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  4. Rückwanderung / Aus der Schweiz auswandern

Pensionskasse in Dänemark auszahlen lassen

  • Timo Beil
  • 23. Oktober 2022 um 18:57
  • Timo Beil
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    Timo Beil
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    • 23. Oktober 2022 um 18:57
    • #1

    Sali zsäme

    Das ist wahrscheinlich kein alltägliches Thema, aber mit etwas Glück kann doch vielleicht der eine oder andere Hinweise, Erfahrungen oder seine Meinung besteuern.

    Nach vielen, intensiven Jahren in der Schweiz werde ich nächstes Jahr mit Frau und Kind nach Dänemark umsiedeln.

    Dort möchte ich dann zunächst den überobligatorischen Teil der PK (2.Säule) auszahlen lassen, wenn ich offiziell in Dänemark an- und in der CH abgemeldet bin.

    Da die letzte steuerrelevante Einzahlung in der CH Ende 2020 war, könnte das realistisch Anfang 2024 sein (3 Jahre warten Regel).

    Nun bin ich bei Abschätzung der zu erwartenden steuerlichen Belastung auf das CH<->DK Doppelbesteuerungsabkommen gestossen:

    Dänemark

    Die dort in Art. 18 geforderten Bedingungen unter a) und b) sind erfüllt, somit müsste die Auszahlung eigentlich lediglich in der Schweiz Kapitalbezugs-Quellen-Besteuert werden.

    Auch bei Punkt "V. Übersicht über die Auswirkungen des Abkommens" ist bei Pensionen und Renten angegeben, dass keine extra dänische Steuer anfällt.

    Somit müsste dann eigentlich in einigen Jahren, wenn ich eine AHV-Rente aus der Schweiz erhalten sollte, auch diese lediglich in der CH besteuert werden. Aber das ist im Moment nicht so wichtig.

    Ich plane, die beiden Teile der PK (obligatorisch / überob.) bei zwei verschiedenen Freizügigkeitsstiftungen im Kanton Schwyz zu parken, bis ich sie in Dänemark dann später auszahlen lassen kann. Es fallen dabei zwar die Quellensteuern des Kantons Schwyz an, im Gegensatz zu einer Auszahlung wenn man in Deutschland gemeldet ist, aber ein Zwischenstop dort käme uns teurer zu stehen.

    Über Meinungen, ob das so klappen könnte, ob in Dänemark wirklich keine Steuer anfällt und was vielleicht noch zu beachten ist, würde ich mich freuen.

    Einmal editiert, zuletzt von Timo Beil (23. Oktober 2022 um 19:15)

  • Kutscher
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    Kutscher
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    In der Schweiz seit
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    • 24. Oktober 2022 um 09:59
    • #2

    Achtung mit den Freizügigkeitskonten.

    Es ist im Gespräch,das man die mit 65 Jahren beziehen muss wie die 3 Säule.

    Bis jetzt kann man sich noch Zeit lassen und das Geld bis 70 Jahre dort liegen zu lassen.

    Mein Plan war auch das Geld erst mit 70 auszahlen zu lassen,schon wegen den Krankenkassenprämien die darauf bezahlt werden müssen.Die Kassen sehen das als Rentenbezug und da gibt es HAPPIGE Prämien drauf.

    Das war mein Plan und nun laufen beim Bund Gespräche diese Regelung zu ändern.

    Wie du siehst lange im voraus zu Planen bringt nicht viel :disappointed_face:

    Bin gerade am Abklären wie ich weiter vorgehen soll wenn es soweit ist.

    Evtl. mach eich noch einen Abstecher für 1 Jahr in dei CH ,lass mir dort das Geld auszahlen und danach wieder zurück.Es ist immer noch Billiger dort die Steuern zu Zahlen ,als hier die Steuer und Krankenkassenprämen.Die Steuer auf die Summe ist in Deutschland auch nicht wenig auf die gesammte Summe.

    Wie du siehst es ist nicht einfach und es ändert sich immer was im Gesetz. :flushed_face:

  • Timo Beil
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    Timo Beil
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    • 25. Oktober 2022 um 18:14
    • #3

    Du kannst auch einen Abstecher nach Thailand machen und dann auszahlen lassen. Laut Doppelbesteuerungsabkommen ist das komplett abgabenfrei, sogar die eidgenössische Quellensteuer bekommst du erstattet.

    Bis 70 liegen lassen kommt für mich nicht in Frage, die Inflation frisst es auf.

    Immobilie kaufen, sanieren, und den Rest auch investieren ist mein Plan.

    Ich habe mit der KVG in Olten gesprochen, der Bezug des Überobligatoriums gilt angeblich nicht als Rentenbezug.

    Wohl jedoch der Bezug des obligatorischen Anteils, ab dem Moment giltst du für die Eidgenossen als Rentenbezüger und ich in Dänemark müsste mich dann in der Schweiz teuer krankenversichern, dort gibt es kein Wahlrecht. Bin das aber noch genau am Abklären.

    Woher hast du das mit der deutschen Krankenversicherung? Gibt es einen link?

    Du müsstest eigentlich in die deutsche Krankenversicherung für Rentner können, dort sind die Prämien halbiert und einige Einkommensarten zählen nicht zum Einkommen hinzu.

  • Kutscher
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    Kutscher
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    1959 - 2017
    • 25. Oktober 2022 um 19:11
    • #4

    War am Donnerstag bei der AOK und bekam die Aussage das Renten aus der Schweiz zur hälfte (halber Satz ) der Rente Krankenkassenbeiträge auslösen und bei der Freizügigkeitsleistung zu 100 %.Die Summe der Freizügigkeitsleistung wird 10 Jahre gerechnet.

    Dh: Summe dividiert durch 10 und das Ergebniss wird dann für die Prämie bestimmt.

    Einen Link habe ich nicht ,aber eine PDF.Wie kann ich die dir zustellen?

    In der PDF steht das auch das Freizügigkeitgeld nur zur hälfte berechnet wird .

    Bin nun verwundert von der Aussage der Krankenkasse :thinking_face:

    Ich bin in der deutsche Krankenversicherung für Rentner drinn :OK_hand:

  • lieberjott
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    • 25. Oktober 2022 um 20:33
    • #5
    Zitat von Timo Beil

    Ich habe mit der KVG in Olten gesprochen, der Bezug des Überobligatoriums gilt angeblich nicht als Rentenbezug

    Aus Sicht Deutschland stimmt das bei einem Vorbezug. Es muss hier nur der Ertragsanteil versteuert werden.

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