Hallo zusammen,
ich finde viele, z. T. wenig verständliche, Angaben über diese Konstellation:
- Wohnsitz bleibt in D., Aufenthalt mehr als 183 Tage im Jahr in D
- Arbeitgeber sitzt auch in D.
- mehrere Monate (aber weniger als 183 Tage) wird aus der CH remote gearbeitet
In einem Rundschreiben des Kantons BE lese ich dazu Untenstehendes. Das klingt für mich aber ausschließlich nach dem Aufenthaltsstatus - über Steuern und Krankenversicherung ist hier noch nichts gesagt. Kennt sich jemand ähnlichen mehrmonatigen Workations aus?
Arbeitnehmer im Homeoffice, die eine Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber, ohne
direkten Bezug zum Schweizer Arbeitsmarkt und ohne Kundenkontakt in der Schweiz
ausüben, werden gemäss konstanter Praxis als Nichterwerbstätige nach Art. 24 Anhang I
3/5
FZA qualifiziert. Das durch die Tätigkeit für einen ausländischen Arbeitgeber erzielte
Einkommen wird an die Berechnung der genügenden finanziellen Mittel bei der Zulassung als
Nichterwerbstätige angerechnet.
Die rein physische Präsenz des EU/EFTA-Staatsangehörigen (Laptop in der CH) vermag
daher keine Arbeitnehmereigenschaft und damit keinen Erwerbsort in der Schweiz zu
begründen. Die Regelung des Aufenthalts im ZEMIS erfolgt mit den Zulassungscodes 3605
(Kurzaufenthalter) und 3606 (Daueraufenthalter). http://www.sem.admin.ch/dam/sem/de/dat…rittstaaten.pdf
Viele Grüße!