Bin am 01.02.2022 in die Schweiz aus Berlin umgezogen, mein Arbeitsvertrag (und Bewiligung L) läuft am 31.01.2023 aus (also <1 Jahr).
Da ich 2-3 Monate reisen will werde ich mich abmelden und danach wieder in der Schweiz anmelden wenn ich zurück bin.
Mein Auto habe ich bis jetzt nicht umgemeldet und würde es wenn möglich erst nach meiner Rückkehr machen da ich dann in einen anderen Kanton ziehen will.
Darf ich das so machen?
Darf ich das Auto weiterhin so fahren oder muss ich es doch jetzt noch ummelden?
Zählt die Frist zum Ummelden vom neuen (nachdem ich von meiner Reise zurück bin) oder ist das nicht so?
Auto ummelden bei 365 tagen Aufenthalt
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Hey Guru,
hier ein paar Punkte, die Du berücksichtigen musst:
- Die Frist der Ummeldung ist abhängig vom Tag der Einfuhr des Autos. Also nein, sie startet nicht von neuem.
- Ich vermute fast, dass Du es nach Deiner Rückkehr ummelden kannst, solange Du es nicht fährst!!! Allerdings könnte es auch passieren, dass zolltechnisch Probleme auf Dich zukommen, wenn Du die Frist verstreichen lässt.
- Meiner Meinung nach grösstes Problem: Was sagt Deine Versicherung dazu? Deutsche Versicherungen übernehmen meistens nur ein paar Monate zum Übergang in der Schweiz. Und eine Schweizer verlangt normalerweise eine Schweizer Zulassung.
Wenn Du nicht mehr versichert bist, darfst Du das Auto nicht nutzen... nirgendwo
Mit den ganzen Unsicherheiten, würde ich es jetzt noch ummelden und dann einen Kantonswechsel machen. Alles andere ist im besten Fall Grauzone.
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habe gerade angerufen bei dem Strassenverkehrsamt und dann beim Zoll. Strassenverkehrsamt zeigt auf Zoll.
Zoll sagt: bei der Ausfuhr vom Auto Formular abgeben und gut ist (Hauptsache es bleibt unter einem Jahr). Wenn ich wieder zurück komme kann ich das Auto wieder anmelden.
Scheint zu einfach zu sein -
Wie wurde das Auto denn eingeführt? Mit der nachgelagerten Verzollung? Denn bei einer regulären Meldung im Rahmen des Umzugsgutes sollte schon längst die Aufforderung zur MFK und damit der Einlösung in der Schweiz erfolgt sein.
Weiter gilt was MotU gesagt hat:
Vermutlich hat Dein Fahrzeug bereits jetzt keinen Versicherungsschutz mehr. Denn die zollrechtlichen Fragen haben damit nichts zu tun. Ebenso dürfte mit Aufgabe der Meldeadresse in Berlin die Gültigkeit der Zulassung beendet sein. Ein Fahrzeug muss am Ort der üblichen Nutzung zugelassen sein. Auch diese Regelung hat mit den zollrechtlichen Vorschriften und der Möglichkeit einer nachgelagerten Verzollung nichts zu tun. Für die Immatrikulation und die Versicherung verweisen die Zollregelungen explizit darauf, dass bei Ausnutzung der 12 Monate eine gültige Zulassung und Versicherung bestehen muss.
Ich würde mindestens die Einholung einer schriftlichen Versicherungsbestätigung/Abklärung der Zulassung insbesondere im Hinblick auf die geplante Reise empfehlen. In den allermeisten EU-Ländern (und in der Schweiz) segelst Du sonst bereits im strafbaren Bereich.
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danke für all die Infos!
die Versicherung wurde in Deutschland noch nicht gekündigt, daher ist der Wagen noch versichert.
Laut Einwohnerkontrolle muss ich mich in der Schweiz abmelden wenn ich so lange auf Reise gehen will, wenn ich das mache, muss ich ja den Wagen auch abmelden. Daher weiss ich nicht ob das sinn macht den jetzt noch anzumelden.
Ich habe jetzt vor:
- das Einfuhrformular für das Auto bei meiner Ausreise abzugeben (ca. Mitte Januar).
- bei meiner Rückkehr das Auto wieder, als Übersiedlungsgut einzufahren und dann richtig ummelden.
von Mitte Januar bis zu meiner Rückkehr werde ich das Auto nicht nutzen und es wird in meiner Garage in der Schweiz stehen. -
Zitat
die Versicherung wurde in Deutschland noch nicht gekündigt, daher ist der Wagen noch versichert.
Das dürfte mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ein (teurer) Irrtum sein. Lies dazu die Versicherungsbedingungen.
Nur wenn dazu nichts drin steht, also keine Bedingungen für die Gültigkeit der Versicherung definiert sind, dürfte der Vertrag noch laufen. Ob Du den kündigst oder nicht, ist bei einem Verstoss gegen die Vertragsbedingungen irrelevant.
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Was für eine Adresse steht in deinen Vertragsunterlagen bei der Versicherung?
Vermutlich Deutsche Adresse?
Wenn ja dann gilt der Vertrag sowieso nicht ,da Du ja in der Schweiz gemeldet bist hast du auch eien CH Adresse und somit bist du nicht mehr versichert.
Mein Tip : Klär das schnellstmöglich mit der Versicherung ab.Stellt dir vor du hast einen Unfall und bist nicht Versichert,wenns blöd geht und noch Personen zu schaden kommen dann bist Du Finanziell Ruiniert.
Ich könnte nicht mehr Ruhig schlafen in deiner Situation,wie gesagt ist MEINE Meinung!!
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Danke für eure Hilfe.
Habe das Auto umgemeldet.