Hallo Zusammen,
bin neu im Forum. Ich habe eine Frage. Vielleicht kennt sich jemand aus...
bin vor Kurzem berufsbedingt n die Schweiz gezogen. Alle Formalitäten bezüglich Umzug ordnungsgemäß erledigt. In D abgemeldet und CH angemeldet und alle Bescheinigungen bekommen.
Dem Finanzamt in D den Umzug auch noch extra gemeldet und mehre Nachweise vorgelegt -
Abmeldebescheinigung in D
Anmeldebescheinigung in CH
Aufenthaltsbewilligung für CH
Nachweis über Beförderung des Umzugsgutes in die Schweiz
Nachweis der Kündigung des Mietverhältnisses in D (Bescheinigung vom Vermieter)
Dem Finanzamt in D reicht das aber noch nicht! Sie wollen noch meinen Mietvertrag der angemieteten Wohnung in der Schweiz haben. Die Abmeldung beim Finanzamt ist noch nicht abgeschlossen und so wie es aussieht bin ich noch steuerpflichtig (hab schon Mahnungen bekommen, weil ich Steuer nicht gezahlt habe, obwohl ich dem Finanzamt schon vor dem Umzug gemeldet habe, dass ich in die Schweiz ziehe)
Ganz ehrlich..., das geht mir persönlich irgendwie zu weit. Ich frage mich, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, solche Informationen zu verlangen. Muss man da tatsächlich mitmachen und noch den Mietvertrag vorlegen?
Hier zum Beispiel
https://easydigitax.de/wohnsitz-abmelden/ steht, dass man dem Finanzamt eine neu Adresse nicht mal mitteilen muss. Ich weiss aber nicht wie zuverlässig diese Quelle ist.
Kann jemand dazu was sagen? wie war es bei euch?
Eigentlich habe ich da kein Problem und auch nichts zu verbergen aber ich verstehe nicht zu welchen Zwecken sie noch meinen Mietvertrag haben wollen. Und was wäre wenn man bei Verwanden oder Freunden oder in einem Hotel dauerhaft wohne würde. Da hat man doch keinen Mietvertrag. Das heisst, muss man in so einem Fall weiterhin in D Steuer zahlen.
Vielen Dank und Viele Grüsse