satzbestimmendes Einkommen

  • Hallo Leute,


    ich bin neu hier. Ich habe mich hier angemeldet, da ich mit google nicht weiter gekommen bin. Ich bin Deutscher, lebe jetzt seit 6 Jahren in CH und bin Arbeitnehmer. Seit Längerem konkretisiert sich bei mir die Absicht, zumindest anfangs parallel, Einkünfte aus einem Online-Geschäft zu generieren. Da diese Einkünfte nicht zwingend in CH entstehen müssen, habe ich steuerlich günstige Möglichkeiten ausserhalb von CH ins Auge gefasst. Einkünfte, die ich mit einem Lebensmittelpunkt in CH im Ausland erziele, muss ich, soweit ich das recherchieren konnte, nicht in CH versteuern. Jedoch muss ich diese Einkünfte angeben, denn sie werden herangezogen, um den Steuersatz zu bestimmen, mit welchem mein schweizer Einkommen versteuert wird. In diesem Berechnungsbeispiel ist das gut erklärt. Man sieht aber, dass im Beispiel mit den ausländischen Einkünften der Steuersatz nicht angehoben wird. Meine Frage ist deshalb, ab welcher Höhe des Satzbestimmenden Einkommens erhöht sich der Steuersatz? Erhöht er sich überhaupt? Und wenn nicht, was hat es dann für einen Sinn, dieses Einkommen überhaupt erst anzugeben? Ich hoffe, jemand kann mir das erhellen.


    Ich denke, dass das Berechnungsbeispiel nicht den Grenzsteuersatz abbildet, der die Progression bestimmt, mit der sich die Steuerlast des steuerbaren Einkommens erhöht. Weiters sieht es so aus, dass nur ausländisches Einkommen aus Staaten, mit denen die Schweiz ein Doppelbesteuerungsabkommen hat, nicht in der Schweiz versteuert wird und nur zur Bestimmung des Steuersatzes hinzu gezogen wird. Einkommen aus den restlichen Staaten muss in der Schweiz versteuert werden. Bitte korrigiert mich, wenn etwas nicht stimmt.

    Einmal editiert, zuletzt von Maik () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von glyxpilz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Normaler weise wird es so gehandhabt das du im anderen Land eine art Quellensteuer zahlst und wenn du es hier in CH es dann angibst wieder anrechnen lassen kannst die erhöhte Steuerbelastung könnte ich dir berechnen und auch unter Umständen sagen wie du die Steuerprogression wieder brechen kannst.


    jetzt in deinem Beispiel ist es ja die Variante B somit Projiziert die Schweiz ja einfach deinen Regulären Steuersatz auf alles ohne ihn zusätzlich anzuheben.


    um sicher zu gehen würde ich da nochmal einen Profi ran lassen lassen mein Spezialgebiet ist Schweizer Vorsorge und Steuern.


    du müsstest ja mittlerweile die C Bewilligung haben oder?