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Eigenkündigung vs. Arbeitgeberkündigung

  • flip
  • 6. März 2023 um 20:16
  • flip
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    flip
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    • 6. März 2023 um 20:16
    • #1

    Guten Abend

    Ich arbeite in einem Schweizer Startup, welches Kosten sparen muss. Daher wurde einigen Angestellten das Arbeitsverhältnis gekündigt, wovon ich auch betroffen sein werde. Der Arbeitgeber hat mir angeboten, dass ich selber kündigen kann oder er alternativ die Kündigung ausspricht.


    Der Nachteil bei Eigenkündigung ist in meinem Fall, dass ich erst nach 3 Monaten Anspruch auf Arbeitslosengeld habe. Bei einer Kündigung durch den Arbeitgeber stände im Arbeitszeugnis, dass es sich um eine betriebsbedingte Kündigung handelt und nichts mit meiner Leistung zu tun hat.

    Rein finanziell ist daher eine Arbeitsgeberkündigung vorteilhafter. Ist es bei späteren Bewerbungen sehr nachteilig, weil die Kündigung durch den Arbeitgeber erfolgte? Gibt es sonst noch wichtige Vor- oder Nachteile der beiden Varianten, die ich nicht genannt habe? Welche Variante würdet ihr in einem solchen Fall wählen und warum?

    Besten Dank

    Philip

  • Wortfeind
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    • 6. März 2023 um 21:23
    • #2

    Hi Philipp,

    warum sollte eine Arbeitsgeber seitige Kündigung zu deinem Nachteil sein? Wenn im Arbeitszeugnis explizit drin steht, dass es betriebsdingt war und es nichts mit deiner Leistung zu hat. Selbstkündigen würde ich nur, wenn ich schon längst was in der Tasche habe.

  • M.E.
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    M.E.
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    • 8. März 2023 um 15:18
    • #3

    Eine Eigenkündigung bringt Dir meiner Meinung nach eigentlich nur Nachteile - da Du auf sämtliche Rechte verzichtest (Anfechtbarkeit der Kündigung, Ruhende Kündigungsfrist bei Krankeheit,,,,

    Daneben erhälst Du wie Du selbst schreibst eine Sperre bei den Tagesgelden des RAV

    Ich würde daraud achten wie der Kündigungsgrund im Zeugnis formuliert wird (das kann muss aber nicht aufgeführt sein) - auch hier bist Du auf der besseren Seite im Falle Kündigung durch AG,,,,

    Gruss

  • AnjaB
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    AnjaB
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    • 9. März 2023 um 11:14
    • #4

    Hallo flip

    Auf jeden Fall solltest Du Dich vom Arbeitgeber kündigen lassen, wenn er Dich nicht haben möchte!

    Ich würde auch an Deiner Stelle schon anfangen Bewerbungen zu schreiben und ein Zeugnis verlangen.

    Falls Du keinen neuen Job so schnell findest und Dich beim RAV anmelden musst, ist es von Vorteil Deine Bemühungen eine neue Stelle zu finden vorweisen zu können.

    Viel Glück

  • home of the heart
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    home of the heart
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    • 9. März 2023 um 14:33
    • #5

    Bei mir war es so: der Arbeitgeber hat angekündigt, dass er mir kündigen wird weil er mit meiner Leistung unzufrieden war. Er bot mir an, mir etwas Zeit zu lassen, einen neuen Job zu finden. Diese Situation kam nicht überraschend und deutete sich über Monate an. Ich hatte mir zwischenzeitlich bereits eine andere Stelle gesucht und konnte der Arbeitgeberkündigung zuvorkommen und selbst kündigen. Das war mir lieber: Ich dachte, dass das in diesem Fall besser aussieht, wie wenn mir der Arbeitgeber wegen schlechter Leistung kündigt.

    I've been travelling a day, I've been travelling a year, I've been travelling a lifetime, to find my way home. Home is where my heart is. Inside of my self.

  • AnjaB
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    • 10. März 2023 um 11:05
    • #6

    home of the heart

    Auch mich hat einmal eine Arbeitgeberin Knall auf Fall gekündigt, weil sie mit meiner Leistung nicht zufrieden gewesen ist. Ohne Vorankündigung! Immerhin mit sofortiger Freistellung und ich habe noch 3 Monate Gehalt bekommen. Für mich war das ehrlich gesagt, ein Segen.

    Am Anfang des Gesprächs fragte mich die Ärztin, wie mir die Arbeit in ihrer Praxis gefällt? Ich habe darauf ehrlich geantwortet, dass ich das Gefühl habe, nicht vorwärts zu kommen, obwohl ich und auch meine Kollegin arbeiten, wie die fleissigen Bierchen!

    Darauf sagte sie: "Ich kündige Dich jetzt, denn ich bin mit Deiner Arbeit nicht zufrieden."

    Einige Wochen zuvor hatte ich meine Kollegin gefragt, was ist hier eigentlich los? Wir arbeiten wie die Sklavinnen... Sie hat sich bei mir entschuldigt, wie Schweizer nun mal so sind (sie konnte ja nichts dafür) und gesagt, wenn Du gehst, gehe ich auch... Die Mitarbeiterin war beim Vorgänger in der Ausbildung und 30 Jahre in der Praxis.

    Nun, mein "Abgang" war dann doch zu unerwartet. Die Kollegin hat 1 Jahr später gekündigt!

    Ähnlich wie bei Dir, nur dass ich nicht bei der Post, sondern in einer Facharztpraxis gearbeitet habe :winking_face:

    Ärztinnen und Ärzte sind eben auch nur Menschen...

    Zeugnisse sollten immer Wohlwollend geschrieben werden, egal wer gekündigt hat.

    Von daher muss ich ehrlich sagen, habe ich damit inzwischen auch ein Problem, weil ich mich regelmässig selbst reflektiere und authentisch durchs Leben gehe. Auch bei den Stolpersteinen, die mir gerade wieder in den Weg gelegt wurden. :smiling_face_with_halo:

    Ich frage mich nämlich, was 2 Intrigantinnen und eine Mithelfende, die gekündigt wurden, weil sie mehrere gute Mitarbeiterinnen auf dem Gewissen haben (ins Burnout gemobbt), dem restlichen Team wertvolle Arbeitszeit und Energie gestohlen haben, weil Konflikte am Arbeitsplatz dem Unternehmen dadurch jede Menge Geld kosten, für ein wohlwollendes Zeugnis bekommen???

    Man kann es drehen und wenden, wie man möchte, am Ende scheint immer der Arbeitgeber im Recht zu sein!

    Wenn der Stellenverlust für mich ein wahrer Segen ist, bin ich nachsichtig und nehme auch finanzielle Einbussen in Kauf! Bei Ungerechtigkeiten, nicht nur mir gegenüber, kann ich sehr ungemütlich werden und zücke mein Schwert!

    Allerdings auf meine ruhige und besonnene Art :smiling_face_with_halo:

    In diesem Sinne, lasst Euch nicht unterkriegen in Zeiten wie diesen!

  • clyde
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    clyde
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    01.01.2020
    • 15. März 2023 um 20:08
    • #7

    Ich würde mich niemals dazu drängen lassen selbst zu kündigen, schon aus Prinzip nicht.

  • Amadeus
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    Amadeus
    Gute Seele des Forums
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    • 16. März 2023 um 08:10
    • #8
    Zitat von AnjaB

    Zeugnisse sollten immer Wohlwollend geschrieben werden, egal wer gekündigt hat.

    Arbeitszeugnisse müssen immer wohlwollend geschrieben sein, zumindest in DE. Derweilen sollte aber jedem bekannt sein, dass man Arbeitszeugnisse so wohlwollend formuliert kann, dass ein künftiger Arbeitgeber darin auch lesen kann, Finger weg von diesem Bewerber. Dabei meine ich nicht die üblichen und bekannten Floskeln "hat sich stets bemüht" oder "hat zu unserer Zufriedenheit", sondern der Text kann so formuliert werden, das sich Schlechtes gut anhört. Selbst ein überzogener Hochgesang über den ausscheidenden Mitarbeiter kann als Signal bewertet werden, jemanden besser nicht einzustellen.

    Zitat von AnjaB

    Man kann es drehen und wenden, wie man möchte, am Ende scheint immer der Arbeitgeber im Recht zu sein!

    Das würde ich auch nicht verallgemeinern. Als Arbeitgeber hatte ich auch schon die Arschkarte, oft zu unrecht.

    In Österreich, bei diesem Eventhotel am See mit ca. 50 Mitarbeitern, wurde es so gehandhabt, sobald ein Mitarbeiter sagte er überlege zu kündigen, war er/sie noch am gleichen Tag von der Arbeit bis zum Tag der gesetzlichen Entlassung freigestellt. Der Arbeitgeber wollte damit verhindern, dass der gekündigte Arbeitnehmer keine Gelegenheit mehr hatte, im Kollegium der Firma in seiner "Restlaufzeit" für schlechte Laune zu sorgen.

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • flip
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    flip
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    • 18. März 2023 um 07:59
    • #9

    Danke für eure Tipps. Ich habe mich nun entschieden nicht selber zu kündigen. „Meine innere Stimme“ hatte mir auch gesagt nur zu kündigen, falls ich rechtzeitig einen alternativen Job finde.

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