Hallo zusammen,
bin neu hier und habe mich in das Thema schon eingelesen und hätte gerne Bestätigung ob ich mit meiner "Vermutung" richtig liege. Es geht mir nur um die Steuererklärung im ersten Jahr und der doppelten Haushaltsführung. Folgendes Szenario: Arbeit und Wohnung in der Schweiz seit 01.03. (B Bewilligung, Abmeldung in Deutschland). Familie bleibt in Deutschland, Heimkehr jeweils am WE.
Januar und Februar noch Einkommen bei Deutschem Arbeitgeber. Da ich 2022 mehr als 183 Tage in der Schweiz arbeite, wird mein Schweizer Lohn in den Progressionsvorbehalt eingetragen und erhöht den Steuersatz. Andererseits kann ich meine Wohnung in der Schweiz wegen der 183 Tage Regel jedoch nicht über die doppelte Haushaltsführung steuerlich absetzen, korrekt?
Wäre nett, wenn mir jemand der in einer ähnlichen Situation war, antworten könnte.
Danke und Grüsse,
Thomas
Doppelte Haushaltsführung und 183 Tage Regel
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Hoi zäme,
kann niemand aus dem Forum hier diese Frage beantworten?