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Fragen zu Behalten des Wohnsitzes in D

  • DerNeue
  • 5. März 2023 um 11:28
  • DerNeue
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    DerNeue
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    • 5. März 2023 um 11:28
    • #1

    Hallo Ihr,

    Ich ziehe dieses Jahr in die Schweiz, werde dort sowohl wohnen als auch arbeiten und werde womöglich ein Jahr später wieder zurück nach Deutschland ziehen (jedoch an einen anderen Ort als momentan). Jetzt überlege ich, ob ich mich in Deutschland abmelden soll oder nicht. Ich bin aktuell in Bayern fern der Schweizer Grenze gemeldet, behalte dort keinen Wohnsitz, kein Geschäft, habe dort keine Familie. Die diesbezüglichen Artikel hier im Forum habe ich schon gelesen, die Sache mit Kirchensteuer, Personalausweis und amtlichen Schreiben nach Deutschland wäre alles kein Problem für mich, zudem ist bei meinem neuen Wohnsitz in der Schweiz keine deutsche Abmeldebescheinigung vonnöten.

    Eine Grenzgängerbewilligung oder ähnliches kommt für mich allein schon aus organisatorischen Gründen nicht in Betracht.

    Relevante Punkte für mich, die für oder gegen eine Abmeldung in D sprechen würden, und wo ich gerne eurer Meinung zu hätte:

    • Kommt es vor, dass die deutschen Steuerbehörden Steuer auf meinen Arbeitslohn in der Schweiz erheben oder anderweitig Steuern einziehen wollen, wenn ich in D gemeldet bleibe?
    • Kann man, wenn man in Deutschland gemeldet bleibt, die deutsche KfZ-Versicherung behalten, sich die Ummeldung und den Schweizer Führerschein sparen?
    • Wenn ich den deutschen Wohnsitz behalte, erleichtert das in irgendeiner Weise den Gang zu einem Arzt in Deutschland? Oder spielt das keine Rolle, weil ich ja eh eine Schweizer Krankenversicherung brauche, da ich in der Schweiz arbeite, und dementsprechend in jedem Fall nur auf eigene Rechnung zu einem deutschen Arzt kann.

    Vielen lieben Dank für Eure Hilfe!

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 6. März 2023 um 11:25
    • #2

    Was spricht denn gegen eine Abmeldung?

    Punkt 1 und 2 Deiner Überlegungen widersprechen sich. Wenn Du das KFZ weiter in D zugelassen haben möchtest, kannst Du es mit einer wirksamen Verlagerung der Ansässigkeit in die Schweiz natürlich dort nicht bewegen, da es nicht in der Schweiz verzollt ist. Der Vorgang spricht dann für einen Verbleib der Ansässigkeit in D und damit für eine Steuerpflicht in D.

    Rosinenpickerei ist eher schwierig. Das kann gutgehen oder einen Haufen Ärger einbringen.

  • DerNeue
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    • 7. März 2023 um 06:46
    • #3

    Hallo Markus,

    Vielen lieben Dank für deine hilfreiche Antwort!

    Was mich gerade noch von einer Abmeldung abhält:

    - Punkt 3 in der obigen Aufzählung ist für mich ein sehr relevanter Punkt, da ich eine chronische Erkrankung habe, einen guten Arzt in D habe und ggf sehr teure Medikamente brauche. Habe ich diesbezüglich einen Vorteil in Deutschland gemeldet zu bleiben?

    - Ich bin ja eh in einem Jahr wieder in D und befürchte Nachteile durch die zwischenzeitliche Abmeldung. Ist diese Befürchtung unbegründet?

    - Ich könnte meine bisherige Privathaftpflicht fortführen, die bei Wohnsitz in D weltweit zahlt (das ist aber jetzt kein Riesenargument)

    Ich bin gespannt auf Eure Antworten!

    Rosinenpickerei mit potentiell Ärger möchte ich aber auf jeden Fall vermeiden. Daher würde ich mich im Zweifel dann abmelden.

    Vielen lieben Dank nochmals für die sehr große Hilfe!

    Liebe Grüße!

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 7. März 2023 um 09:49
    • #4

    Mit einer chronischen Erkankung wird die Versicherung in der Schweiz sicherlich eine Ausnahme darauf wollen oder entsprechend teuer werden. Ein Wohnsitz in D hilft dabei aber nicht weiter, wenn dann müsste die Versicherung in D verbleiben. Das geht nur in bestimmten Fällen. Ggfs. wäre der Status eines Wochenpendlers dabei hilfreich, aber dafür gibt es andere Experten hier im Forum. SV ist nicht so mein Ding :winking_face:

    Weiter Nachteile bringt eine Abmeldung in D aber nicht. Zumindest sehe ich keine. Ob die Privathaftpflicht auch bei Verlagerung der Ansässigkeit weiter leistet würde ich im Vertrag ganz genau im ganz klein gedruckten nachlesen oder im besten Fall schriftlich zusichern lassen. Einer der Knackpunkte dabei ist immer wieder, dass auch der Rechtsraum der EU verlassen wird. Auf diesen sind einige Verträge inzwischen angepasst und ein Aufenthalt in Luxemburg o.ä. kann abgedeckt werden, Non-EU ist aber schwieriger. Also besser mit der Versicherung abklären.

  • DerNeue
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    • 7. März 2023 um 21:51
    • #5

    Wow Markus, Vielen lieben Dank für deine Antwort! Das ist extrem hilfreich! Ich kläre nach deinem Tipp nun einmal die Situation als Wochenaufenthalter in einem separaten Thread ab, und wenn das nichts für mich ist, dann weiß ich jetzt, dass ich mich definitiv abmelden werde. Vielen lieben Dank für die ausführliche Hilfe!

    Eine Frage hätte ich noch, weil du das gerade ansprachst:

    Eine Schweizer Versicherung, bei der man problemlos auch zum deutschen Arzt gehen kann, ohne Selbstzahler zu sein, ist wahrscheinlich immer eine Zusatzversicherung, oder? Das heisst, da werde ich als chronisch Kranker wahrscheinlich nicht reinkommen nehme ich an. Habe ich das richtig verstanden?

    Liebe Grüße!

    Einmal editiert, zuletzt von DerNeue (7. März 2023 um 22:21)

  • M.E.
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    • 8. März 2023 um 15:10
    • #6

    Hallo,

    meines Wissens gibt eine solche Zusatzversicherung nicht - die schweizer KV zahlt Kosten, welche in der Schweiz entstehen - Meines Wissens werden Kosten, die im Ausland anfallen nur in Sonderfällen z.B. bei akuter Erkrankung im Ausland gezahlt. GGf kann es eine Absprache mit der KK geben, die die Übernahme im Sonderfall ermöglicht z,B, wenn die Behandlung in der Schweiz nicht durchführbar wäre. Aber das sind wie gesagt Ausnahmen und Bedarf die vorherige Abklrung mit der Krankenkasse

    Gruss

  • fillg1
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    • 8. März 2023 um 22:27
    • #7

    Da muss ich zustimmen, Behandlungen im Ausland sind im Normalfall nicht abgedeckt und auch im Notfall muss man eventuell in Vorleistung gehen d.h. es wird privat abgerechnet. Ich hatte damals noch kurz vor dem Umzug ein Zahnproblem und es musste relativ spontan der Zahn gezogen und ein Implantat gesetzt werden. Meine (private) Krankenkasse hat dann die angefangene Behandlung noch bezahlt wenn ich mich recht erinnere, da ich den Kostenvoranschlag noch vor dem Umzug eingereicht habe. Allerdings muss man dazu sagen dass bei Zahnersatz sowieso nur ein relativ kleiner Zuschuss gezahlt wird. Bei chronischen Erkrankungen wird das wohl anders sein, insbesondere muss man diese dann ja auch der neuen Versicherung mitteilen bzw. glaubhaft versichern dass man keine hat.

  • Kerstin
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    • 9. März 2023 um 09:42
    • #8

    Hoi

    Es gibt Krankenkassen bzw. eine Zusatzversicherung, die den Arztbesuch im Ausland gestattet (nicht nur im Notfall)

    Aber da hast du schon recht, mit einer chronischen Erkrankung ist es fast unmöglich dort hineinzukommen.

    Aber normalerweise sind die Medikamente ja dann lebensnotwendig und daher über die Grundversicherung der Schweiz gedeckt.

    Also da brauchst du dir eigentlich keine Sorgen zu machen. Natürlich solltest du dir dann hier für den Zeitraum einen passenden Spezialisten dazu suchen.

    LG Kerstin

  • jan82
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    • 9. März 2023 um 16:03
    • #9
    Zitat von M.E.

    Hallo,

    meines Wissens gibt eine solche Zusatzversicherung nicht - die schweizer KV zahlt Kosten, welche in der Schweiz entstehen - Meines Wissens werden Kosten, die im Ausland anfallen nur in Sonderfällen z.B. bei akuter Erkrankung im Ausland gezahlt. GGf kann es eine Absprache mit der KK geben, die die Übernahme im Sonderfall ermöglicht z,B, wenn die Behandlung in der Schweiz nicht durchführbar wäre. Aber das sind wie gesagt Ausnahmen und Bedarf die vorherige Abklrung mit der Krankenkasse

    Gruss

    Ich habe eine normale S1 (und auch A1) Bestätigung. Das bedingt natürlich einen Wohnsitz im Ausland. Aber ich kann somit regulär im Ausland zum Arzt. Ohne Notfall.

  • DerNeue
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    • 15. März 2023 um 22:54
    • #10

    Hallo ihr Lieben,

    Vielen Dank für die zahlreichen und hilfreichen Antworten!!!

    jan82 Wie kommt man denn an eine solche S1 Bestätigung? Bist du Wochenaufenthalter?

    Nach euren Antworten frage ich mich folgendes:

    Ich überlege mir, ob es lohnt eine Wochenaufenthaltergenehmigung zu besorgen, um dann zusätzlich Anspruch auf eine deutsche ärztliche Versorgung zu haben, was in meinem Fall sehr praktisch wäre.

    Weiss jemand, wie aufwendig es ist eine solche Genehmigung zu erhalten bzgl. Organisationsaufwand und Steuer? Wie wird diese erteilt?

    Vielen Dank und Liebe Grüße!

  • jan82
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    • 16. März 2023 um 16:39
    • #11
    Zitat von DerNeue

    Wie kommt man denn an eine solche S1 Bestätigung? Bist du Wochenaufenthalter?

    Die bekommst du bei der Krankenkasse Deines Vertrauens, sofern Du die dortigen Voraussetzungen erfüllst. Ich bin mit der gesamte Familie bei der Sanitas. Da ging das das nach ein paar Anfragen. Du bekommst dann einfach einen S/W Scan samt Unterschrift/Stempel dieses S1 Formulars. Und da wird ein Wohnsitz im Ausland eingetragen. Das sorgte für ein paar Diskussionen, weil die Sanitas der Meinung war, dass das nur funktioniert, wenn ich keinen Wohnsitz in der Schweiz habe. SOLVIT sah das aber anders, weil ich geltend gemacht habe, dass ich mich mehr als 3 Monate pro Jahr in Polen aufhalte und daher dort unter die Krankenversicherungspflicht fallen würde und eine Doppelversicherung (sowohl Krankenversicherung als auch Sozialversicherung) weder zulässig noch sinnvoll wäre.

    Ich bin aktuell Schweizer und Deutscher Staatsbürger mit unbeschränkter Steuerpflicht in der Schweiz und beschränkter Steuerpflicht in Deutschland und Polen sowie Sozial- und Krankenversicherungspflicht in der Schweiz sowie einem Daueraufenthaltstitel in Polen. Ist aber jedes Jahr immer wieder spannend...

  • clyde
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    • 17. März 2023 um 12:14
    • #12

    Kleiner Tipp:

    Ich würde Dir raten, bevor Du in die Schweiz ziehst, Dich (mindestens!) einen Tag in Deutschland arbeitslos zu melden. Damit erhältst du Anspruch auf Arbeitslosengeld 2. Der Anspruch wird mit dem Wegzug pausiert und kann, wenn du zurück kommst, wieder aufgenommen werden.

    Damit hättest du, falls irgend etwas passieren sollte, in Deutschland 364 Tage vollen Restanspruch auf dein ALG2. Wenn Du das nicht machst und nicht nahtlos eine neue Beschäftigung in Deutschland hättest, fällst du auf Grundsicherungsniveau.

    Das geht auch bei Selbstkündigungen (!), da die Sperrzeit auch bei Abwesenheit beginnt zu laufen. Der Anspruch auf ALG2 verfällt irgendwann.

  • DerNeue
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    • 21. März 2023 um 19:21
    • #13

    Vielen Dank jan und clyde für die Antworten!!

    Jan Puh das hört sich natürlich etwas aufwendig an :winking_face:

    @ clyde
    Wow danke für den Tipp! Die Frage ist nur, ob das auch funktioniert, wenn die Verträge wie bei mir vom Datum her nahtlos ineinander übergehen..

    Kann ich mich ansonsten einige Monate vor Rückkunft nach Deutschland schon einmal anmelden und arbeitslos in D melden...?

  • clyde
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    • 22. März 2023 um 18:44
    • #14

    Wenn es nahtlos übergeht funktioniert das natürlich nicht. Du musst mindestens einen Tag faktisch arbeitslos sein.

    Ich habe das mit meinem neuen Arbeitgeber so abgesprochen und das hat nicht zu Diskussionen geführt 1-2 Tage später anzufangen.

    Zitat von DerNeue

    Kann ich mich ansonsten einige Monate vor Rückkunft nach Deutschland schon einmal anmelden und arbeitslos in D melden...?

    Das kann ich nicht beantworten.

  • M.E.
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    M.E.
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    • 1. April 2023 um 09:12
    • #15

    Hallo,

    die Arbeitsagentur unterscheidet in Arbeitssuchend und Arbeitslos - Eine Anmeldung als Arbeitssuchender ersetzt nicht die Arbeitslosenmeldung.

    Eine Arbeitslosenmeldung kann frühestens 3 Monate vor Eintritt der Arbeitslosigkeit gemeldet werden, spätestens 1 Tag nacher.

    Inwieweit bei der Arbeitslosenmeldung eine deutsche Meldeadresse erforderlich ist weiss ich nicht - solches kann man aber bei der Arbeitsagentur erfragen - hier solltest Du auch verbindliche Antworten erhalten können

    Gruss

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