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Arbeitsbewilligung VOR Jobantritt erforderlich?

  • nihat1988
  • 26. Januar 2016 um 08:27
  • nihat1988
    1
    nihat1988
    Gast
    • 26. Januar 2016 um 08:27
    • #1

    Grüezi zsäme

    ein Personalberater aus Zürich hat sich jüngst bei mir per E-Mail gemeldet mit der Rückinfo, dass ich ohne Arbeitsbewilligung keine Stelle antreten könnte und die Kunden (Arbeitgeber) der Personalberater die Arbeitsbewilligung wünschen.

    Braucht man die Arbeitsbewilligung nun VOR dem Jobantritt, zusätzlich zur Aufenthaltsgenehmigung B ? Bin jetzt total durcheinander.
    Laut der Checkliste braucht man diese Dokumente erst nach der Auswanderung richtig?

    Der Personalberater hat mir noch keine E-Mail geschickt.

    Ich dachte EU/EFTA Bürger brauchen keine zusätzliche Arbeitsbewilligung? :confused_face:

    Über eine Rückmeldung würde ich mich sehr freuen, merci vielmal :).

  • batschy
    18
    batschy
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    • 26. Januar 2016 um 10:53
    • #2

    Hoi Nihat,

    mir sagte man, wenn du einen Arbeitsvertrag hast, bekommst du als EU/EFTA Bürger die Aufenthaltsgenehmigung ohne Probleme.
    Ich hatte erst den Arbeitsvertrag und den musste ich auf der Gemeinde vorweisen und es war kein Problem! Eine zusätzliche Arbeitsbewilligung
    brauchst du nicht. Vielleicht meint der Arbeitsvermittler auch, dass du (wegen dem Namen) kein Deutscher bist? Dann bräuchtest du die Arbeitsbewilligung
    glaube ich vorher. Die Aufenthaltsbewilligung muss vor Antritt des neuen Jobs beantragt werden. Ich habe zum 01.09. angefangen und am 31.08. den
    Antrag gestellt, alles kein Problem. Lass dich nicht kirre machen.

    Erfolg bei der Jobsuche

  • nihat1988
    1
    nihat1988
    Gast
    • 26. Januar 2016 um 11:03
    • #3

    Hi grüß dich :).

    Ich bin ja EU/EFTA Bürger, bin deutscher Staatsbürger, ich dachte nur plötzlich, dass zusaetzlich noch was gebraucht wird.

    Der Personalberater hat sich jetzt soeben per E-Mail gemeldet, seine Antwort:

    "Wir werden die Augen offen halten und Sie gerne wieder kontaktieren, wenn wir eine zu Ihren Berufserfahrungen passende Position betreuen. Wir können Sie nicht einfach irgendwo unterbreiten, wir legen unseren Kunden die Dossiers erst vor, wenn auch wir überzeugt sind, dass es passt. Dann wird auch das Einholen einer Arbeitsbewilligung kein Problem."


    Also doch kein Problem mit der Bewilligung.
    Ich darf mich nicht kirre machen lassen :smiling_face:

  • Carina
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    • 26. Januar 2016 um 15:53
    • #4

    Lieber Nihat,

    nur zur Klarstellung: EU-Bürger brauchen - nach derzeit geltender Rechtslage - keine gesonderte Arbeitsbewilligung neben der Aufenthaltsbewilligung. Die Aufenthaltsbewilligung IST sozusagen deine Arbeitsbewilligung. Das wissen viele Schweizer Arbeitgeber (und offenbar auch Personalberater) so genau selbst nicht und stiften deshalb mitunter auch einmal Verwirrung... :winking_face_with_tongue::confused_face::astonished_face:

    Also am besten tatsächlich nicht kirre machen lassen :smiling_face:
    LG von Carina

  • nihat1988
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    nihat1988
    Gast
    • 26. Januar 2016 um 18:27
    • #5

    Und genau DAS war mir so unklar, ok alles klar, vielen Dank, ich mach mich nicht kirre :D, alles ok

  • Martinus
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    • 28. Januar 2016 um 12:24
    • #6

    Habe ich das richtig verstanden, dass man die Aufenthaltserlaubnis als EU Bürger innerhalb von 2 Wochen nach Einreise stellen muss?

    Ich hatte versucht, bereits vorab einen Antrag zu stellen, mir wurde aber gesagt dass ich diesen persönlich innerhalb von zwei Wochen bei meinem Gemeindeamt machen muss

    Schweiz ab 2016. Wow.

    Einmal editiert, zuletzt von Martinus (28. Januar 2016 um 12:33)

  • Meik
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    • 28. Januar 2016 um 15:54
    • #7

    Salut zäme,
    kann nur sagen wie es bei mir war. Ich habe die Aufenthaltsbewilligung erst beantragen können, nachdem ich meine Arbeit aufgenommen habe. Ich hatte mich erst bei meiner zuständigen Gemeinde angemeldet und dann wurde erst der Antrag für die Aufenthaltsbewilligung angenommen. Es gab damit auch keine Probleme das ich die erst 4 Wochen später erhalten hatte, nachdem ich meine Arbeit angetreten hatte. Bei mir steht als Einreisedatum, der Tag meiner Beschäftigungsaufnahme.
    a schönä
    Meik

  • Martinus
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    • 28. Januar 2016 um 22:15
    • #8

    Danke Maik,

    Das beruhigt. Vermutlich bin ich ein wenig Norwegen-geschädigt, wo die Bürokratie doch manchmal überhand nimmt, und die falsche Reihenfolge bei Ämtern recht unangenehme Folgen haben kann :smiling_face:

    Schweiz ab 2016. Wow.

  • nihat1988
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    nihat1988
    Gast
    • 29. Januar 2016 um 07:03
    • #9

    Eben, aber wär doch ma geil wenn beim ersten Arbeitstag die Schweizer Polizei deine Arbeitsstelle stürmen würde "halt, stop, was machen Sie hier?" :grinning_squinting_face: "äh arbeiten" :grinning_squinting_face:

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