Finanzamt in D verlangt Mietvertrag

  • Hallo Zusammen,

    bin neu im Forum. Ich habe eine Frage. Vielleicht kennt sich jemand aus...

    bin vor Kurzem berufsbedingt n die Schweiz gezogen. Alle Formalitäten bezüglich Umzug ordnungsgemäß erledigt. In D abgemeldet und CH angemeldet und alle Bescheinigungen bekommen.

    Dem Finanzamt in D den Umzug auch noch extra gemeldet und mehre Nachweise vorgelegt -

    Abmeldebescheinigung in D

    Anmeldebescheinigung in CH

    Aufenthaltsbewilligung für CH

    Nachweis über Beförderung des Umzugsgutes in die Schweiz

    Nachweis der Kündigung des Mietverhältnisses in D (Bescheinigung vom Vermieter)



    Dem Finanzamt in D reicht das aber noch nicht! Sie wollen noch meinen Mietvertrag der angemieteten Wohnung in der Schweiz haben. Die Abmeldung beim Finanzamt ist noch nicht abgeschlossen und so wie es aussieht bin ich noch steuerpflichtig (hab schon Mahnungen bekommen, weil ich Steuer nicht gezahlt habe, obwohl ich dem Finanzamt schon vor dem Umzug gemeldet habe, dass ich in die Schweiz ziehe)


    Ganz ehrlich..., das geht mir persönlich irgendwie zu weit. Ich frage mich, ob es gesetzlich vorgeschrieben ist, solche Informationen zu verlangen. Muss man da tatsächlich mitmachen und noch den Mietvertrag vorlegen?

    Hier zum Beispiel

    https://easydigitax.de/wohnsitz-abmelden/ steht, dass man dem Finanzamt eine neu Adresse nicht mal mitteilen muss. Ich weiss aber nicht wie zuverlässig diese Quelle ist.

    Kann jemand dazu was sagen? wie war es bei euch?


    Eigentlich habe ich da kein Problem und auch nichts zu verbergen aber ich verstehe nicht zu welchen Zwecken sie noch meinen Mietvertrag haben wollen. Und was wäre wenn man bei Verwanden oder Freunden oder in einem Hotel dauerhaft wohne würde. Da hat man doch keinen Mietvertrag. Das heisst, muss man in so einem Fall weiterhin in D Steuer zahlen.



    Vielen Dank und Viele Grüsse

  • Ciao Carl,


    im Prinzip hast du schon alles richtig gemacht mit den ganzen Dokumenten (Abmeldung in DE, Anmeldung in CH, B-Bewilligung, Bestätigung Umzug). Zum Thema rechtliche Vorgaben kann ich dir leider nicht viel sagen. Ich vermute, dass es nicht zulässig ist, aber das nützt dir im Zweifel nichts (es sei denn, du möchtest klagen).


    Manche Finanzbeamte sind leider sehr penibel - und man hängt dann leider an deren Gutwillen. Meine Vermutung: du hast genau solch ein Exemplar erwischt. Wenn es kein zu grosser Aufwand ist, kannst du den Mietvertrag schicken. Ich persönlich musste keinen Mietvertrag vorlegen. Vermutlich kommst du aus der Nummer nur raus, wenn du einen fähigen Steuerberater in Deutschland beauftragst. Oftmals reicht es, wenn das Finanzamt Post von jemandem bekommt, der sich mit der Thematik auskennt. Kostet dich dann halt noch ein bisschen Kleingeld. Die andere Frage wäre: wie viel will das Finanzamt noch haben? Stichwort kleiner Finger, ganze Hand.


    Die Abmeldung beim Finanzamt ist noch nicht abgeschlossen und so wie es aussieht bin ich noch steuerpflichtig (hab schon Mahnungen bekommen, weil ich Steuer nicht gezahlt habe, obwohl ich dem Finanzamt schon vor dem Umzug gemeldet habe, dass ich in die Schweiz ziehe)

    Wenn du unterjährig in die Schweiz gezogen bist, musst du trotzdem die Steuererklärung für das letzte Jahr und auch das Jahr des Umzugs in Deutschland machen. Erst im nächsten Jahr nach dem Umzug bist du in DE nicht mehr steuerpflichtig. Das Schweizer Gehalt wird dir für das Jahr des Umzugs mit angerechnet und erhöht deinen Steuersatz in DE, d.h. du musst dann noch Steuern nachzahlen.

  • Hier fehlen ein paar Informationen um genaueres sagen zu können.


    Wann war der Umzug?

    Was bedeutet "Berufsbedingt"?

    Liegt ein Arbeitgeberwechsel vor?

    Und welche Steuer wird gefordert?

    Im Falle eines Gewerbes/Selbstständigkeit: Wird ggfs. im Rahmen der nachlaufenden Besteuerung gefordert?

    Gibt es in Deutschland noch einen Ort der als Wohnstätte genutzt werden könnte?

    Gibt es Familie in Deutschland die eine wirksame Domizilverlagerung fraglich erscheinen lassen?