PKW von Freundin mit D-Zulassung verwenden/ Garagenauflösung in der Zukunft

  • Hallo Zusammen,


    ich fange ab dem 02.11.2022 in der Schweiz einen neuen Job an. Wir haben parallel schon eine Wohnung gefunden und ich werde meinen Wohnsitz von Deutschland in die Schweiz verschieben. Eine Aufenthaltsgenehmigung-B wird sobald ich den Wohnsitz verlagere eingeleitet. Meine Freundin bleibt erstmal in Deutschland gemeldet da Sie Beamtin ist und noch einen Job bei der Stadt ausübt. Wir haben mehrere Fahrzeuge die Zugelassen oder abgemeldet sind. Man sollte auch dazu erwähnen, dass meine Freundin bei Ihren Eltern gemeldet bleibt und über paar Tage oder paar Wochen zu mir kommen wird.


    1.Fahrzeug eins wurde im März 2021 bestellt (Leasing) kommt vermutlich diese Woche.

    2.Fahrzeug zwei haben wir länger als 6 Monate angemeldet wird aber in Deutschland abgemeldet werden und steht in der Garage.

    3.Fahrzeug drei hatte Anfang diesem Jahres einen Motorschaden der vermutlich in 1-2 Wochen behoben ist und wieder auf meine Freundin zugelassen wird.

    4.Fahrzeug vier steht seit einigen Jahren in der Garage und ist abgemeldet.


    Nun zu meinen Fragen:


    1. Wie ist es, wenn ich das neu bestellte Fahrzeug in Deutschland weiterlaufen lasse und die Leasingrate weiter bezahle, darf ich das uneingeschränkt nutzen?

    2. Besteht die Möglichkeit das Fahrzeug zwei irgendwann mal aus der Garage zu holen und diese in die Schweiz einzuführen? Im Fahrzeugbrief ist ja ersichtlich, dass das Fahrzeug schon länger als 6 Monate dieser Person gehört hat?

    3. Ebenso hier, das Fahrzeug wurde auf Grund eines Motorschadens abgemeldet und wird nach der Motoreninstandsetzung zugelassen. Da meine Freundin ja in Deutschland lebt wird Sie dieses auch in Deutschland wieder anmelden. Kann Sie das Fahrzeug in der Schweiz uneingeschränkt nutzen? Darf ich dieses Fahrzeug auch in der Schweiz bewegen?

    4. Kann ich wenn sich alles in der Schweiz gelegt hat meine aktuelle Garage die ich angemietet habe in Deutschland auflösen und in die Schweiz überführen? Hier geht es Primär um zwei Fahrzeuge die nicht zugelassen sind (waren aber auf mich zugelassen) und einiges an Werkzeug. Wie ist hierbei die Vorgehensweise.


    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • 1. Leasing in D und Nutzung in der Schweiz schliessen sich i.d.R. aus. Normalerweise ist der "Brief" beim Leasinggeber als Sicherheit hinterlegt (die sind Eigentümer des Fahrzeugs), daher kann das Auto nicht einfach in einen anderen Zollrechtsraum verbracht werden. (Der "Brief" wird mit der Verzollung in der Schweiz "wertlos", da das Fahrzeug hier völlig andere Papiere bekommt.) Obendrein schreiben die Leasinggeber i.d.R. Zulassung und Versicherung in D vor, damit ist die Kiste für Dich nach dem Wohnsitzwechsel in der Schweiz nicht nutzbar. (Du kannst sie in D belassen und dort fahren, da wäre problemlos.)


    2. Sollte der Plan fix sein, würde man das auf die Umzugsliste setzen und dann Teilumzüge machen. Damit kann man das Auto nachgelagert einführen. Dann muss es aber zur MFK und eingelöst werden.


    3. Ein im EU-Raum verzolltes und zugelassenes Auto darf man mit Wohnsitz Schweiz innerhalb der Schweiz generell nicht führen. Dies darf man nur mit in der Schweiz eingelösten und damit verzollten Fahrzeugen. Im Gegenzug darf Deine Freundin ein in der Schweiz eingelöstes Fahrzeug im EU-Raum (also ausserhalb der Schweiz) nicht führen, solange ihr Wohnsitz dort ist.


    4. Macht sicher Sinn wenn es im Rahmen des Umzugs gemeldet wird, da ansonsten wohl eine Verzollung ansteht. Der Nachweis der rein privaten Nutzung muss ggfs. gegenüber dem Zoll erbracht werden. Für alle Fahrzeuge würde IMHO dann aber eine Einlösung verpflichtend sein, inkl. MFK. Ob das dann lohnt, sei dahingestellt. Ansonsten können die normal verzollt eingeführt werden, aber auch da wird die Frage der Wirtschaftlichkeit aufkommen.

  • Eine Person mit Wohnsitz in der Schweiz darf in der Schweiz nicht mit einem im Ausland immatrikulierten Fahrzeug fahren.

    Wohnsitz des Fahrers

    Immatrikulation des Fahrzeugs

    Unterwegs in der


    Schweiz

    Schweiz

    Schweiz

    erlaubt

    Schweiz

    Ausland

    Schweiz

    nicht erlaubt

    Ausland

    Schweiz

    Schweiz

    erlaubt

    Ausland

    Ausland (gleiches Land wie Wohnsitz)

    Schweiz

    erlaubt


    Wenn du auf Nummer sicher gehen willst ,dann ruf da an und erkläre deinen Fall.

    Alles was hier im Netz rumschwirt ist nicht 100 % Zuverlässig.Spreche aus Erfahrung.


    Auskunftszentrale Zoll


    https://www.kontakt-formular.bazg.admin.ch/home oder auch (Besser Telefonisch +41 58 467 15 15)

    Einmal editiert, zuletzt von Maik () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Kutscher mit diesem Beitrag zusammengefügt.