Wann anmelden und wann abmelden

  • Hallo zusammen,


    ich habe mal ein paar Fragen bezüglich der Formalitäten bei der Auswanderung :smiling_face:


    Ich fange am 01.04.2016 meine neue Arbeitsstelle in Zürich an. Meine jetzige Wohnung habe ich allerdings noch bis Ende April (zu spät gekündigt) und meine neue Wohnung in Zürich ab 01.03.2016. Umziehen kann ich ab dem 18.03.2016, da ich noch Resturlaub habe.


    Da ich mich jetzt schon seit Tagen durch das Internet durchsuche und immer andere Informationen erhalte wollte ich mal hier Fragen:


    - Bevor ich meine Aufenthaltsbewilligung bekomme, muss ich meinen Wohnsitz anmelden?
    - Ohne Aufenthaltsbewilligung kann ich meine Arbeitsstelle nicht antreten?
    - Diese dauert mit Bearbeitung ca. 1 Monat?
    - Ich müsste quasi am 01.03 nach Zürich fahren und mich anmelden und meine Aufenthaltsbewilligung beantragen, damit diese noch rechtzeitig vor Arbeitsbeginn kommt?
    - Alle Versicherungen kann ich erst abschließen wenn ich die Aufenthaltsbewilligung habe?
    - Ich brauche bei der Anmeldung in Zürich eine Abmeldung von München? ( hier ist das Problem dass ich mich dann am 01.03 abmelden müsste und mit dieser Abmeldung alle meine deutschen Versicherung wie Haftpflicht usw. unwirksam wären und ich dann erst 1 Monat später neue für die Schweiz machen könne? Hier wäre ich dann einen Monat überhaupt nicht mehr versichert..


    Hat hier jemand schon Erfahrung mit so einer Überschneidung? Irgendwie muss es doch dafür eine Lösung geben :grinning_squinting_face:


    Vielen Dank & LG
    Jenny

  • hallo jenny!
    nein so kompliziert ist es auf keinen fall:-)
    du kannst deine arbeitsstelle auch ohne aufenthaltsbewilligung antreten, für eu-bürger ist das eine reine formsache. meistens machen das die gemeinden bei deiner anmeldung und brauchst hierfür deinen arbeitsvertrag und mietvertrag, evtl. auch den nachweis deiner krankenversicherung. dauert ca. 1 monat, das ist richtig!
    für die krankenversicherung hast du 3 monate zeit, wobei es ratsam ist, dich gleich zu beginn darum zu kümmern....kannst du auch online abschliessen!
    nein du brauchst keine abmeldung aus deutschland um dich in zürich anmelden zu können... an deiner stelle, würde ich mich zum 01.04. in muc abmelden und mich schlau machen, ob das per post auch möglich ist (formular downloaden...in österreich ist das so möglich). in der schweiz würde ich mich anmelden, sobald du den umzug geschafft hast.
    ob du eine aufenthaltsbewilligung benötigst um versicherungen abzuschliessen, glaube ich eher nicht, aber schreibe doch einfach die versicherung deiner wahl an und frag nach der besten lösung!
    hoffentlich konnte ich dir etwas helfen und lg nach münchen
    ulli

  • Hallo zusammen,
    ich hätte hierzu auch eine kurze Frage. Ich beginne zum 01.05. eine Arbeit in Zürich. Mein aktueller Job in Deutschland läuft bis Ende April. Da ich keinen Resturlaub mehr habe, werde ich am letzten April Wochenende nach Zürich zügeln. (Ich ziehe vorerst zu einer Freundin und werde daher ohne Umzugsgut in die Schweiz einreisen)
    Im Internet steht, dass ich mich innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeinde anmelden muss. Jedoch habe ich auch gelesen, dass ich mich mindestens 8 Tage vor Arbeitsbeginn anmelden muss. Nun geht das leider nicht, da ich erst Ende April nach Zürich ziehe.
    Wie muss ich nun vorgehen? Kann ich mich schon Anfang April vorab bei einem Besuch in Zürich anmelden? Falls ja muss ich das dann mit Datum Anfang April oder Anfang Mai machen?
    Danke für eure Hilfe!
    Viele Grüße
    Bastian

  • Hallo Bastian


    Es gibt schon auch Zollstellen, die am Samstag offen haben, z.B. die in Thayngen. Die Öffnungszeiten der einzelnen Schweizer Zollstellen findet man im Internet.


    Vermutlich könntest du deinen Umzug im Koffer auch ohne Zoll etc machen. Aber erstens ist es nicht legal und zweitens könnte es noch Folgefragen aufwerfen, wenn du irgendwann bei der Wiedereinreise kontrolliert wirst und z.B. einen relativ neuen Laoptop/Smartphone/all so Zeug mit mehr als 300 Franken Netto-Preis dabei hast. Spätestens dann wird dein Leben einfach, wenn du angeben kannst, dass du das Gerät bei Umzug verzollt hast und dies in deren Unterlagen vermerkt ist. Gerade wenn du eh so wenig hast, dann ist doch die Liste mit 1 Koffer voll Klamotten und ein paar technischen Geräten schnell geschrieben. Und mit etwas Glück bist du am Zoll nach 5 Minuten wieder raus.


    Zurück zu deiner eigentlichen Fragen: Ich würde diesbezüglich beim zuständigen Migrationsamt des zukünftigen Wohnkantons anrufen und ganz freundlich fragen, wie man in der konkreten Situation am besten vorgehen soll. Vielfach wird einem in der Schweiz dann schnell und unkompliziert mitgeteilt, wie man das machen soll. Und nicht wundern, wenn das dann möglicherweise anders klingt, als es irgendwo geschrieben steht - sowas passiert hier öfter. Viele Schweizer Behördenmitarbeiter sind da recht entspannt und pragmatisch und wundern sich über uns Deutsche, die immer alles buchstabengetreu umsetzen wollen. :winking_face:


    Good luck und viel Spass und natürlich auch herzlichen Glückwunsch zum neuen Job in einer coolen Stadt!
    Carina