Umzugsablauf; Basel Weil am Rhein

  • Guten Tag Liebe Community


    in zwei Wochen ist es nun soweit und der langersehnte Umzug beginnt.

    Nun kommen noch ein paar Fragen bezüglich des Organisatorischem auf und ich hoffe das der ein oder andere seine Erfahrung mit mir teilen kann :smiling_face:


    Also der Umzug ist nun folgendermaßen geplant; Meine Partnerin fährt mit Ihrem Privat PKW vor und würde schonmal alles beim Zoll anmelden, sprich mein privat PKW und das Umzugsgut was in einem LKW (7,5 to.) verladen ist.

    1. Wo sich schon meine erste Frage stellt ob dies "Voranmeldung" überhaupt möglich ist?

    Dann weiter fährt den LKW der Vater meiner Partnerin, einfach des Führerscheins bedingt und soweit ich weiß muss ja auch dieser LKW in der LKW Warteschlange sich einreihen.

    2. Wo ich zu meiner nächsten Frage komme; Da ich den Vater nicht alleine dort warten lassen will, warte ich mit meinem Privat Auto vor Ihm, ist das grundsätzlich gestattet?

    3. Und wie viel Zeit sollte man einplanen an einem Montag bis man mit dem Zoll fertig ist?

    4. Welche Unterlagen benötige ich beim Zoll bei einem finanzierten Auto?


    Ich würde mich über Erfahrungen freuen, einfach aus dem Grund man macht einen solch aufwendigen Umzug nicht alle Tage, dementsprechend steigt auch die Nervosität.


    Ich bedanke mich herzlich im Voraus und wünsche einen schönen Sonntag.


    Greets Kevin :smiling_face:

  • https://www.auswandern-handbuch.de/umzug-in-die-schweiz/


    Umzug (Übersiedlungsgut)
    Wenn Sie in die Schweiz umziehen möchten und Fragen zum Zoll haben, finden Sie hier alle wichtigen Informationen.
    www.bazg.admin.ch


    https://www.comparis.ch/umzug-schweiz/einwandern/zollbestimmungen


    Umzugsgut zollfrei einführen – so geht’s
    Die Schweiz ist für viele ein Traumland, was Lebensqualität und Lebensstandard betrifft. Dort zu leben, ist das Ziel. Natürlich soll ein Umzug in die Schwe
    www.auswandern-schweiz.net

  • Salü Kevin

    Deine Umzugsliste solltest Du inklusive des Autos, das mit eingeführt wird, vorab per Mail zur Abklärung an den Zoll senden.

    Ich bin damals in Basel Autobahn rüber.

    Deine Partnerin muss sich bei der Einreise für den PKW auch einen Stempel vom deutschen Zoll holen und dann beim Schweizer Zoll anmelden. Der Rest müsst ihr dann mit dem LKW machen. Sie braucht aber nicht über die LKW Spur sondern kann normal bei PKW und „zu verzollen“ einfädeln und dann dort alles anmelden. Papiere für die Einfuhr kosten 20 CHF.

    Mit dem begleitenden PKW würde ich mich nicht in die LKW Spur stellen sondern nach dem Zoll auf dem Parkplatz, der an den LKW Zollhof grenzt, warten.

    Unbedingt beim LKW vor dem Losfahren das Gesamtgewicht wiegen, sonst wird es am Zoll ungemütlich. Ich weiss wovon ich rede 😉

    Bei mir war die Wartezeit am Montagvormittag ca. 4-5 Stunden. Bis ich beim Zoll auf dem Parkplatz stand. Am Montag muss auch die LKW Schlange, die sich über das Wochenende gebildet hat, abgebaut werden. Das Prozedere beim De und CH Zoll geht dann einigermassen fix, ca. 45 Minuten, wenn man nicht überladen hat. Und bei Eurer Zeitplanung unbedingt einplanen, dass auch 7.5 Tonner in der Schweiz unter das Nachtfahrverbot fallen.

    Ich wünsche Euch viel Erfolg. Es ist aufregend, aber machbar und die zumindest die Schweizer Zöllner sind freundlich und hilfsbereit wenn man ihnen entsprechend freundlich entgegentritt.

    Beste Grüsse

    tobi

  • Hoi Kev,


    1. Die Voranmeldung Deiner Frau kann klappen, muss aber nicht. Wenn die Beamten das Umzugsgut begutachten wollen, sitzt Deine Frau dort fest, bis ihr auf dem Parkplatz steht. Auf jeden Fall müsste Euch Deine Frau die Papiere überreichen.
    2. Das Auto in der LKW Schlange ist in der Regel gestattet (glaube ich). Aber hier sehe ich den Sinn davon nicht. Ich würde vorfahren, parken, und dann, falls möglich, zu ihm zurück laufen.
    3. Montag morgens herrscht da "Chaos", wie Tobi bereits erwähnte. In Waldshut-Tiengen stand ich beruflich mal 3h um 10:00Uhr. Nachmittags bei der Rückreise war die Wartezeit 0 Minuten :winking_face:
    4. Ein finanziertes Auto darf in der Regel nicht eingeführt werden. Du benötigst den Fahrzeugbrief, den Du in der Regel erst erhältst, wenn das Auto ausgelöst ist...