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Wann wird die Steuerbelastung berechnet?

  • dagast87
  • 12. Februar 2023 um 13:14
  • dagast87
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    dagast87
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    • 12. Februar 2023 um 13:14
    • #1

    Grüezi mitenand! :hugging_face:

    Ich habe eine Frage zur Steuerbelastung und zur Summe der Abzüge, die ich noch nicht ganz verstehe und im Forum nichts darüber gefunden habe.

    Es geht um einen möglichen Job in der Schweiz ab nächstem Jahr.

    Um die Berechnungen zu erleichtern, möchte ich als Beispiel 120.000 Franken im Jahr nehmen, also 10.000 im Monat.

    Laut https://www.lohncomputer.ch/ wäre dies ein Nettoeinkommen für eine Person (verheiratet) mit einem Kind im Kanton:

    - Zürich: 7905.90 CHF (Gesamtabzüge: 20,90% (AHV/IV/Eo, ALV, NBU, KTG-Beitrag, Pensionskasse und Quellensteuer)).

    - Zug: 8341.90 CHF (Total der Abzüge: 16,58% (AHV/IV/Eo, ALV, NBU, KTG-Beitrag, Pensionskasse und Quellensteuer))

    Die Steuerbelastung im Kanton Zug beträgt 22,20% und in Zürich 39,8%.

    Da ich das noch nicht ganz verstehe, könntet ihr mir bitte erklären, wann die Steuerbelastung berechnet wird?

    Ich dachte, dass die Steuerbelastung vom Lohn abgezogen wird, aber anscheinend habe ich etwas übersehen...

    Herzlichen Dank für Eure Erklärungen! :smiling_face:

    Viele Grüße, Daniel

  • lieberjott
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    lieberjott
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    • 13. Februar 2023 um 12:56
    • #2
    Zitat von dagast87

    Die Steuerbelastung im Kanton Zug beträgt 22,20% und in Zürich 39,8%.

    Wie kommst du auf diese Zahlen? Lohnabzüge sind übrigens keine Steuern.

    Und ja, die Quellensteuer wird direkt von deinem Bruttolohn abgezogen - so wie die Lohnsteuer in Deutschland.


    Was ist jetzt aber genau deine Frage bzw. was verstehst du nicht?

  • M.E.
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    M.E.
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    • 14. Februar 2023 um 11:26
    • #3

    Hallo - obgleich Deine Fragestellung etwas unklar ist - hier mal eine kurze Rückmeldung

    Fall 1: Du fällst unter die Regelung der Quellensteuer (Aufenthalter L und B; bis Jahreseinkommen bis zu 120.000 CHF)- dann erfolgen die Abzüge der Steuern monatlich durch deinen Arbeitgeber. (Vergleichbar mit dem deutschen System)

    Fall 2: Du unterliegst der normalen Besteuerung (Aufenthaltsstaus C oder Jahreseinkommen > 120.000 CHF (ab Folgejahr) , Du erhältst eine Steuerrechnung, die Du bis Jahresende begleichen musst. Dies kann auch in Teilzahlungen erfolgen, muss aber bis Jahresende abgeschlossen sein.

    Fall 3: Du bist Grenzgänger - dies wird (glaube ich) genauso wie Fall 1 gehandhabt. d.h. die Steuerzahlung, die Du an die Schweiz abführen musst, werden direkt vom Lohn abgezogen. Den Rest machst Du dann mit dem deutschen Finanzamt aus (sofern Du Grenzgänger aus Deutschland bist)

    Gruss

  • fillg1
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    • 14. Februar 2023 um 12:05
    • #4

    Kleine Ergänzung zu Fall 1)

    bei einem Jahreseinkommen von mehr als 120.000 CHF führt der Arbeitgeber trotzdem die Quellensteuer ab, man wird aber von der Gemeinde aufgefordert eine Steuererklärung abzugeben, insbesondere für die Vermögenswerte wie Aktiendepots, Lebensversicherung etc., d.b. ist es irrelevant ob diese in der Schweiz oder im Ausland wie Deutschland liegen. Die Steuererklärung ist aber im Normalfall deutlich einfacher als in Deutschland und auch ohne Steuerberater zu schaffen.

  • heisseisen
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    heisseisen
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    • 14. Februar 2023 um 21:35
    • #5

    Kleine Ergänzung zu Fall 2)

    Wenn der/die Partner*in Schweizer ist, musst Du auch von Anfang an „normale“ Steuer zahlen. Hier in Bern in drei Abschlägen pro Jahr.

  • dagast87
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    dagast87
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    • 14. Februar 2023 um 22:28
    • #6

    Hi,

    erstmal vielen Dank für eure Antworten.

    Vielleicht hören sich die Fragen die ich gestellt habe ein bisschen doof oder unklar, weil ich das ganze noch nicht so richtig verstehe, sorry dafür :smiling_face:

    Zitat von lieberjott

    Wie kommst du auf diese Zahlen?

    Die Daten hatte ich von der Statista Seite (https://de.statista.com/statistik/date…z-nach-kantonen). Ich sehe gerade dass es sich um die Einkommenssteuersätze handelt, und nicht Belastung, wie ich es geschrieben habe (oder ist es das gleiche?).

    Ich höre immer, dass der Kanton Zug die niedrigsten Einkommenssteuersätze und Genf die teuersten hat.

    Deshalb verstehe ich die ganze Sache noch nicht so richtig... Laut lohncomputer.ch würde ich, wenn ich im Kanton Zug wohnen würde, CHF 8341.90 bekommen (Gesamtabzüge: 16.58%). Sind diese 16,58% der Einkommenssteuersatz?

    Ich will das nur richtig verstehen :smiling_face:

    Danke euch!

  • lieberjott
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    • 14. Februar 2023 um 23:04
    • #7
    Zitat von dagast87

    Ich höre immer, dass der Kanton Zug die niedrigsten Einkommenssteuersätze und Genf die teuersten hat.

    Deshalb verstehe ich die ganze Sache noch nicht so richtig... Laut lohncomputer.ch würde ich, wenn ich im Kanton Zug wohnen würde, CHF 8341.90 bekommen (Gesamtabzüge: 16.58%). Sind diese 16,58% der Einkommenssteuersatz?

    Nein, das sind alle Abzüge vom Bruttolohn - und obendrein nur eine Schätzung. Die Quellensteuer ist nur ein Teil davon. Du siehst ja direkt darunter, was das für Abzüge sind und in welcher Höhe.

    Die von dir verlinkte Statistik hat keine Aussagekraft - es gibt ja keine Flattax. Möglicherweise sind es die Höchststeuersätze.

  • AbenteuerSchweiz
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    • 16. Februar 2023 um 22:34
    • #8
    Zitat von dagast87

    wenn ich im Kanton Zug wohnen würde, CHF 8341.90 bekommen

    Und fluchen weil eine 2 Zimmer Wohnung 3000 CHF kostet :grinning_face_with_smiling_eyes:

    Mein zukünftiger Arbeitgeber sitzt in Baar und die Wohnungspreise sind in Zug astronomisch.

  • jan82
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    • 17. Februar 2023 um 00:55
    • #9

    Es sind auch nicht nur die Mietpreise. Wenn ich mal in Zürich essen gehe, kommt mir das regelrecht wie ein Schnapper vor 🤣

  • Markus Schulz
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    • 19. Februar 2023 um 07:18
    • #10

    Dafür ist dann die Qualität des Kaiserschmarrn z.B. beim Kaiser Franz in Zug erschreckend tief :beaming_face_with_smiling_eyes:

    Ergänzung noch zum Fall 1 von M.E. : Bei vorhandenem "Vermögen" ist die Höhe des Einkommens egal und es muss ordentlich veranlagt werden. Die Grenzen für dieses "Vermögen" variieren von Kanton zu Kanton. Ebenso bei weiterem Einkommen z.B. aus Erträgen, wenn die Bagatellgrenze überschritten wird.

    Übersicht hier im Artikel https://www.bdo.ch/de-ch/publikat…che-veranlagung

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