Sali zsäme
Das ist wahrscheinlich kein alltägliches Thema, aber mit etwas Glück kann doch vielleicht der eine oder andere Hinweise, Erfahrungen oder seine Meinung besteuern.
Nach vielen, intensiven Jahren in der Schweiz werde ich nächstes Jahr mit Frau und Kind nach Dänemark umsiedeln.
Dort möchte ich dann zunächst den überobligatorischen Teil der PK (2.Säule) auszahlen lassen, wenn ich offiziell in Dänemark an- und in der CH abgemeldet bin.
Da die letzte steuerrelevante Einzahlung in der CH Ende 2020 war, könnte das realistisch Anfang 2024 sein (3 Jahre warten Regel).
Nun bin ich bei Abschätzung der zu erwartenden steuerlichen Belastung auf das CH<->DK Doppelbesteuerungsabkommen gestossen:
Die dort in Art. 18 geforderten Bedingungen unter a) und b) sind erfüllt, somit müsste die Auszahlung eigentlich lediglich in der Schweiz Kapitalbezugs-Quellen-Besteuert werden.
Auch bei Punkt "V. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens" ist bei Pensionen und Renten angegeben, dass keine extra dänische Steuer anfällt.
Somit müsste dann eigentlich in einigen Jahren, wenn ich eine AHV-Rente aus der Schweiz erhalten sollte, auch diese lediglich in der CH besteuert werden. Aber das ist im Moment nicht so wichtig.
Ich plane, die beiden Teile der PK (obligatorisch / überob.) bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen im Kanton Schwyz zu parken, bis ich sie in Dänemark dann später auszahlen lassen kann. Es fallen dabei zwar die Quellensteuern des Kantons Schwyz an, im Gegensatz zu einer Auszahlung wenn man in Deutschland gemeldet ist, aber ein Zwischenstop dort käme uns teurer zu stehen.
Über Meinungen, ob das so klappen könnte, ob in Dänemark wirklich keine Steuer anfällt und was vielleicht noch zu beachten ist, würde ich mich freuen.