1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Steuern

Immobilienverkauf in Deutschland im Wegzugsjahr unbedenklich?

  • Bavarian
  • 6. Februar 2023 um 11:18
  • Bavarian
    9
    Bavarian
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    66
    • 6. Februar 2023 um 11:18
    • #1

    Ist der Immobilienverkauf in Deutschland im Wegzugsjahr unbedenklich? In Deutschland nach 10 Jahren steuerfrei und in der Schweiz auch oder?

    Aber angenommen es ist 1 Mio, gilt man dann als Einkommensmillionär was die Steuersätze angeht? Oder total egal? Ist ein Wohnungsverkauf in Deutschland im gleichen Kalenderjahr gefährlich oder unbedenklich?

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    525
    Beiträge
    709
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 6. Februar 2023 um 14:50
    • #2

    Verkauf ist ein Einkommen. Und in Deutschland verkaufte Immobilien interessieren die Schweiz nur so weit, dass bei Ansässigkeit in der Schweiz der Vermögenswert im Wertschriftenverzeichnis für die Steuer stehen muss.

    Ansonsten kennt die Schweiz bei Immobilienverkäufen in der Schweiz die sogenannte Grundstücksgewinnsteuer, bei der der "Gewinn" aus Immobilienverkauf in durchaus ordentlicher Höhe besteuert wird. Allerdings kann man diese Steuer auf einen Neuerwerb "schieben", dann lastet sie auf dem neuen Grundstück und baut sich dort ganz langsam ab. Aber das dauert deutlich länger als 10 Jahre :winking_face: Kann aber bei neuerlichem Kauf/Verkauf erneut geschoben werden :beaming_face_with_smiling_eyes:

  • Kutscher
    19
    Kutscher
    Reaktionen
    119
    Beiträge
    378
    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 6. Februar 2023 um 18:27
    • #3

    in der Schweiz zahlt man auch nah 30 Jahre Haltedauer Gewinnsteuer.

    Ist gerade meiner Schwester in der Schweiz passiert.

    Vermögensteuer ist bei 1 Million auch nicht wenig :pouting_face:

    Beispiel

    St. Gallen Nach 5 Jahre CHF 75’476 Nach 20 Jahre CHF 69’815


    Grundstückgewinnsteuer: Beim Hausverkauf werden Steuern fällig
    Beim Hausverkauf werden auf dem Grundstückgewinn Steuern erhoben, die sogenannte Grundstückgewinnsteuer. Die Steuerhöhe variiert dabei je nach Standort und…
    www.credit-suisse.com

    2 Mal editiert, zuletzt von Kutscher (6. Februar 2023 um 18:56)

  • Bavarian
    9
    Bavarian
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    66
    • 6. Februar 2023 um 21:52
    • #4

    Ich habe es so verstanden - es wird nicht besteuert, aber als "virtuelles Einkommen" für die Progressionsstufe hergenommen. Also vom % Satz gilt man dann hier in dem Jahr als "Einkommensmillionär" ?

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    525
    Beiträge
    709
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 7. Februar 2023 um 09:14
    • #5
    Zitat von Markus Schulz

    Verkauf ist ein Einkommen.

    Sorry, das ist ein Typo: Verkauf ist KEIN Einkommen, auch nicht satzbestimmend oder so. Daher wird in der Grundstücksgewinnsteuer nur der "Gewinn" bei einer Wertsteigerung besteuert, nicht aber der Verkauf an sich. Dafür aber immer, auch bei "privaten Deals", während es dazu in D einer gewerblichen "Einstufung" bedarf, deren Hürde allerdings niedrig sein kann.

    Das Vermögen muss im Wertschriftenverzeichnis für die Vermögenssteuer angegeben werden. Ohne Verkauf würde dort die Immobilie mit ihrem Wert aufgeführt sein.

  • Bavarian
    9
    Bavarian
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    66
    • 23. März 2024 um 06:51
    • #6

    Also ein Beispiel: Man kauf eine Immobilie für 500k und verkauft sie in Deutschland 20 Jahre später für 1 Mio. In DE ist es komplett steuerfrei. In CH wäre der Zugewinn von 500k (abzgl. aller Belege falls man die noch hat) zu versteuern, aber in dem Fall auch hier steuerfrei aber die 500k erhöhen die Steuersatz auf das Niveau eines Bankdirektors mit 500k Einkommen. Aber was ist wenn der Verkauf im Januar war und man zieht in Dezember in die Schweiz? Darf CH überhaupt das Einkommen vor dem Zuzug des kompletten Kalenderjahrs berücksichtigen?

  • Markus Schulz
    26
    Markus Schulz
    Reaktionen
    525
    Beiträge
    709
    Wohnort
    Winikon, LU
    In der Schweiz seit
    03.2019
    • 23. März 2024 um 23:08
    • #7
    Zitat von Bavarian

    Also ein Beispiel: Man kauf eine Immobilie für 500k und verkauft sie in Deutschland 20 Jahre später für 1 Mio. In DE ist es komplett steuerfrei. In CH wäre der Zugewinn von 500k (abzgl. aller Belege falls man die noch hat) zu versteuern, aber in dem Fall auch hier steuerfrei aber die 500k erhöhen die Steuersatz auf das Niveau eines Bankdirektors mit 500k Einkommen. Aber was ist wenn der Verkauf im Januar war und man zieht in Dezember in die Schweiz? Darf CH überhaupt das Einkommen vor dem Zuzug des kompletten Kalenderjahrs berücksichtigen?

    Das Beispiel ist nicht gut. Immobilien werden nach dem Belegenheitsprinzip besteuert. Wenn in D keine Gewinnsteuer anfällt, fällt keine an. Auch nicht in der Schweiz. (Ist ohnehin eine kantonale Steuer, wer sollte also nach welchem Prinzip im Ausland seinen Satz anwenden dürfen)

    Zur Klarstellung: Die Auslandsimmobilie ist im Wertschriftenverzeichnis zur Satzbestimmung der Vermögenssteuer anzugeben, ebenso ist der Eigenmietwert abzüglich der Kosten satzbestimmend bei der Einkommenssteuer zu berücksichtigen.

    Da diese Fälle eigentlich immer kompliziert sind, insbesondere wenn eine Immobilie hypothekenfrei ist (und man bei der Steuerausscheidung keine Nachteile erleiden möchte), sind das aber Fälle für den Treuhänder/Steuerberater.

  • Bavarian
    9
    Bavarian
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    66
    • 15. April 2024 um 23:28
    • #8

    Also wer im Wegzugsjahr eine Immobilie in Deutschland vor Zuzug in der Schweiz verkauft hat, hat quasi ein hohes Einkommen (je nach Gewinn) und sofern 90% des Einkommens aus Deutschlant kommt, muss man sein ganzes Einkommen als Grenzgänger in Deutschland versteuern, und dann ist es wieder steuerfrei - aber besser Steuerberater fragen. Besser ist es bereits ein ganzes Kalenderjahr vor dem Wegzug in die Schweiz alle Immobilien verkaufen - bei jedem Immobilienverkauf zahlt man sonst pro Kalenderjahr die maximale Steuer auf das Einkommen. Und wenn die Immobilie 10, 20 oder 30 Jahre alt ist - viel Spass beim Zusammensuchen aller Ausgaben um das Delta zu ermitteln.


    Denke EIgenmietmwert und Grundstücksgewinnsteuer ist in Deutschland unbürokratischer :smiling_face:

  • Kutscher
    19
    Kutscher
    Reaktionen
    119
    Beiträge
    378
    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 16. April 2024 um 10:42
    • #9

    Reicht doch zb. bis Dezember 2024 verkaufen in Deutschland und Umzug nach Schweiz in 2025 zb. Januar ,dann gibt es nirgends wo Steuer.

    Oder liege ich da falsch??

  • Bavarian
    9
    Bavarian
    Reaktionen
    5
    Beiträge
    66
    • 8. Juni 2024 um 20:07
    • #10

    Ja, erst alles verkaufen und den Kaufpreis auf dem Konto haben und im folgenden Kalenderjahr wegziehen. Alles andere ist fatal

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™