Einfach eine Kopie der Quittung des Schliesssystems (da steht die Anzahl der Gesamtschlüssel drauf) sowie eine unterschriebene Empfangsbestätigung der Immobilienverwaltung über die Anzahl aller verfügbaren Schlüssel einreichen: Dann ist das Problem gelöst...
Wie schützt das vor der "erweiterten beschränkten Steuerpflicht"?