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Lohnt sich die Schweiz?

  • Johannes13
  • 13. November 2022 um 12:19
  • Heinz
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    • 4. Januar 2023 um 20:26
    • #41
    Zitat von jan82

    Einfach eine Kopie der Quittung des Schliesssystems (da steht die Anzahl der Gesamtschlüssel drauf) sowie eine unterschriebene Empfangsbestätigung der Immobilienverwaltung über die Anzahl aller verfügbaren Schlüssel einreichen: Dann ist das Problem gelöst...

    Wie schützt das vor der "erweiterten beschränkten Steuerpflicht"?

  • jan82
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    • 4. Januar 2023 um 21:10
    • #42
    Zitat von Heinz

    Wie schützt das vor der "erweiterten beschränkten Steuerpflicht"?

    Gar nicht. In meinem Post habe ich mich auch nicht auf der erweiterte beschränkte Steuerpflicht bezogen, die IMHO ein Spezialfall ist und auf den typischen Auswanderer selten zutrifft. Diejenigen, die es da erwischen könnte, wissen das vermutlich vorher (oftmals Familienunternehmen, Erb- und Schenkungsoptimierung) oder aber bewusste Umgehung der Einkommenssteuer (typisches Beispiel Zypern). Und wenn sie sich auf das Spiel einlassen, dann wird sich diese Personengruppe auch ausreichend gut beraten lassen - denn Kohle ist da vermutlich vorhanden. Wenn du da also Beratungsbedarf

    Für mich war Ende 2021 der ATADUmsG relevant. Deshalb habe ich meine Frau aus Deutschland abgemeldet, die dort noch einen gemeldeten Wohnsitz hatte, sich dort aber faktisch nicht aufgehalten hat. Da uns hat die Steuerberatungsgesellschaft natürlich vorher vorgewarnt. Die Abmeldung war dann zwischen Weihnachten und Neujahr und bei der deutschen Gemeinde gab es eine Menge Abmeldungen. Aber: So eine Sache ist in Deutschland nicht ganz ungefährlich und muss daher genau überlegt und möglichst auch durch Profis begleitet werden. Das haben wir getan und es hat einige Jahre gut funktioniert und sie hat dadurch offiziell ein paar Jahre, die sie bei einer möglichen Einbürgerung in Deutschland (die sie Stand heute nicht anstrebt), angeben könnte. Das war alles Teil unserer Backup-Planung.

    Dadurch, dass wir in Deutschland keine Schlüssel zu bewohnbaren Immobilien mehr haben, unterstellt uns das Finanzamt heute aber nicht mehr die Begründung eines weiteren Wohnsitzes (§7 BGB Abs. 2) - das haben sie aber zweimal vorher probiert. Und dieses Problem (bzw. die sich daraus ergebenden Probleme) lassen sich relativ gut durch diese einfach Massnahme umgehen. Und der Vorschlag kam vom Finanzamt in Oldenburg. Wenn's denn weiter nichts ist...

  • Heinz
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    • 4. Januar 2023 um 21:33
    • #43
    Zitat von jan82

    Gar nicht. In meinem Post habe ich mich auch nicht auf der erweiterte beschränkte Steuerpflicht bezogen, die IMHO ein Spezialfall ist und auf den typischen Auswanderer selten zutrifft.

    Es genügt doch ein inländisches Vermögen von mehr als 154.000 Euro und inländische Einkünfte von mehr 16.500 € im Jahr. Das ist mit einer vermieteten Immobilie schnell erreicht.

  • jan82
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    • 4. Januar 2023 um 22:08
    • #44

    Ich bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Nicht erweitert beschränkt. Natürlich mit Progressionsvorbehalt.

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    • 5. Januar 2023 um 00:02
    • #45
    Zitat von Heinz

    Es genügt doch ein inländisches Vermögen von mehr als 154.000 Euro und inländische Einkünfte von mehr 16.500 € im Jahr. Das ist mit einer vermieteten Immobilie schnell erreicht.

    Woher kennt das steueramt dein vermögen ?

    dachte man muss das vermögen in der steuererklärung nicht angeben?

    sorry für die fragen aber ich habe bis jetzt noch keine steuererklärung abgeben müssen ,da ich noch kein einkommen habe.

  • Heinz
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    • 5. Januar 2023 um 00:51
    • #46
    Zitat von Kutscher

    Woher kennt das steueramt dein vermögen ?

    Woher weiß das Finanzamt, ob du Steuern hinterziehst? Zunächst weiß es das möglicherweise nicht, wenn es irgendwann jedoch rauskommt, hast du ein Problem.

    Zitat von Kutscher

    dachte man muss das vermögen in der steuererklärung nicht angeben?

    § 93 AO - Einzelnorm

    Du musst dem Finanzamt alle "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte" erteilen.

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    • 5. Januar 2023 um 09:15
    • #47
    Zitat von Heinz

    Woher weiß das Finanzamt, ob du Steuern hinterziehst? Zunächst weiß es das möglicherweise nicht, wenn es irgendwann jedoch rauskommt, hast du ein Problem.

    https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__93.html

    Du musst dem Finanzamt alle "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte" erteilen.

    Ich hinterziehe keine Steuern werde mich hüten sowas zu machen.

    Ich zahle aber trotzdem hier in Deutschland (bis jetzt und das schon seit 5 Jahre) keine Steuern.

    Habe ein Einkommen von ca. 6000.- Jährlich inkl. Zinsen usw. liege also zu zweit weit unter Freibetrag von ca. 20000.-.

    Muss somit keine Steuererklärung machen und auch nicht mein Deutsches Vermögen offenlegen.

    Bei mir aber weiss das Finanzamt wieviel Vermögen ich in der Schweiz habe ( durch das AIA ) ist auch RICHTIG so.

    Mir wäre es neu wenn es in Deutschland eine Vermögenssteuer geben würde,den dann müsste ich es offenlegen und würde es auch machen.

    Darum meine Frage: woher sollte das Fnanzamt mein Vermögen kennen in Deutschland,nicht das es mich stören würde.

    "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte" darunter fällt nicht das Vermögen ,da es keine Vermögenssteuer gibt oder sehe ich das falsch??

  • Heinz
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    Heinz
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    • 5. Januar 2023 um 15:39
    • #48
    Zitat von Kutscher

    "zur Feststellung eines für die Besteuerung erheblichen Sachverhalts erforderlichen Auskünfte" darunter fällt nicht das Vermögen ,da es keine Vermögenssteuer gibt oder sehe ich das falsch??

    Doch, darunter kann auch das Vermögen fallen, z.B. wenn davon abhängt, ob die erweiterte beschränkte Steuerpflicht gilt.

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    • 7. August 2023 um 14:45
    • #49
    Zitat von jan82

    Ich bin in Deutschland beschränkt steuerpflichtig. Nicht erweitert beschränkt. Natürlich mit Progressionsvorbehalt.

    Zitat von jan82

    Gar nicht. In meinem Post habe ich mich auch nicht auf der erweiterte beschränkte Steuerpflicht bezogen, die IMHO ein Spezialfall ist und auf den typischen Auswanderer selten zutrifft. Diejenigen, die es da erwischen könnte, wissen das vermutlich vorher (oftmals Familienunternehmen, Erb- und Schenkungsoptimierung) oder aber bewusste Umgehung der Einkommenssteuer (typisches Beispiel Zypern). Und wenn sie sich auf das Spiel einlassen, dann wird sich diese Personengruppe auch ausreichend gut beraten lassen - denn Kohle ist da vermutlich vorhanden. Wenn du da also Beratungsbedarf

    Für mich war Ende 2021 der ATADUmsG relevant. Deshalb habe ich meine Frau aus Deutschland abgemeldet, die dort noch einen gemeldeten Wohnsitz hatte, sich dort aber faktisch nicht aufgehalten hat. Da uns hat die Steuerberatungsgesellschaft natürlich vorher vorgewarnt. Die Abmeldung war dann zwischen Weihnachten und Neujahr und bei der deutschen Gemeinde gab es eine Menge Abmeldungen. Aber: So eine Sache ist in Deutschland nicht ganz ungefährlich und muss daher genau überlegt und möglichst auch durch Profis begleitet werden. Das haben wir getan und es hat einige Jahre gut funktioniert und sie hat dadurch offiziell ein paar Jahre, die sie bei einer möglichen Einbürgerung in Deutschland (die sie Stand heute nicht anstrebt), angeben könnte. Das war alles Teil unserer Backup-Planung.

    Dadurch, dass wir in Deutschland keine Schlüssel zu bewohnbaren Immobilien mehr haben, unterstellt uns das Finanzamt heute aber nicht mehr die Begründung eines weiteren Wohnsitzes (§7 BGB Abs. 2) - das haben sie aber zweimal vorher probiert. Und dieses Problem (bzw. die sich daraus ergebenden Probleme) lassen sich relativ gut durch diese einfach Massnahme umgehen. Und der Vorschlag kam vom Finanzamt in Oldenburg. Wenn's denn weiter nichts ist...

    Könntest Du näher erläutern, was die Immobilienverwaltung Dir dann bestätigt? Bin - so meine ich - in ähnlicher Situation und denke, dieser Weg könnte mir helfen. Besten Dank!

  • jan82
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    • 8. August 2023 um 14:12
    • #50
    Zitat von b2r0

    Könntest Du näher erläutern, was die Immobilienverwaltung Dir dann bestätigt? Bin - so meine ich - in ähnlicher Situation und denke, dieser Weg könnte mir helfen. Besten Dank!

    Die Immobilienverwaltung bestätigt mir, dass die Verwaltung über die Keycard für das Schliesssystem verfügt, ich keinen Zugriff auf die Schlüssel habe und es für mich keine Möglichkeit gibt die Immobilie als Wohnsitz oder auch in anderer Weise zu nutzen.

  • b2r0
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    • 13. August 2023 um 20:38
    • #51
    Zitat von jan82

    Die Immobilienverwaltung bestätigt mir, dass die Verwaltung über die Keycard für das Schliesssystem verfügt, ich keinen Zugriff auf die Schlüssel habe und es für mich keine Möglichkeit gibt die Immobilie als Wohnsitz oder auch in anderer Weise zu nutzen.

    Besten Dank! Hast Du dann de facto gar keine Möglichkeit mehr zur Nutzung der Immobilie, oder lässt Du Dir - wenn Du mal 2-3 Tage dort bist - die Schlüssel von der ImmoV aushändigen gegen Bestätigung? Oder läuft das dann auch auf das altbekannte Thema "Wohnstätte und Nutzung" heraus?

  • jan82
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    • 13. August 2023 um 21:30
    • #52

    Ich habe keinen Zugriff auf die Immobilien. Gar keinen. Wenn ich in Deutschland bin, nehme ich mir für sie Ersparnis gerne das beste Hotel am Platz…

  • michelle1331
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    michelle1331
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    • 22. September 2023 um 20:16
    • #53

    Halllo

    also finanziell lohnt es sich auf jeden Fall

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    • 22. September 2023 um 23:04
    • #54
    Zitat von michelle1331

    Halllo

    also finanziell lohnt es sich auf jeden Fall

    nö.

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