Aufenthaltsbewilligung B beantragen vor Mietbeginn

  • Mein erster Arbeitstag ist der 1. Dezember und mein Mietvertrag beginnt auch am 1. Dezember (ich kann auch nicht vorher einziehen),

    kann ich schon ein paar Tage vor dem 1. Dezember auf dem entsprechenden Amt (in Zürich) die Aufenthaltsbewilligung B beantragen? Also vor dem Mietbeginn?


    Dabei bekomme ich ja eine Anmeldebestätigung, die es mir erlaubt zu arbeiten und dann kann ich am 1. Dezember bereits arbeiten, obwohl es auch mein 1. Arbeitstag ist.


    Reicht dann eine Kopie des Mietvertrages für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung B?


    Vielen Dank für eure Antworten.

  • Hndrkk


    Es reicht nicht die Kopie des Mietvertrages, aber wenn du einen unbefristeten Arbeitsvertrag hast, dann kannst du die B-Bewilligung beantragen.

    Wenn du den nämlich nicht hast, bekommst du nur eine L-Bewilligung.


    Teilweise wird auch von der Gemeinde gewünscht, das man schon die Bestätigung von der Krankenkasse hat - Teufelskreis - denn die Krankenkasse braucht die Zuzugsbestätigung von der Gemeinde :grinning_face:


    Aber das geht in der Regel alles ziemlich schnell und ist lange nicht so "bürokratisch" wie in Deutschland (meine Erfahrung)

    Die Ämter hier sind oft mit sehr freundlichen Mitarbeitern besetzt, die einem helfen.


    LG Kerstin

  • Hoi,


    ja,Du benötigst beides für die B. In der regel kannst Du aber schon ohne Kärtchen anfangen zu arbeiten, da es für EU-Bürger eigentlich nur eine reine Formsache ist.

    Ich habe meinen Aufenthaltstitel rund 4 Wochen nach meinem Start nachgereicht.... hat niemanden gestört

  • Hallo zusammen,


    in diesem Zusammenhang würde ich auch gerne eine Frage stellen: ich bin Schweizer, meine Frau ist aus Peru, wir leben seit langem in D. Auf diesem Portal habe ich gelesen, dass man für den Zoll (beim Umzug in die CH) und für das Meldeamt in der CH jeweils einen Arbeitsvertrag vorlegen muss. Ist das zwingend notwendig oder kann man auch ohne Arbeitsvertrag und nur mit Mietvertrag in die Schweiz rück- bzw. einwandern (speziell meine Frau)?


    Vielen Dank für euren Rat.


    Beste Grüsse!

  • Was deine Frau betrifft bin ich mir nicht sicher ob die evtl. sogar ein Visum braucht

    Bei uns ist es einfacher ,da wir beide Schweizer sind.

    Darf man Fragen wo ihr im Moment wohnt?


    Rückwandern
    www.eda.admin.ch


    Sehr GUTE Seite wo alles erklärt wird!

  • Hallo,


    Ich hatte zum Thema Visum am 30.12. Kontakt mit der Schweizer Botschaft in Berlin.


    Ich zitiere aus einer Email der Botschaft:


    Normalerweise ist es so, dass Drittstaatsangehörige, die in die Schweiz ziehen möchten (z.B. Familiennachzug) bei der zuständigen schweizerischen Vertretung ein Gesuch für ein nationales Visum (D) einreichen müssen.


    Gemäss VEV Art. 9 sind jedoch seit Mai 2022 Drittstaatsangehörige mit einem gültigen und anerkannten heimatlichen Reisedokument sowie einem gültigen Aufenthaltstitel eines Schengen-Mitgliedstaates (z.B. Deutschland) von der Visumpflicht befreit.


    Wenn Ihre Ehefrau also zum Zeitpunkt der Übersiedlung in die Schweiz noch einen gültigen deutschen Aufenthaltstitel besitzt, benötigt sie kein schweizerisches nationales Visum.

  • Vielen Dank für eure Antworten!


    Wir wohnen aktuell in Deutschland, sie hat also den unbefristeten deutschen Aufenthaltstitel inkl. Arbeitserlaubnis. Das sollte dann für die Übersiedlung in die Schweiz ausreichend sein.


    Wie ich hier gelernt habe, lässt sich die Schweizer Aufenthaltsbewilligung nur bei der Behörde am Wohnort in der Schweiz beantragen, nicht im voraus über das Konsulat.

  • Richtig. Meine Frau ist auch Drittstaatlerin (ich bin Deutscher). Sie brauchte damals noch ein Visum, was aber eher eine riene Formsache war. Ich bin vorgereist und habe hier den Familiennachzug eingeleitet. Dies eröffnete dann die Möglichkeit, dass meine Frau im Schweizer Konsulat in D ein Visum erhalten konnte. Als sie dann hier war, musste sie zur Gemeinde, sich anmelden und dort dann den Aufenthaltstitel beantragen.


    Ich denke, dass sie die Visumspflicht im letzten Jahr aufgehoben haben, weil es wirklich rein Bürokratie war....