Guten Tag zusammen
auch bei uns geht es dieses Jahr in die Schweiz und ich habe mich bereits eifrig informiert.
Dennoch habe ich eine Frage bzgl. der Einzahlung in die Säule 3a bei einem unterjährigen Umzug.
Nach meinem Verständnis spricht nichts dagegen, bei unterjährigem Umzug bereits im Kalenderjahr des Umzugs in die Säule 3a einzuzahlen.
Ist der jährliche Maximalbetrag (2022: CHF 6’883) fix oder nur anteilig für die Zeit, die ich in der Schweiz angestellt bin (also bspw. bei Anstellungsbeginn zum 01.09.: max. 1/3 von CHF 6'883)?
Daran anknüpfende Frage:
Unabhängig davon, ob es nun 1/3 oder der volle Betrag ist, sollte meine Steuerlast dadurch sinken und ich kann die über die Quellensteuer zu viel abgeführten Steuern auch schon für das Jahr 2022 über eine freiwillige Steuererklärung geltend machen, oder?
Danke schon mal und viele Grüsse
MaxPower