Servus miteinander,
ich hätte eine Frage bzgl. der anfallenden Steuern im Falle einer Beschäftigung in Liechtenstein, eines Hauptwohnsitzes in Deutschland und eines Nebenwohnsitzes in Österreich bei einem Jahreseinkommen unter 15.000 Euro. Evtl. hat hier jemand schon Erfahrungen sammeln dürfen.
So wie ich das verstanden habe, wäre man bei einem Lebensmittelpunkt in Österreich als unbeschränkt Steuerpflichtiger in Österreich zu behandeln. Hierbei würde eine Anrechnung der Quellensteuer aus Liechtenstein (i.H.v. 4%) in Österreich vorgenommen werden. Da das Jahreseinkommen in Liechtenstein unterhalb von 15.000 Euro (Jahresfreibetrag p.a. in Österreich) liegt würde faktisch keine Einkommensteuer in Österreich anfallen (lediglich die 4% Quellensteuer in Liechtenstein).
Jetzt jedoch die Frage wie ein solcher Sachverhalt in der Steuerklärung in Deutschland abgebildet wird. Die Einkommenssteuer ist ja schon in Österreich erhoben worden (= 0 Euro da unterhalb der Jahresfreigrenze). Folglich sollten ja auch keine Steuern mehr in Deutschland anfallen, da ansonsten eine Doppelbesteuerung anfallen würde ( gegen die Intention der Doppelbesteuerungsabkommen). Idealerweise wäre es hier noch hilfreich wie dies in der deutschen Steuererklärung abgebildet werden kann.
Ich hoffe ich vermische hier gedanklich nichts und wäre über Tipps bei meine Problem sehr dankbar.
Gruß und vielen Dank