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  4. Auto und Führerschein

deutsches Auto ummelden

  • AlexSt
  • 6. November 2022 um 02:33
  • AlexSt
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    AlexSt
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    • 6. November 2022 um 02:33
    • #1

    Hey,

    Ich bin jetzt schon fast ein jähr in der Schweiz. Hier gemeldet, arbeite hier etc.

    Seit dem Sommer habe ich auch ein Auto hier. Mit deutschen Kennzeichen. Es ist über meinen Vater gemeldet, wird jetzt aber von mir benutzt.

    Ich weiss aber auch, dass man ein Auto nach einem Jahr ummelden muss. Jedoch habe ich das Auto erst seit ein paar Monaten hier. Vorher bin ich mit dem Zug eingereist und habe mich mit den Öffis fortbewegt. Weiss jemand, wie das jetzt mit dem Ummelden läuft? Zählt das Jahr ab dem Tag, an dem ich eingereist bin (ohne Auto), oder woher weiss die Polizei oder die Behörden am Ende, wie lange ich das Auto schon hier habe?

    Vielen Dank und LG

    Alex :smiling_face:

  • Maik 6. November 2022 um 14:36

    Hat das Thema aus dem Forum Auswanderung Allgemein nach Auto und Führerschein verschoben.
  • Maik
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    • 6. November 2022 um 14:52
    • #2

    Hallo Alex

    Die Frist gilt ab dem Tag als du es bei deiner Einreise beim Zoll als Umzugsgut mit eingeführt hast. Sprich am ersten Tag als du mit dem Auto über die Grenze in die Schweiz gekommen bist. Hast du das Auto beim Grenzübertritt beim Zoll auch eingeführt? Geht aus deinem Text nicht hervor. Falls die Zollanmeldung noch nicht geschehen ist, solltest du das dringend nachholen. In diesem Fall ist aber fraglich, ob es noch als Umzugsgut nachträglich geht oder ob das Auto regulär eingeführt werden muss. Weitere Infos zur Einfuhr und Ummeldung findest du hier: Autoeinfuhr und Ummeldung.

    Die Frist für die Ummeldung des Führerscheins gilt ab dem Tag der Einreise. Die Ummeldung des Autos und Führerschein sollte am besten gleichzeitig geschehen, da du mit einem Schweizer Führerausweis ein in Deutschland zugelassenes Fahrzeug nicht in der Schweiz fahren darfst.

    Schöne Grüsse
    Maik

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    • 6. November 2022 um 15:34
    • #3

    Ich Rate dir auch das Auto innerhalb der Jahresfrist umzumelden ,den sonst begehts du eine STEUERHINTERZIEHUNG und kommt gar nicht gut an bei den Schweizer Behörden.

    Weiterhin viel Spass in der Schweiz

  • AlexSt
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    AlexSt
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    • 6. November 2022 um 19:25
    • #4

    Hey, Danke für eure Antworten.

    Ich bin damals mit dem Zelt und ohne Auto eingereist und wollte auch gar nicht so lange bleiben. Dann bin ich aber doch sesshaft hier geworden. Meine wichtigsten Privaten Sachen hatte ich damals dabei. Mehr Umzugsgut habe ich nicht nachgeholt. Möbel etc habe ich alles hier Second Hand gekauft.

    Deshalb habe ich auch mein Auto nie angemeldet, sondern bin nach meinem Sommerurlaub einfach über die Grenze gefahren. Wusste nicht, dass ich dieses als Umzugsgut anmelden sollte.

    Selbstverständlich will ich das Auto ja innerhalb der Frist ummelden. Jedoch weiss ich einfach nicht, wann die Frist nunmal abläuft (Ende diesen Jahres, als ich ohne Auto eingereist bin, oder im Sommer nächsten Jahres, als ich das erste mal mit dem Auto eingereist bin)

    LG und schönen Abend

    Alex

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    • 6. November 2022 um 23:55
    • #5

    Schau mal hier Punkt 10 und 11

    FAQ Umzugsgut

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    • 7. November 2022 um 09:34
    • #6

    Ab DEINER Einreise.

    Ob Du das Auto noch nachträglich als Umzugsgut anmelden kannst hängt davon ab, wie freundlich der Schweizer Zollbeamte ist. Mit einem Teilumzug wäre das sicher noch einfacher zu regeln (wir hatten damals unsere alten Fahrräder vergessen und durften die noch nachreichen).

    Meine Vermutung ist eher, dass Du es ganz regelkonform ausführen musst, also mit Zoll- und Steuerabgaben...

    Denk dran, dass wenn es immer noch auf Deinen Vater zugelassen ist, dass Du eine Bevollmächtigung von ihm benötigst, dass Du das Fahrzeug jederzeit ausführen und auf Dich zulassen darfst, inkl. Kopie vom Pass. Sonst kannst Du direkt wieder umdrehen...

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    • 7. November 2022 um 10:05
    • #7

    Das Übersiedlungsgut muss im zeitlichen Zusammenhang mit der Wohnsitzverlegung eingeführt werden. Innerhalb eines Zeitraums von 2 Jahren besteht diesbezüglich kein Problem. Die Voraussetzung der 6-monatigen Benützung im Ausland vor der Wohnsitzverlegung muss jedoch erfüllt sein. Für spätere Nachsendungen kann die Abgabenbefreiung nur unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden.

    FAQ Umzugsgut

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    • 7. November 2022 um 12:47
    • #8

    Jetzt hilft nur unbedingt schnellstmöglich das Gespräch mit dem Zoll suchen und die hier im Beitrag verlinkten Beiträge lesen. Aktuell ist das Fahrzeug illegal in der Schweiz und, wie bereits von Kutscher erwähnt, unversteuert.

    Hinweis zum anderen Beitrag: Den doppelten Beitrag habe ich gelöscht.

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