Guten Morgen zusammen
ich bin vor 2 Jahren in die CH gezogen. Ich arbeite in der CH (Zürich) und verdiene mehr als die CHF 120'000. Meine Frau hat bislang weiter an ihrem alten Arbeitsplatz in DE gearbeitet (Wegzüglerregel).
Ab dem 01.01. wird meine Frau auch in der CH (Schaffhausen) arbeiten (Gehalt unter CHF 120'000). Das Steueramt von Schaffhausen hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass ich/wir jetzt in die Quellensteuerpflicht. Auf meine Nachfrage, dass ich doch mehr als die CHF 120'000 verdiene, wurde mir mitgeteilt, dass das nicht relevant wäre. Ich wäre nur aus der Quellensteuerpflicht entlassen gewesen wegen der Wegzüglerregel. Die Quellensteuerpflicht bedeutet für mich nach erster Rechnung einige Tausend CHF mehr Steuer und ist damit sehr ärgerlich.
Laut dem Steueramt darf/kann/muss ich aber dann wegen der CHF 120'000 eine ordentliche Veranlagung durchführen und da würde ich zuviel bezahlte Steuer wieder angerechnet bekommen. Kann mir dies jemand so bestätigen? Laut meinem Arbeitgeber ist Quellensteuer weg und kann nicht zurückgeholt werden.
Das wäre sehr bitter.
Danke für Tipps und Tricks.
Viele Grüsse