Mein erster Arbeitstag ist der 1. Dezember und mein Mietvertrag beginnt auch am 1. Dezember (ich kann auch nicht vorher einziehen),
kann ich schon ein paar Tage vor dem 1. Dezember auf dem entsprechenden Amt (in Zürich) die Aufenthaltsbewilligung B beantragen? Also vor dem Mietbeginn?
Dabei bekomme ich ja eine Anmeldebestätigung, die es mir erlaubt zu arbeiten und dann kann ich am 1. Dezember bereits arbeiten, obwohl es auch mein 1. Arbeitstag ist.
Reicht dann eine Kopie des Mietvertrages für die Beantragung der Aufenthaltsbewilligung B?
Vielen Dank für eure Antworten.