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Erste Steuererklärung in der Schweiz - Was gilt es zu beachten?

  • epiktet
  • 24. November 2022 um 20:14
  • epiktet
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    epiktet
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    • 24. November 2022 um 20:14
    • #1

    Hoi zusammen,

    ich bin im Februar 2022 in die Schweiz gezogen und bald wird bei mir die erste Steuererklärung fällig. Ich habe hierzu ein paar Fragen und würde mich auch über allgemeine Tipps und Hinweise, die ich bei der Steuer beachten sollte, freuen.

    Momentan habe ich lediglich mein ZVV Abo und die Einzahlungen in die Säule 3a als Posten auf dem Schirm. Was fällt Euch noch ein, was für die Steuererklärung relevant ist?

    Thema Börse; muss ich hierzu irgendetwas bei der Steuererklärung angeben? Also meine Trades, Gewinne und Verluste dokumentieren etc? Bin 2022 ca. 8% im Minus btw. also kein Gewinn, der versteuert werden könnte nach meinem Verständnis.

    Vielen Dank im Voraus!

    Einmal editiert, zuletzt von epiktet (24. November 2022 um 21:00)

  • Kutscher
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    Kutscher
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    • 24. November 2022 um 23:27
    • #2

    Hier geht es Super damit und kostenlos.

    Börse musst du trotz Verluste Angeben.

    Online-Steuererklärung | eTax Schweiz

  • epiktet
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    epiktet
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    • 26. November 2022 um 13:42
    • #3

    Hat jemand Erfahrungen mit der Angabe von Leerverkäufen bei der Steuererklärung? Wie geht ihr damit um?

  • MotU
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    MotU
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    • 28. November 2022 um 08:41
    • #4

    - Krankenkassenprämien

    - weitere "Krankheitskosten", die Du privat gezahlt hast

    - Kreditkartenabrechnung, falls Du sie nicht im Debit-Modus hast

    - Falls Kinder vorhanden, etwaige Kita oder Hort Kosten

    Ich persönlich würde empfehlen, die erste Erklärung von einem Steuerberater ausfüllen zu lassen. Das kostet in der Regel nur ~100-150 CHF. Aber der dankt an alles und Du siehst einmal, wie alles richtig ausgefüllt wird :winking_face:

  • Akhan
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    Akhan
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    • 30. November 2022 um 14:09
    • #5

    Hallo

    Ich bin nun seit 13 Jahren in der der Schweiz und kann nur über meine Erfahrung mit der Steuerverwaltung in Bern berichten.

    Wenn Ihr fragen habt, ruft dort an oder, geht persönlich vorbei. Die Mitarbeiter waren immer sehr freundlich und konten mir immer auf meine Fragen

    eine Antwort geben.

  • epiktet
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    epiktet
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    • 3. Dezember 2022 um 08:25
    • #6

    Ok, danke. MotU. Ich überlege es mir einen Profi für die erste Steuererklärung zu engagieren. Zuerst würde ich aber versuchen soweit wie möglich selbst die Erklärung zu erstellen. Ich rufe auch mal bei der Gemeinde an und frage da an, ob wir meinen Entwurf der Steuererklärung zusammen durchgehen können.

    Eine Frage habe ich aber noch. Ich bin im laufenden Jahr in die Schweiz gezogen. Nun bekomme ich jeden Monat 1/13 meines Jahresgehalts pro Monat überwiesen (13 Gehälter pro Jahr). Entsprechend beziehen sich Steuern und Sozialabgaben auf das Jahresbrutto, wobei ich die ersten Monate gar kein Einkommen in der Schweiz hatte und somit das Jahresbrutto für 2022 deutlich geringer ist als es das Monatsgehalt suggeriert. Ich habe mal im Lohncomputer die Differenz ausgerechnet. Insgesamt würde ich an Steuern und Abgaben bei Jahresgehalt für 2022 ca. 6000 CHF weniger zahlen müssen. Bekomme ich das auch zurück?

  • epiktet
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    epiktet
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    • 29. Januar 2023 um 21:57
    • #7
    Zitat von MotU

    - Krankenkassenprämien

    - weitere "Krankheitskosten", die Du privat gezahlt hast

    Mit Krankenkassenprämien sind vermutlich die monatlichen Zahlungen an die Krankenkasse gemeint oder? In welches Feld müssen die rein? Ist das hier das Feld "300"?

    Und in 301 vermutlich alles was an Franchise und Selbstbehalt angefallen ist oder?


    Ich habe noch eine deutsche Risiko-Lebensversicherung. Ist der Steuerwert, der Rückkaufswert der Versicherung oder das, was ich zum Ende der Laufzeit hoffentlich ausgezahlt bekomme? Und muss ich das separat aufführen, dass ich die Versicherung in DE abgeschlossen habe oder ist das egal?

    Einmal editiert, zuletzt von Maik (31. Januar 2023 um 12:49) aus folgendem Grund: Ein Beitrag von epiktet mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • fillg1
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    fillg1
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    • 30. Januar 2023 um 13:14
    • #8

    Ich bekommen von meinen Banken, Versicherungen usw. zum Jahresende immer einen Stapel Steuerbescheinigungen, eine Kopie bzw. Ausdruck davon lege ich dem Steuerformular bei, das scheint bei meinen beiden Steuererklärungen die ich bis jetzt eingereicht habe ausgereicht zu haben.

    Einmal editiert, zuletzt von fillg1 (30. Januar 2023 um 14:58)

  • andrecito
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    andrecito
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    • 14. März 2023 um 19:10
    • #9

    Ich hätte da auch eine Frage. Meine Frau und ich leben seit 01.02.23 in der Schweiz. Sie arbeitet auch hier, während ich weiterhin in D arbeite. Ich zahle also im Umzugsjahr und die nächsten 5 Jahre meine Steuer in D. Mein Arbeitsgeber zieht das wie gewohnt ab. Wie ist das aber mit der Quellensteuer (4,5%) für die Schweiz? Zuesrst hieß es vom Personalbüro, dass die das an die Schweiz abführen. Nun aber doch nicht. Was muß ich da in die Wege leiten, oder wo muß ich mich hinwenden? Gleich zum Treuhänder? Oder hat jemand im Forum die gleiche Situation wie ich und kann mir da evtl. eine Rat geben?

    Danke im Voraus. :grinning_face:

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