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DE Gemeldet & Mietwohnung + CH Arbeiten & Mietwohnung ?

  • Ken95
  • 1. Juni 2022 um 14:27
  • Ken95
    2
    Ken95
    Beiträge
    2
    • 1. Juni 2022 um 14:27
    • #1

    Guten Tag ihr Lieben,

    meine Freundin und ich planen eine gemeinsame Zukunft in der Schweiz und haben schon viel hier im Forum über das Auswandern gelesen. Unser Interesse daran steigt immer mehr, besonders Luzern fanden wir unfassbar bezaubernd.

    Sicherlich wurde unsere Frage hier schon einigermaßen beantwortet jedoch finden wir keine konkrete Antwort und würden uns sehr über euren Input freuen.

    Ist es möglich, in Deutschland gemeldet zubleiben, unsere Mietwohnung (mit niedriger Miete) hier zu behalten und auch gleichzeitig in der Schweiz eine Wohnung zu mieten und dort arbeiten zu gehen?

    Das Modul Grenzgänger in Konstanz-Kreuzlingen hatten wir auch schon im Visier, doch wegen den hohen Mietpreisen an der Grenze und der unattraktiven Einkommenssteuer rentiert es sich nicht für uns. Selbstverständlich ist uns auch bewusst, dass man in der Schweiz „hohe“ Mietpreise hat, doch letztendlich wird das durch die niedrigeren Steuer, wunderschönen Natur und sehr zuvorkommenden Schweizerfreundlichkeit kompensiert.

    Wir hatten auch die Idee, uns nach Arbeitgebern umzusehen, die uns eine Mitarbeiterunterkunft stellen könnten. Ich bin gelernter Hotelfachmann aus der gehobenen Hotellerie, meine Freundin Pflegefachkraft. Somit könnte man zusammen in bspw. Pflegeheimen, Krankenhäusern und Rehakliniken arbeiten.

    Danke vielmals im Voraus!

    Beste Grüße

    Ken

  • Kutscher
    19
    Kutscher
    Reaktionen
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    Beiträge
    397
    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 1. Juni 2022 um 14:32
    • #2

    Ein Doppelwohnsitz führt im Regelfall in beiden Ländern zur sogenannten unbeschränkten Steuerpflicht, was bedeutet, dass das weltweite Einkommen einer Person sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland besteuert werden kann.

  • Ken95
    2
    Ken95
    Beiträge
    2
    • 1. Juni 2022 um 14:44
    • #3
    Zitat von Kutscher

    Ein Doppelwohnsitz führt im Regelfall in beiden Ländern zur sogenannten unbeschränkten Steuerpflicht, was bedeutet, dass das weltweite Einkommen einer Person sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland besteuert werden kann.

    Erstmal vorweg, vielen lieben Dank für diese schnelle Antwort. Sehr Interessant..

    Sprich wenn beide in der Schweiz arbeiten und wohnen, würden wir dank unseren deutschen Wohnsitzt auch in Deutschland besteuert werden, obwohl wir das Geld in CF verdienen?

    LG

  • Kutscher
    19
    Kutscher
    Reaktionen
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    Beiträge
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    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 1. Juni 2022 um 15:11
    • #4

    Für die Einkommensteuer gilt, dass der weggezogene Steuerpflichtige nach deutschem Recht noch als Gebietsansässiger gemäß § 1 EStG unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, wenn er in Deutschland einen Wohnsitz aufrechterhält. Dazu genügt gegebenenfalls schon ein nicht den Lebensmittelpunkt darstellender Nebenwohnsitz, etwa eine regelmäßig gemietete Ferienwohnung (vgl. BFH 23.11.00, BStBl II 01, 294, 296). Nicht anders ist es bei der Erbschaft- oder Schenkungsteuer; grundsätzlich gilt in diesen Fällen zunächst nach innerstaatlichem deutschem Steuerrecht, dass der wegziehende Erblasser oder Schenker weiterhin uneingeschränkt als Gebietsansässiger nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Buchst. a) ErbStG unbeschränkt steuerpflichtig bleibt, auch wenn er in Deutschland nur einen Nebenwohnsitz behält. [Blockierte Grafik: https://www.iww.de/imgserver/iww/archiv/px.gif]

  • Kerstin
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    • 3. Juni 2022 um 07:13
    • #5

    Hallo Ken95

    In vielen Gemeinden benötigst du für die Anmeldung in der Schweiz eine Abmeldung aus Deutschland.

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