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Vorzeitige bezüge aus der 2.Säule

  • ReneM86
  • 13. Oktober 2022 um 13:10
  • ReneM86
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    ReneM86
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    • 13. Oktober 2022 um 13:10
    • #1

    Hallo liebe Community

    Weiss jemand von euch wie der Prozess abläuft wenn ich Bezüge aus der 2. Säule vorzeitig beziehen möchte.

    Es gibt ja hierzu u.a. folgende Möglichkeiten:

    • den Kauf von Wohneigentum
    • die Rückzahlung der Hypothek

    Folgende Daten/Situation:

    - Seit 1.5 Jahren in der Schweiz tätig

    - Hauptwohnsitz in der Schweiz

    - Immobilienkauf in meiner Heimat Österreich

    - Laufender Hypothek (Anzahlung des Hauses) läuft seit 3 Jahren (Im Haus wohnt jemand anderer)

    - Dieses Jahr wird die Immobilie zum Kauf freigegeben

    Jetzt meine Fragen:

    a) Ist es in meiner Situation möglich, Beträge aus der 2.Säule zu beziehen?

    b) Wenn ja, wann kann ich dies beantragen? Es ist ja alle 2 Jahre möglich, muss ich also noch 6 Monate abwarten

    c) Wo beantrage ich das? Bei meiner Bank?

    b) Wenn ja, will die Bank dann in das Grundbuch des Hauses?

    Der Plan ist, meinen laufenden Hypothekarkredit vorzeitig auszuzahlen/zu mindern.

    Ich bin euch zu Dank verpflichtet, wenn mir hierzu jemand helfen könnte

    Beste Grüsse

  • lieberjott
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    lieberjott
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    • 14. Oktober 2022 um 10:49
    • #2

    Ansprechpartner für alle Fragen ist immer deine Pensionskasse - eben da, wo deine 2. Säule ist.

    Ich würde einfach die Situation schildern und fragen, was die Bedingung/Modalitäten sind.

    So weit ich weiss, muss man für WEF mindestens 20'000 beziehen - ist die Frage, ob du schon ein Guthaben in dieser Höhe hast.

    Zitat

    b) Wenn ja, will die Bank dann in das Grundbuch des Hauses?

    Eigentlich ja, aber de facto nur wenn die Liegenschaft in der Schweiz ist.

    Zitat

    a) Ist es in meiner Situation möglich, Beträge aus der 2.Säule zu beziehen?

    Es wäre denkbar, dass du, weil du deinen (Haupt)wohnsitz in der Schweiz hast, keinen WEF-Vorbezug für eine Immobilie im Ausland machen kannst. Zumindest nicht, wenn du nicht in diese, im Sinne des Hauptwohnsitzes, umziehen wirst.

  • jan82
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    jan82
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    • 14. Oktober 2022 um 10:51
    • #3

    WEF gilt nur für selbstgenutztes Wohneigentum. Ich glaube daher leider, dass das nicht funktionieren wird...

  • ReneM86
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    ReneM86
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    • 19. Oktober 2022 um 08:51
    • #4

    Danke für die Antworten. Das ergibt alles durchaus Sinn. Ich werde dort anrufen und die Situation schildern. Gerne gebe ich dann bescheid was der Outcome war :smiling_face:

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