Deutsche Mietwohnung zum Selbstkostenpreis befristet untervermieten

  • Guten Tag,


    Ich wohne und arbeite seit Anfang des Jahres in der Schweiz und habe ein B-Bewilligung. Vorher habe ich zusammen mit meiner Partnerin in Deutschland in einer Mietwohnung gelebt. Meine Partnerin ist in Deutschland wohnen geblieben aber hat nun zum 1.12 eine Stelle in der Schweiz gefunden, sodass wir ab dann wieder Zusammen wohnen können.


    Nun zum Knackpunkt: Da meine Stelle bis Ende nächsten Jahres befristet ist, und meine Partnerin ja nun auch noch nicht weiß, wie Ihr der neue Job in der Schweiz gefällt, wollen wir gerne für ein Jahr unsere Mietwohnung in Deutschland zum Selbstkostenpreis untervermieten. Somit wäre es möglich dann auch einfach zurückzukehren im worst case. Der Vermieter ist einverstanden. Sollte es uns in der Schweiz gut gefallen, würden wir dann die deutsche Mietwohnung aufgeben.


    Könnte dies steuerlich irgendein Problem ergeben? Wie gesagt wollen wir die Mietwohnung zum Selbstkostenpreis vermieten. Somit dürfte es auch das deutsche Finanzamt nicht interessieren. Weitere Einnahmen aus Deutschland erzielen wir nicht. Übersehe ich irgendein Problem?


    Viele Grüsse

    Peter

  • Peter123

    Hat den Titel des Themas von „Deutsche Mietwohnung zum Selbstkostenpreis befristet untervermieten zur Probe“ zu „Deutsche Mietwohnung zum Selbstkostenpreis befristet untervermieten“ geändert.
  • Zitat

    Übersehe ich irgendein Problem?

    Ja.


    Einkünfte aus Untervermietung bleiben nur bis zu einem Jahresbetrag von 520 € unbesteuert. Alles darüber hinaus muss erklärt werden. Die Aufrechnung der Einkünfte findet im Rahmen der Steuererklärung statt und nicht durch den Steuerpflichtigen selbst: Du legst leider nicht selbst fest ob es das FA interessiert oder nicht :beaming_face_with_smiling_eyes:


    Und da Immobilien (inkl. Vermietung oder Verpachtung) im Belegenheitsstaat besteuert werden, muss in D eine Erklärung eingereicht werden.

  • OK, danke für die Antwort! Die deutsche Steuererklärung wäre ja schnell gemacht. Weitere Kosten sollten sich aber dann doch für mich nicht ergeben können, oder? Das Finanzamt sieht, dass es keinen Gewinn gab und lässt mich in Ruhe, würde ich denken :slightly_smiling_face:

  • Das Deutsche Finanzamt und "in Ruhe lassen" ist eben so eine Sache... Ich habe gerade die ganzen Grundsteuerformulare auszufüllen und schlage mich mit diesem Elster rum... Ich hatte gehofft das nie wieder machen zu müssen, aber auch das war ein frommer Wunsch...