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Auswanderung in die Schweiz Anrechnung der Deutschen Beitragsjahre?

  • Markus3105
  • 12. Januar 2023 um 14:11
  • Markus3105
    3
    Markus3105
    Beiträge
    5
    • 12. Januar 2023 um 14:11
    • #1

    Hallo,

    ich heiße Markus und ich möchte über meinen Arbeitgeber in die Schweiz auswandern. Eine Frage die ich trotz Recherche nicht richtig beantwortet bekomme ist die Frage nach der Anrechnung Deutscher Beitragsjahre in der Schweiz. Kann mir jemand von euch freundlicherweise weiterhelfen? Ich zahle in Deutschland schon viele Jahre in das Rentensystem ein und frage mich, welche Konsequenzen eine Auswanderung in die Schweiz bezüglich der Rente für mich hat. Können die Beitragsjahre die in Deutschland bereits eingezahlt wurden in die Schweiz "angerechnet" werden?

    Herzlichen Dank für Eure Unterstützung

    Viele Grüße
    Markus

  • Kutscher
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    Kutscher
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    • 12. Januar 2023 um 15:23
    • #2

    Versicherungszeiten in einem anderen Mitgliedstaat oder Abkommensstaat können bei der Prüfung des Rentenanspruchs wie deutsche Zeiten berücksichtigt werden. Haben Sie in einem Monat sowohl in Deutschland als auch in einem anderen Mitgliedstaat eine anrechenbare Versicherungszeit, gilt dieser Monat als doppelt belegt. Bei der Prüfung des Rentenanspruchs kann dieser Monat jedoch nur als ein Monat berücksichtigt werden.

    Bei der Berechnung Ihrer Rentenhöhe nach dem Europarecht werden Versicherungszeiten aus den anderen Mitgliedstaaten mit einbezogen. Aus dieser Berechnung erhalten Sie den Anteil als Rente, der auf Ihre deutschen Versicherungszeiten entfällt. Da sich die ausländischen Zeiten positiv auf die Bewertung der deutschen Zeiten auswirken können, ist dieser Rentenbetrag in der Regel höher als bei einer Berechnung allein aus Ihren deutschen Versicherungszeiten.

    Bei der Berechnung Ihrer Rentenhöhe auf der Grundlage eines Sozialversicherungsabkommens werden die Versicherungszeiten aus dem Abkommensstaat in der Regel nicht mit einbezogen. Die Berechnung Ihrer deutschen Rente erfolgt allein aus Ihren deutschen Versicherungszeiten.

    Versicherungszeiten aus dem vertragslosen Ausland können in Deutschland weder bei der Prüfung des Rentenanspruchs noch bei der Rentenberechnung berücksichtigt werden.

    Aus Ihren ausländischen Versicherungszeiten erhalten Sie gegebenenfalls eine eigene Rente vom ausländischen Versicherungsträger.

    Erkundigen Sie sich in diesem Fall bitte beim zuständigen Versicherungsträger dieses Staates, ob Sie aus den dortigen Versicherungszeiten einen Anspruch auf eine Rentenzahlung haben.


    Hier Nachzulesen

    Zusammenrechnung von Zeiten für den Rentenanspruch

  • lieberjott
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    lieberjott
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    • 12. Januar 2023 um 20:37
    • #3
    Zitat von Markus3105

    Ich zahle in Deutschland schon viele Jahre in das Rentensystem ein und frage mich, welche Konsequenzen eine Auswanderung in die Schweiz bezüglich der Rente für mich hat. Können die Beitragsjahre die in Deutschland bereits eingezahlt wurden in die Schweiz "angerechnet" werden?

    Du bekommst dann deine deutsche Rente in der Schweiz ausbezahlt. In dem Umfang, wie du Beiträge geleistet hast.

    In der Schweiz zahlst du in die AHV und bekommst dann von dieser ebenfalls eine Rente - in dem Umfang, wie du Beiträge geleistet hast.

  • Markus3105
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    Markus3105
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    • 12. Januar 2023 um 21:27
    • #4

    Herzlichen Dank für die Antworten

  • Heinz
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    Heinz
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    • 13. Januar 2023 um 02:25
    • #5

    Prinzipiell kannst du zusätzlich auch freiwillig Beiträge in die deutsche Rentenversicherung einzahlen, was deine deutsche Rente dann weiter erhöhen würde. Ob sich das finanziell auch lohnt, ist eine andere Frage.

  • Markus3105
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    Markus3105
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    • 14. Januar 2023 um 08:50
    • #6

    Hallo Heinz. Vielen Dank für deine Antwort. Ich zahle schon den Maximalbetrag ein. LG

  • Kutscher
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    • 31. Mai 2023 um 15:58
    • #7

    Aber auch auf der Rentenskala 43/44 (also Vollrente) gibt es nicht immer die Maximalrente. Die gibt’s nur dann, wenn über die 44 Jahre auf deinem individuellen Konto bei der AHV-Ausgleichskasse im Durchschnitt pro Jahr ein AHV-pflichtiges Einkommen von 88‘200 Franken oder mehr erfasst ist. Hast du das nicht, dann rutscht du auf der vorherigen Seite in irgendeine Zeile zwischen Minimalrente und Vollrente der jeweiligen Skala. Deshalb haben zwar viele eine Vollrente. Insgesamt erreichen aber nur 19 % der Schweizerinnen mit Wohnort in der Schweiz und 32 % der Männer mit Wohnort in der Schweiz 2020 eine Maximalrente der Skala 44.

    AHV-Vollrente und AHV-Maximalrente, AHV-Teilrente
    Die Höhe deiner einzelnen AHV-Altersrente ergibt sich daraus, welche Summe an Beiträgen du eingezahlt hast bzw. dir angerechnet wurden (also für Erziehung,…
    www.smolio.ch

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