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Hauptwohnsitz D, Nebenwohnsitz Ch- wo welche Steuern zahlen?

  • dball
  • 27. Mai 2022 um 23:36
  • dball
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    dball
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    • 27. Mai 2022 um 23:36
    • #1

    Hallo!

    Ich habe meinen Hauptwohnsitz in D und arbeite auch in D. Ich bin aber auch in der Schweiz gemeldet. Und die kennt ja nur einen Wohnsitz.

    Wo muss ich sozialabgaben und wo Lohnsteuer zahlen?

    Mein deutscher Arbeitgeber führt j direkt alle Abgaben ans dt Finanzamt ab. Kann ich dann einen Teil zurück fordern?

    Bin für jeden Tipp dankbar!

    Dani

  • Simon
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    Simon
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    • 28. Mai 2022 um 09:34
    • #2

    Wenn Dein Arbeitgeber in Deutschland sitzt und Du in Deutschland arbeitest zahlst Du Deine Steuern und Sozialabgaben in Deutschland.

  • Mari43
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    Mari43
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    • 28. Mai 2022 um 13:21
    • #3

    Hallo Dani,

    d.h du konntest dich in der Schweiz anmelden ohne Abmeldung in Deutschland? Dachte man muss eine Abmeldung Bestätigung in der Schweiz vorzeigen gerade bei Mietwohnungen in der Schweiz? Wenn du in Deutschland gemeldet bleibst kommst du nie aus der deutschen Steuer raus wenn du dich abmelden tust dann musst du nur 5 Jahre weiterhin die Deutsche Steuer zahlen und dann nach 5 Jahren bist du befreit und zahlst nur noch in der Schweiz trotz deutschen Arbeitgeber.

    Steuer und Sozialabgaben zahlst du bei einem deutschen Arbeitgeber immer in Deutschland du musst nur bei der deutschen Steuererklärung auch eine Schweizer Steuererklärung dazu legen damit du nicht doppelt Steuer zahlen musst d. h. dem deutschen Finanzamt beweisen das du nicht noch Einkommen in der Schweiz hast. Aber Achtung falls du Home Office machst darfst du es in der Schweiz nur 25% machen ca 1 Tag bei Vollzeit Stelle sonst musst du Sozialabgaben auch noch in der Schweiz bezahlen d.h von 5 Tagen darfst du vier Tage nach Deutschland pendeln auch wenn dein Job aus der Schweiz machbar wäre!

    Gruß

  • dball
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    dball
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    • 28. Mai 2022 um 17:39
    • #4

    Danke Mari.

    Ja genau. Ich hatte damals n Job in der Schweiz und konnte mich dort anmelden.

    Der „Trick“ ist also dass man auch sozialabgaben in Deutschland zahlt?

    Die Schweiz will aber sicher auch irgendeine Bestätigung dass man alles in Deutschland gezahlt hat oder? Könnte mir vorstellen dass die Schweiz auch irgendwas haben möchte weil ich ja auch dort gemeldet bin?!

  • MotU
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    • 30. Mai 2022 um 09:53
    • #5
    Zitat von Mari43

    Dachte man muss eine Abmeldung Bestätigung in der Schweiz vorzeigen gerade bei Mietwohnungen in der Schweiz?

    Nein, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

  • Mari43
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    Mari43
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    • 31. Mai 2022 um 09:52
    • #6
    Zitat von MotU

    Nein, das ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich.

    ok, d.h ich könnte theoretisch bei den Eltern in Deutschland angemeldet bleiben ( Freiburg) dort habe ich wie eine kleine Wohnung, ziehe aber endlich zu meinem Partner in die Schweiz ( Gemeinde Rheinfelden) und melde mich dort ( ohne Deutschland Abmelde Bestätigung) auch an in seiner Mietwohnung ( für Deutschland ist das quasi mein Zweitwohnsitz) und da ich ja in Deutschland gemeldet bin komme ich auch nicht in die 25% Home Office Regel und könnte theoretisch von meinem Zweitwohnsitz mehr als ein Tag im Home Office für meinen deutschen Arbeitgeber arbeiten? dann wäre das zumindest die Lösung bis die EU endlich diese unmögliche, veraltete 25% Home Office Regel aufhebt! Wäre dies möglich mein Gedanke oder ist das rechtlich verboten?

  • Kutscher
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    • 31. Mai 2022 um 16:18
    • #7

    rechtlich verboten !!

    Viel Spass wenn sie dich erwischen.

    Es gibt immer jemand der dich verpfeifen kann und sei es nur aus Neid.

  • Mari43
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    • 31. Mai 2022 um 16:25
    • #8
    Zitat von Kutscher

    rechtlich verboten !!

    Viel Spass wenn sie dich erwischen.

    Es gibt immer jemand der dich verpfeifen kann und sei es nur aus Neid.

    danke, deswegen habe ich hier im Forum gefragt um es zu wissen ob es überhaupt geht oder nicht weil man ja eigentlich ein Zweitwohnsitz beim Partner haben darf! Gibt ja etliche Paare in Grenznähe die miteinander wohnen aber jeder noch seine eigene Wohnung im jeweiligen Land haben!

  • Mari43
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    • 31. Mai 2022 um 16:29
    • #9
    Zitat von Kutscher

    rechtlich verboten !!

    Viel Spass wenn sie dich erwischen.

    Es gibt immer jemand der dich verpfeifen kann und sei es nur aus Neid.

    Konsequenzen einer vergessenen Abmeldung | DAHAG

    diesen link hat jemand hier gepostet bei einer anderen, ähnlichen Frage d.h lt. Anwalt wäre es ja eigentlich möglich? oder sehe ich es falsch?

  • dball
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    dball
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    • 1. Juni 2022 um 09:39
    • #10

    Also generell ist der Fall nicht verboten würde ich sagen. Zweitwohnsitz in der Schweiz, aber lebensmittelpunkt in Deutschland. Dann zahlst du ganz normal alle Abgaben in Deutschland.

    Du musst aber in der Schweiz ne Steuererklärung machen. In diesem Zuge stellt die Schweiz dann fest wo dein Mittelpunkt ist. Wie sie das feststellen wollen weiß ich aber nicht. Vermutlich hauptsächlich wie weit deine Arbeit von der Schweiz weg ist. Je weiter desto glaubwürdiger.

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