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Aufenthaltsbewilligung/Bürgen

  • Aidentificated
  • 26. April 2022 um 07:58
  • Aidentificated
    3
    Aidentificated
    Beiträge
    3
    • 26. April 2022 um 07:58
    • #1

    Hallo zusammen,

    Mein Freund (19/DE) will in die Schweiz ziehen und hier arbeiten. Viele Betriebe wollen schon bei der Bewerbung ein Visum sehen und mit 19 hat er noch kein Vermögen hat um seinen Unterhalt sicherzustellen. Ich habe gelesen, dass man ein Visum bekommen kann, wenn man bei einer Schweizer Krankenkasse angemeldet ist und eben Mittel hat um zu leben. Auch habe ich gelesen, dass ich für ihn bürgen kann. Leider habe ich nirgends einen Beitrag dazu gefunden, wie ich das mache :thinking_face:

    Muss man beim Antrag für die Bewilligung extra etwas angeben, benötigt man ein weiteres Dokument oder muss das ganz anders gemacht werden?

    Zudem muss man für ein Visum einen Mietvertrag vorlegen. Ist es möglich, dass ich da auch meinen vorliege, auch wenn mein Freund nur Mitbewohner und kein Mitmieter ist?

    Es würde mich sehr freuen, falls jemand davon Ahnung hat und es mir erklären könnte.

    Vielen lieben Dank, einen schönen Tag und freundliche Grüsse


    Aiden :red_heart:

  • basileus
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    basileus
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    • 26. April 2022 um 08:30
    • #2

    Hoi Aiden,

    der Begriff Visum ist aus meiner Sicht falsch. Falls dein Freund deutscher Staatsbürger ist, dann kann er aufgrund der EU-Personenfreizügigkeit einen Job in der Schweiz annehmen und bekommt damit vermutlich eine B-Bewilligung. Es sei denn dein Freund kommt aus einem Drittland.

    Zitat von Aidentificated

    Auch habe ich gelesen, dass ich für ihn bürgen kann. Leider habe ich nirgends einen Beitrag dazu gefunden, wie ich das mache :thinking_face:

    1. wenn dein Freund erst 19 ist, überlege bitte sehr gründlich ob du für ihn bürgen möchtest. Beziehungen in eurem Alter sind auch schnell mal nach ein paar Wochen vorbei. Du möchtest dann nicht für ihn haftbar sein, wenn er nach dem Ende eurer Beziehung irgendwelchen Mist verzapft.
    2. Um für ihn bürgen zu können, solltest du ca. CHF 40'000.- auf einem Konto haben. Die meisten Kantone kalkulieren mit CHF 3'000.- pro Monat, und du musst genug Geld für ein Jahr nachweisen können.
    3. such einfach hier im Forum nach dem Thema Bürgschaft. Da gibt es schon einige Beiträge.
    Zitat von Aidentificated

    Muss man beim Antrag für die Bewilligung extra etwas angeben, benötigt man ein weiteres Dokument oder muss das ganz anders gemacht werden?

    Du musst einen Antrag beim Migrationsamt deines Wohnkantons einreichen. Am besten ist, dort direkt anzurufen. Die können dir genau sagen, welche Unterlagen es benötigt.

    An deiner Stelle würde ich erstmal Folgendes klären:

    1. warum sprichst du von einem Visum? Also kommt dein Freund aus einem Nicht-EU Land?
    2. hast du (oder er) mindestens CHF 40'000.- auf einem Bankkonto? Falls nicht, wird das vermutlich nichts mit einer Bürgschaft.

    VG basileus

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    • 26. April 2022 um 09:11
    • #3

    Hoi Aiden,

    Ich möchte den ersten Punkt von Basileus nochmals betonen. Klar gibt es auch Fälle in denen sich die Liebe so früh gefunden hat, aber in der Regel ist das mit 19 nicht der Fall.

    Deine Bürgschaft endet nicht automatisch, wenn Ihr Euch trennt, sondern läuft weiter. Sprich, wenn er Schulden macht, musst DU zahlen!!!

  • Hannoveraner
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    Hannoveraner
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    • 26. April 2022 um 10:11
    • #4

    Wer bürgt, wird erwürgt. Muss nicht immer stimmen, aber sehr oft.

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