Zügelgut und Zeitpunkt der Auswanderung

  • Hi zusammen,


    vorneweg erstmal ein großes Lob an dieses Forum, ich konnte bereits einige meiner vielen Fragen allein durch das Mitlesen beantworten.


    Kurz zu mir, ich arbeite bereits seit Anfang 2020 in der Schweiz als Grenzgänger (unbefristeter Arbeitsvertrag somit vorhanden) und ziehe zum 01. Oktober relativ spontan nach Kreuzlingen :grinning_face_with_smiling_eyes:


    Die meisten Dinge bzgl. Bankkonto, Krankenversicherung und Kündigung bestehender Verträge konnte ich bereits erledigen. Auch meine jetzige Wohnung ist vermutlich zum 15. Oktober neu vermietet und einen Mietvertrag in Kreuzlingen zum 01. Oktober habe ich ebenfalls.


    Nun zu den konkreten Fragen:


    1. Vermutlich werde ich schon früher in die Wohnung ziehen können (10 Tage). Kann ich mich trotzdem schon in Deutschland abmelden, den „offiziellen“ Umzug inkl. Zoll Anmeldung durchführen und die B-Bewilligung in der Schweiz beantragen, obwohl mein Mietvertrag in D noch bis zum 15. Oktober weiterläuft?


    2. Wie lange dauert erfahrungsgemäß die Bearbeitung der B-Bewilligung? Gibt es in der Übergangsphase ein Ersatzschreiben, welches den Wohnsitz bestätigt? Ich überlege aktuell ein paar der neuen Möbel noch in Deutschland zu kaufen, da diese inkl. Einfuhrzoll immer noch günstiger wären als der Kauf in der Schweiz. Die alternative Idee ist nun, den Wohnsitzwechsel so schnell wie möglich durchzuführen, um dann die Möbel in D zu kaufen und die Mehrwertsteuer zu sparen.


    Ich würde mich freuen, wenn es ähnliche Erfahrungen gibt, die ihr mit mit teilen könnt :smiling_face:


    Beste Grüße und ein schönes WE

  • Die Abmeldung in Deutschland hat eigentlich nichts mit deinem Mietvertrag zu tun, ich habe damals die Abmeldebescheinigung direkt auf dem Einwohnermeldeamt bekommen, inklusive der Aufkleber für Ausweis und Pass das man keinen Wohnsitz mehr in Deutschland hat. Nur durch die Anmeldung ist man ja nicht ausreisepflichtig :winking_face:

    Meine B-Bewilligung hat damals insgesamt 2-3 Wochen gedauert, von der Anmeldung bei der Gemeinde bis dass der Aufenthaltstitel im Briefkasten lag, die Mitarbeiterin der Gemeinde hat sich auch um den Termin beim Migrationsamt gekümmert usw.

  • Die Gemeinde kann bei der Anmeldung auch eine Anmeldebestätigung erstellen, damit dürfte vieles zu lösen sein.


    Und weil wir es hier in der Schweiz alle (!) und alles (!) bünzli-genau nehmen: die Abmeldung hat im steuerlichen Sinne theoretisch schon was mit dem Mietvertrag zu tun, da die Feststellung der unbeschränkten Steuerpflicht u.a. an eine Wohnstätte gekoppelt ist und nicht an einen tatsächlich gemeldeten Wohnsitz. Sprich: Wer exakt mit den 183 Tagen rechnen muss sollte das genau nehmen, beim Umzug im September oder Oktober ist es ohnehin egal (insofern keine anderen davon abhängigen Geschäfte getätigt werden....) :nerd_face: :nerd_face: :nerd_face: