Gesetzlich versichert in der Schweiz - Europäische Versichertenkarte

  • Hallo zusammen,


    ich bin in der Schweiz gesetzlich krankenversichert und dadurch habe ich automatisch die europäische Krankenversichertenkarte (EHIC). Wenn ich damit zu einem deutschen Zahnarzt gehe, wohl wissend, dass die Kosten von meiner Krankenkasse nicht übernommen werden, werden mir die Kosten dann einfach weiter belastet oder wie läuft das? Geht darum, dass ich mit der EHIC beim Zahnarzt kostentechnisch als Kassenpatient behandelt werde und nicht den Aufschlag als Privatpatient zahlen muss (zumindest bei meinem Zahnarzt).


    Und brauche ich eigentlich eine Auslandsversicherung wenn ich lediglich in der EU unterwegs bin?

  • Vielleicht versteh ich ja die Frage nicht richtig, aber

    Der deutsche Zahnarzt wird dich nach einer Krankenkassenkarte einer deutschen gesetzlichen Krankenversicherung fragen, ansonsten kann er nicht mit dieser abrechnen, hast du keine deutsche gesetzliche Krankenversicherung, bist du automatisch Privatpatient und der Arzt rechnet mit dir persönlich ab, das ist unabhängig davon ob du eine private Krankenversicherung hast oder nicht. Die Rechnung kannst du dann bei deiner Krankenversicherung einreichen und je nach Vertrag bekommst du dann Kosten erstattet oder nicht, d.h. der Privatpatient geht für gewöhnlich in Vorleistung.

    Bei medizinischen Notfällen sieht das vermutlich anders aus, aber ich denke darum geht es hier nicht?

    Und wenn ich mich richtig erinnere, sind auch in Deutschland die Leistungen der GKV schon sehr eingeschränkt und beschränken sich im Wesentlichen auf Schmerz- und Blutungsstillen und gerade bei Zahnersatz, Kronen, Füllungen etc. auf die billigste (nicht preiswerteste) Variante

  • Geht darum, dass ich mit der EHIC beim Zahnarzt kostentechnisch als Kassenpatient behandelt werde und nicht den Aufschlag als Privatpatient zahlen muss (zumindest bei meinem Zahnarzt).

    Wir haben eine Zahnarztpraxis, die in Polen ist. Das ist zwar nicht Deutschland, aber immerhin EU.


    Wenn ein Patient mit einer EHIC kommt, der Akut Hilfe benötigt (also bspw. starke Zahnschmerzen hat), können wir über ein Portal prüfen, ob der Versicherungsschutz besteht. Einfach die Karte durch den Kartenleser ziehen und "sprawdź" klicken. Um zu sehen, ob das noch immer geht, habe ich es gerade bei mir gemacht:



    Da steht, dass der Gesundheitsfonds (die polnische Einheitskrankenkasse NFZ) das Recht auf Leistungen bestätigt. Und zwar das Recht auf Leistungen nach nationalem polnischen Recht. Es ist also an dieser Stelle nicht wichtig was meine Krankenkasse in der Schweiz übernehmen würde, sondern was die polnische übernehmen würde. Würde jetzt bspw. einen Zahnfüllung notwendig sein, müsste ich dann entscheiden, ob ich die polnische Pflichtversicherungs-Zahnfüllung möchte (das ist dann zunächst gratis) oder ob ich auf eigene Kosten etwas hochwertigeres möchte. Bei der ersten Variante bekommen wir das Geld vom Gesundheitsfonds, der sich das Geld dann über die ausländische Krankenkasse zurückholt und dann mit mir privat abrechnet.


    Wenn es sich nicht um einen Akutfall handelt - sagen wir mal ich möchte eine Zahnfehlstellung korrigieren - würden wir ein Angebot erstellen. Dieses Angebot könntest du dann selber annehmen oder eben nicht. Du müsstest in diesem Fall Bar bezahlen. In der Regel versuchen die (häufig deutschen) Patienten eine Kostenübernahmeerklärung von ihrer Krankenversicherung zu bekommen. Das klappt in den meisten Fällen. Aber dann müssen sie trotzdem erst Bar zahlen und bekommen das Geld dann zurück.

  • Mich würde interessieren, ob es wegen der ganzen Home-Office Problematik mittlerweile etwas "mildere" Bestimmungen in Hinblick auf die S1 gibt? Also ich bin da ganz ehrlich: Ich (Kunde bei Sanitas) stelle einfach immer so oft den Antrag auf eine S1, bis die Sanitas (wohlwissend, dass ich keinen Anspruch habe) dann irgendwann "ausversehen" ein S1 ausstellt. Das ist natürlich nicht sauber, aber funktioniert. Eine richtige Lösung wäre mir aber lieber :winking_face: