Hallo !
Wir wandern zum 01.03. in die Schweiz aus.
ICh bin als Angestellter in einer gesetzlichen KV in D.
Meine Frau ist als Freiberuflerin frewillig gesetzlich Krankenversichert in D.
Muss ich und/oder meine Frau die Krankenversicherung explizit kündigen oder bedeutet eine Anmeldebescheinigung in CH das die normale Kündigungsfrist einer gesetztlichen KV in Deutschland uninteressant ist und man "sofort" aus der KV rauskommt ?