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Verlusttöpfe Aktien Depot - Auswandern in die Schweiz

  • SwissExpert
  • 16. November 2022 um 00:37
  • SwissExpert
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    SwissExpert
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    • 16. November 2022 um 00:37
    • #1

    Hallo

    Was passiert mit realisierten Verlusten von Aktien und Co, die in einem Verlusttopf in Deutschland liegen, wenn man in die Schweiz auswandert?

    Kann man die Verluste in die Steuererklärung angeben und Steuern erstattet bekommen?

  • Kutscher
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    Kutscher
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    1959 - 2017
    • 16. November 2022 um 09:41
    • #2

    Wenn du für die Steuererklärung in der Schweiz fragst ,dann kannst du da nichts abziehen weil in der Schweiz Aktiengewinne Steuerfrei sind ,somit gibt es auch keine Abzüge.

    Egal ob dein Depot in der Schweiz liegt oder woanders.Dividenden sind aber Steuerpflichtig.

  • SwissExpert
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    • 16. November 2022 um 14:32
    • #3
    Zitat von Kutscher

    Wenn du für die Steuererklärung in der Schweiz fragst ,dann kannst du da nichts abziehen weil in der Schweiz Aktiengewinne Steuerfrei sind ,somit gibt es auch keine Abzüge.

    Egal ob dein Depot in der Schweiz liegt oder woanders.Dividenden sind aber Steuerpflichtig.

    Ok

    Aber was passiert mit den Verlusttöpfen?

  • Kutscher
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    Kutscher
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    • 16. November 2022 um 15:53
    • #4

    was soll da schon passieren?

    Wo nichts besteuert wird, kann auch nichts abgezogen werden.

    Der private Kapitalverlust kann nicht abgezogen werden. Auf der anderen Seite: Sollten Sie eines Tages mit Ihren Aktien wieder Gewinne erzielen, müssen Sie diese nicht versteuern.

    Steuern: Doppelärger Börsenverluste
    Wertschriftenverluste sind ärgerlich, zumal man sie bei den Steuern nicht abziehen darf. Doch es gibt Ausnahmen.
    www.handelszeitung.ch
  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 17. November 2022 um 17:09
    • #5
    Zitat von SwissExpert

    Ok

    Aber was passiert mit den Verlusttöpfen?

    Nach der Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit spielt das absolut keine Rolle mehr. Der Ort der depotführenden Bank ist dann i.d.R. nicht relevant, da das Globaleinkommen (-vermögen) im Land der Ansässigkeit besteuert wird. (Ausnahmen sind z.B. Immobilien).

    Und da es im Fall der Schweiz keine Besteuerung der Kursgewinne gibt (Dividenden werden wie Einkommen versteuert), braucht man auch den Konstrukt des "Verlusttopfes" nicht mehr. Dieser dient ja der Minimierung der Gewinnbesteuerung, stellt aber kein erstattungsfähiges "Steuerguthaben" dar. Schuldzinsen sind hingegen abzugsfähig, sollte es sich also um ein Margin-Konto handeln wäre die Anrechnung der geleisteten Zinsen vermutlich möglich. Das bespricht man dann aber besser mit dem Treuhänder, der kann auch abschätzen ob der Aufwand überhaupt lohnt.

  • Kutscher
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    Kutscher
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    • 17. November 2022 um 19:10
    • #6

    @ Markus Schulz

    Danke das du meine Ausführungen weiter oben nochmals Bestätigst.

    Verstehe nicht das man immer wieder nachfragt wenns so klar definert wird.

  • SwissExpert
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    • 12. Dezember 2022 um 12:50
    • #7
    Zitat von Kutscher

    Verstehe nicht das man immer wieder nachfragt wenns so klar definert wird.

    Zitat von Markus Schulz

    Nach der Verlagerung der steuerlichen Ansässigkeit spielt das absolut keine Rolle mehr. Der Ort der depotführenden Bank ist dann i.d.R. nicht relevant, da das Globaleinkommen (-vermögen) im Land der Ansässigkeit besteuert wird. (Ausnahmen sind z.B. Immobilien).

    Zitat von Kutscher

    was soll da schon passieren?

    Der Grund, warum ich danach frage, ist, dass ja viele nur für wenige Jahre in der Schweiz sind.

    Die deutschen Verlusttöpfe lassen sich ja über Jahre bewahren und gegen Gewinne rechnen (auch in später Zukunft).

    Kann man demnach nicht bei Wiederkehr nach Deutschland den alten Verlusttopf reaktivieren?

  • Bavarian
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    Bavarian
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    • 3. März 2023 um 22:41
    • #8

    Falls man doch irgendwann wieder zurückkehrt, könnte man sicherheitshalber die Verlusttöpfe in die folgenden Jahre in der deutschen Steuererklärung fortführen - sofern man weiterhin beschränkt steuerpflichtig ist (z. B. wegen Vermietung). Aber im Idealfall macht man irgendwann auch mal Gewinne :smiling_face:

  • Bavarian
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    • 5. Juni 2023 um 23:07
    • #9

    Ich würde sagen, freiwillig eine Steuererklärung in Deutschland abgeben und die Verluste fortschreiben. Gilt ja die Steuerpflicht in Deutschland bei einer deutschen Bank ?

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