1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Auto und Führerschein

Umzug DE -> CH , Auto weniger als 6 Monate in meinem Besitz & Problematik Versicherung, Aufenthaltsbewilligung B

  • levensteen
  • 15. Dezember 2022 um 09:31
  • levensteen
    2
    levensteen
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    3
    • 15. Dezember 2022 um 09:31
    • #1

    Hallo!

    Ich habe mich schon durch viele Beiträge gelesen, jedoch habe ich es noch nicht geschafft eine finale Lösung für meine Situation zu finden.

    Deswegen versuche ich es mal mit einem Thread:

    Ausgangssituation: Ich ziehe ab Februar in die Schweiz, habe einen unbefristeten Arbeitsvertrag (Aufenthaltsbewilligung B)

    Problem:

    1.) Mein PKW, den ich sehr gern mit in die Schweiz nehmen möchte ist erst weniger als 6 Monate in meinem Besitz. Dafür muss ich ca. 600 CHF Abgaben an der Grenze zahlen, wäre aber noch in Ordnung.

    2.) Meine KFZ Versicherung in Deutschland hat mir mitgeteilt, dass ich, sobald mein Wohnsitz in DE abgemeldet, nicht mehr versichert bin.

    --> Somit benötige ich eine Schweizer Versicherung, welche nur mit Schweizer Kennzeichen funktioniert.

    3.) Um eine Schweizer Zulassung zu bekommen, muss mein Auto (schon 23 Jahre alt) vorher zum MFK. Leider kann ich nicht abschätzen, was für Kosten da auf mich zukommen. Prinzipiell habe ich einen aktuellen TÜV und das Auto ist scheckheftgepflegt. Trotzdem bereiten mir die möglichen finanziellen Konsequenzen sorgen.

    Ich überlege nun, ob es nicht finanziell schlauer wäre meinen PKW in Deutschland wieder zu verkaufen und mir in der Schweiz einen gebrauchten mit frischen MFK zu kaufen?

    Hier im Forum hatte ich unter einem ähnlichen Beitrag gelesen, dass man seinen Wohnsitz in Deutschland einfach nicht abmelden bräuchte- damit wäre das Problem mit der Versicherung geklärt. Aber dann muss ich ja weiterhin KK Beiträge etc. in Deutschland bezahlen..?

    War jemand schon in einer ähnlichen Situation?

    Vielen Dank und liebe Grüße! :smiling_face:

  • Kutscher
    19
    Kutscher
    Reaktionen
    127
    Beiträge
    396
    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 15. Dezember 2022 um 11:00
    • #2

    Hier im Forum hatte ich unter einem ähnlichen Beitrag gelesen, dass man seinen Wohnsitz in Deutschland einfach nicht abmelden bräuchte- damit wäre das Problem mit der Versicherung geklärt.

    Das ist Ilegal und wenn die die mit dem Auto erwischen ( Einfach mal eine Normale Verkehrskontrolle oder Unfall auch wenn du nicht Schuldig bis usw. )

    und du es nicht Umgemeldet hast dann wird es TEUER = Steuerhinterziehung und da verstehen die KEINEN Spass.

    Am besten wenn du unsicher bist vorher VERKAUFEN ,aber wenn er WIRKLICH Schekheftgepflegt ist dann sehe ich kein Problem in der Schweiz.

    Die MFK ist nicht strenger als der TüV.Meine Erfahrung ist das der Tüv genauer hingesachut hat als die MFK.

    Als in nach Deutschland ausgewandert bin war ich 2 Monate vor dem Umzug noch beim MFK weil ich aufgeboten wurde musste ich hin.

    Kaum in Deutschland hab ich das Auto hier sofort umgemeldet und musste aber vorher nochmals zum Tüv ,weil sie die MFK nicht akzeptiert haben.

    Der TüV hat viel GENAUER geshcut als die MFK.Meiner war auch Schekheftgepflegt .

  • levensteen
    2
    levensteen
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    3
    • 15. Dezember 2022 um 18:56
    • #3
    Zitat von Kutscher

    Hier im Forum hatte ich unter einem ähnlichen Beitrag gelesen, dass man seinen Wohnsitz in Deutschland einfach nicht abmelden bräuchte- damit wäre das Problem mit der Versicherung geklärt.

    Das ist Ilegal und wenn die die mit dem Auto erwischen ( Einfach mal eine Normale Verkehrskontrolle oder Unfall auch wenn du nicht Schuldig bis usw. )

    und du es nicht Umgemeldet hast dann wird es TEUER = Steuerhinterziehung und da verstehen die KEINEN Spass.

    Am besten wenn du unsicher bist vorher VERKAUFEN ,aber wenn er WIRKLICH Schekheftgepflegt ist dann sehe ich kein Problem in der Schweiz.

    Die MFK ist nicht strenger als der TüV.Meine Erfahrung ist das der Tüv genauer hingesachut hat als die MFK.

    Als in nach Deutschland ausgewandert bin war ich 2 Monate vor dem Umzug noch beim MFK weil ich aufgeboten wurde musste ich hin.

    Kaum in Deutschland hab ich das Auto hier sofort umgemeldet und musste aber vorher nochmals zum Tüv ,weil sie die MFK nicht akzeptiert haben.

    Der TüV hat viel GENAUER geshcut als die MFK.Meiner war auch Schekheftgepflegt .

    Alles anzeigen

    Ja, das mit dem Wohnsitz nicht abmelden kam mir auch etwas merkwürdig vor.

    Naja, ich vermute mal dass es wesentlich einfach sein wird, mein Auto wieder in DE zu verkaufen.

    Wenn meine Versicherung mitgespielt hätte, wäre der "Import" definitiv eine Option gewesen und ich hätte wenigstens ein halbes Jahr Zeit gehabt in Ruhe alles Formalitäten zu klären. Aber so werde ich mir eher einen Gebrauchtwagen in der Schweiz kaufen. Das erspart eine Menge Nerven und Stress :grinning_face_with_sweat:

  • MotU
    28
    MotU
    Reaktionen
    444
    Beiträge
    841
    Wohnort
    Zürich
    Herkunft
    Deutschland
    • 19. Dezember 2022 um 10:08
    • #4

    Hoi,

    bei dem Alter stimme ich Dir zu, dass ein "neuer" besser ist. Was für Kosten entstehen, können wir Dir leider auch nicht sagen. Auch Kutschers Erfahrung kann ich nicht bestätigen. Beim TÜV gab es bei mir immer einen neeten Plausch und der Prüfer hat mal hier mal da geklopft und geleuchtet. Meine Einfuhr MFK dauerte fast 2h und ALLES wurde genauestens untersucht.

    Bei dem Alter würde ich mindestens erwarten:

    - nachträgliche Erstellung des CoC ~300CHF

    - ich glaube bei dem Alter eventuell auch noch den Nachweis über die Abgaswerte ~150CHF

    - Motorwäsche (und allgemein Vorbereitung auf die MFK in einer Werkstatt) ~300CHF

    - MFK ~120CHF waren das glaube ich +irgendwie 70CHF für die Kontrollschilder

    - +etwaige Reparaturkosten

  • Gut Gut
    11
    Gut Gut
    Reaktionen
    62
    Beiträge
    129
    • 29. Januar 2023 um 10:00
    • #5

    Hallo,

    stehe auch gerade davor, das Fahrzeug als Umzugsgut mitnehmen zu wollen und die Frage, wie das Auto nach Abmeldung von allen dt. Wohnsitzen versichert und angemeldet wäre, bereitete mir Kopfzerbrechen. Zuerst maß ich dem keine große Bedeutung bei bzw. sah keine großen Hindernisse. Der Versicherungsmensch meinte dann aber, daß man ein Ausfuhrkennzeichen bräuchte, wenn man das Auto ins Ausland verbringen will, auch weil man sich ja abmeldet und das Probleme mit Versicherung und Wohnsitzlosigkeit gäbe.

    Also rief ich bei der Versicherung und beim KBA an. Bei der Versicherung erfuhr ich dann von 2 Mitarbeitern, daß ich das Fahrzeug auch nach Abmeldung vom Wohnsitz fahren kann, daß es nur wichtig wäre, daß die Versicherungsbeiträge bezahlt wären und daß ich die Ummeldung durchführe. Die Haftpflicht bleibt so lange unberührt, nur die Kasko würde nach 3 Monaten ab Umzug aufhören, zu leisten. Ferner erfuhr ich, daß die Schweizer Straßenverkehrsbehörde meldet, wenn ein PKW in der Schweiz angemeldet worden ist, sodaß die Abmeldung in Deutschland vollzogen wird. Für den Fall, daß Schwierigkeiten bei der Meldung auftreten, solle man sich die Anmeldung jedoch quittieren lassen. Beim KBA riet man mir frei heraus ebenso, einfach mit dem normal angemeldeten Pkw rüberzufahren und umzumelden. Die Meldung über die schweizer Anmeldung erhält das KBA und leitet sie weiter an die zuständige Behörde des Kreises, wo das Fahrzeug in Deutschland zugelassen worden war. Also keinen Stress machen mit der Sache und nochmal bei der Versicherung nachfragen, nicht beim Vertreter sondern direkt in der einschlägigen Abteilung in der Versicherung selbst und klären, wie das die eigene Versicherung sieht.

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™