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  4. Grenzgänger

Mit B Bewilligung wieder zusätzlich in DE melden -> G Bewilligung?

  • aufabwegen
  • 8. Juli 2022 um 01:22
  • aufabwegen
    2
    aufabwegen
    Beiträge
    2
    • 8. Juli 2022 um 01:22
    • #1

    Hallo zusammen

    Ich bin seit etwas mehr als einem Jahr in der Schweiz, komplett umgezogen, in DE abgemeldet. Nun ist es so, dass ich doch häufiger in der Heimat bin und mir deshalb wieder eine kleine Wohnung nehmen möchte und mich natürlich melden muss. Ich habe mit dem Migrationsamt Zürich geschrieben, welches mir nach Erläuterung der Gegebenheiten (Lebensmittelpunkt etc.) mitgeteilt hat, dass meine B Bewilligung auch erhalten bleibt, wenn ich das tue. Ich bin da allerdings etwas skeptisch und hätte gemeint ich müsste auf die G Bewilligung wechseln und das Modell des Wochengrenzgängers fahren. Dabei stört mich aber, dass ich offiziell wöchentlich einmal die Schweiz verlassen muss, was ich aber ggf. gar nicht immer will bzw. tun würde. Das habe ich ggü. dem Migrationsamt auch beschrieben, was evtl. dann zu der Einschätzung führte.

    Ich hatte heute auch ein Gespräch mit einem Grenzgängerberater der meinte, dass das klar Unsinn sei mit dem Erhalten der B Bewilligung und dass man sich keinen Kopf machen soll bzgl. der wöchentlichen Rückkehr. Fand ich etwas komisch, aber nun gut. Wie wird denn die "wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort" eigentlich kontrolliert und was wären die Konsequenzen einer Nichteinhaltung? Irgendwie finde ich dazu nämlich auch nichts. Auch ist mir die deutsche Seite im Falle einer Anmeldung nicht klar, man muss ja sicherlich irgendwie klar machen, dass man krankenversichert ist und Steuern zahlt, nur eben beides nicht in DE (im Falle des Erhaltenbleibens der B Bewilligung). Ich mag im Allgemeinen alles (rechtlich) ordentlich ausführen, daher wurmt mich das.

    Kennt sich zufälligerweise jemand damit aus und/oder hat(te) einen ähnlichen Fall? Falls nicht verstehe ich das, ist ggf. etwas sehr spezifisch :grinning_face:

    Besten Dank.

    Edit: Habe den Thread hier oben angepinnt im Unterforum gekonnt übersehen Wohnung in der Schweiz + Deutschland, Steuerbefreiung. Könnt den Post gerne dorthin verschieben :grinning_face_with_sweat:

    Einmal editiert, zuletzt von aufabwegen (8. Juli 2022 um 01:40)

  • Simon
    6
    Simon
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    Beiträge
    40
    • 8. Juli 2022 um 08:05
    • #2

    Ich hätte ein Frage: musstest Du Dich in Deutschland abmelden um in Kanton Zürich eine B-Bewilligung zu beantragen?

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 8. Juli 2022 um 08:20
    • #3
    Zitat von aufabwegen

    und Steuern zahlt, nur eben beides nicht in DE (im Falle des Erhaltenbleibens der B Bewilligung).

    Das könnte ein teurer Irrtum werden. Im geschilderten Fall würde ich als motivierter Finanzbeamter die steuerliche Ansässigkeit in D verorten und vielleicht unterstellen, dass dies auch die ganze Zeit so gewesen ist :winking_face:

  • aufabwegen
    2
    aufabwegen
    Beiträge
    2
    • 8. Juli 2022 um 10:31
    • #4
    Zitat von Simon

    Ich hätte ein Frage: musstest Du Dich in Deutschland abmelden um in Kanton Zürich eine B-Bewilligung zu beantragen?

    Ja, aber nicht wegen des Kantons Zürich m,W., entweder hatte ich es bzgl. der ganzen Vorbereitung gelesen, dass man sich eben abmelden muss (ganz allgemein) oder ggf. war es auch wegen des Zolls (Umzugsgut) oder letztlich der Gemeinde, die das auf jeden Fall sehen wollte. Bin mir nicht mehr ganz sicher, ging alles ziemlich schnell in kurzer Zeit.

    Zitat von Markus Schulz

    Das könnte ein teurer Irrtum werden. Im geschilderten Fall würde ich als motivierter Finanzbeamter die steuerliche Ansässigkeit in D verorten und vielleicht unterstellen, dass dies auch die ganze Zeit so gewesen ist :winking_face:

    Teure Irrtümer sind definitiv zu vermeiden :grinning_face_with_smiling_eyes:

    D.h. ich sollte wenn dann auf die G Bewilligung gehen? Wobei der gute Finanzbeamte dann genauso wenig Steuern von mir sieht :slightly_smiling_face: Aber man muss es dann mit einem Formular nachweisen, oder?

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