1 Tag Home Office macht d.h muss man diese anderen Tage Home Office irgendwo dann vermerken/angeben/melden?
Home Office bedeutet für mich flexibel zu sein d.h wenn z.b Kind krank ist oder sonstiges dazwischen kommt die Arbeit flexibel aus dem Home Office zu erledigen entweder zwei Tage hintereinander und dafür die nächste Woche wieder mehr zu pendel etc.. und nicht stur 25% Regel einzuhalten d.h immer nur ein Tag in der Woche ohne Flexibilität etc...
Bin jetzt gespannt auf eure Antworten
Danke und LG
Mari43