Muss zurück in die Quellensteuer - Ist das korrekt?

  • Guten Morgen zusammen


    ich bin vor 2 Jahren in die CH gezogen. Ich arbeite in der CH (Zürich) und verdiene mehr als die CHF 120'000. Meine Frau hat bislang weiter an ihrem alten Arbeitsplatz in DE gearbeitet (Wegzüglerregel).


    Ab dem 01.01. wird meine Frau auch in der CH (Schaffhausen) arbeiten (Gehalt unter CHF 120'000). Das Steueramt von Schaffhausen hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich/wir jetzt in die Quellensteuerpflicht. Auf meine Nachfrage, dass ich doch mehr als die CHF 120'000 verdiene, wurde mir mitgeteilt, dass das nicht relevant wäre. Ich wäre nur aus der Quellensteuerpflicht entlassen gewesen wegen der Wegzüglerregel. Die Quellensteuerpflicht bedeutet für mich nach erster Rechnung einige Tausend CHF mehr Steuer und ist damit sehr ärgerlich.


    Laut dem Steueramt darf/kann/muss ich aber dann wegen der CHF 120'000 eine ordentliche Veranlagung durchführen und da würde ich zuviel bezahlte Steuer wieder angerechnet bekommen. Kann mir dies jemand so bestätigen? Laut meinem Arbeitgeber ist Quellensteuer weg und kann nicht zurückgeholt werden.


    Das wäre sehr bitter.


    Danke für Tipps und Tricks.


    Viele Grüsse

  • Hoi,


    also das war eine sehr komische Aussage. Eventuell ist das etwas spezifisches für den Kanton SH?


    In dem Moment, dass ich >120k verdient habe, kam vom Kanton Zürich nach ~6-9 Monaten ein Schreiben, dass ich aus der Quellensteuer entlassen werde. Dasselbe galt auch für meine Frau, da beide regulär veranlagt werden, sobald einer diese Regel erfüllt.

    Der Arbeitgeber meiner Frau hat zunächst noch weiter QSt bezahlt. Sie hat sich dann beschwert, woraufhin der Arbeitgeber das Steueramt kontaktiert hat, um das zu bestätigen, wodurch wir rückwirkend die QSt von denen wieder zurück bekommen haben.


    In der Regel kannst Du die Gesetze dazu aber online nachlesen, google mal "Quellensteuer Schaffhausen" und öffne die PDF. Normalerweise gibt es eine Sektion "Wer fällt in die Quellensteuer". In dem Dokument für ZH steht da klar, >120k fällt raus und auch "Wenn ein Partner regulär veranlagt wird, dann der andere auch"

  • Vielen Dank für deine Antwort. Ich glaube das ist eine SH-Besonderheit. Zumindest in den verlinkten Texten finde ich nichts handfestes dazu.

    Ich hoffe nur, dass ich die zuviel bezahlten Steuern dann am Ende in der Steuerdeklaration wirklich wieder erhalte. Dann wäre es ja eigentlich egal.