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Bewerbungsschreiben vs Motivationsschreiben

  • AlexXx
  • 10. März 2023 um 23:09
  • AlexXx
    3
    AlexXx
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    • 10. März 2023 um 23:09
    • #1

    Hallo zusammen

    Ich beginne derzeit mich in der Schweiz zu bewerben und bin etwas irritiert über die Zusammenstellung der Schreiben. In der Schweiz wird ja der Begriff "Bewerbungsschreiben" synonym zu dem Begriff "Motivationsschreiben" verwendet. Auf verschiedenen Hilfeseiten wird nun empfohlen:

    • Bewerbungsschreiben (ähnlich wie in D)
    • Lebenslauf
    • Zeugnisse etc.

    Liest man sich aber etwas mehr ein, wird das von Schweizer Unternehmen etwa so erwartet:

    • Anschreiben (ähnlich Bewerbungsschreiben mit kurzem Absatz zur Motivation oder ganz ohne)
    • Lebenslauf
    • Motivationsschreiben (detaillierterer zur Motivation, Warum hat man sich beworben, Warum ist man die richtige Wahl für das Unternehmen...)
    • Zeugnisse etc.

    Ich habe bisher den aufwendigeren 2. Weg gewählt, bin jedoch unsicher ob das nicht zu viel ist oder nicht mehr zeitgemäß. Vielleicht kann mir jemand seine Erfahrungen teilen, welcher der bessere Aufbau wäre.

    Danke euch :slightly_smiling_face:

  • Amadeus
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    Amadeus
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    • 11. März 2023 um 19:34
    • #2

    Da bin ich sehr gespannt, was dabei rauskommt :grinning_face:

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • AnjaB
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    • 12. März 2023 um 20:52
    • #3

    Hallo AlexXx

    Ich würde an Deiner Stelle die 1. Variante nehmen. So haben wir es im Kurs vom RAV damals gelernt, das war vor 4 Jahren. Der Bewerbungsbrief sollte folgendermassen gegliedert sein:

    Attention (Aufmerksamkeit wecken)

    Was motiviert Dich für diesen Job? Was ist am Aufgabengebiet interessant? Wo fliesst Dein Herzblut?

    Warum diese Firma? Was macht die Firma so besonders, hat die beeindruckt (Leitbild, Image usw.)?

    Interest (Interesse wecken)

    Was bringst Du mit für diesen Job? Warum eignest Du Dich?

    Deine Fach- und Sozialkompetenzen, Kenntnisse und Eigenschaften

    Desiree (Wie entsteht der Wunsch Dich kennenzulernen?)

    Welchen Mehrwert bringst Du mit in die Firma? Was hat Dein neuer Chef davon, wenn er Dich einstellt?

    ACTION (Aktion auslösen)

    Was passiert als nächstes?

    Abschluss formulieren kurz, sympathisch und voller Vorfreude auf ein gegenseitiges Kennenlernen.


    Viel Glück und Erfolg bei der Stellensuche.

  • AlexXx
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    AlexXx
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    • 14. März 2023 um 17:06
    • #4

    AnjaB
    Vielen Dank Anja für die hilfreichen Tipps. Ich werde mal Variante 1 probieren und deine Hinweise mit einarbeiten. Ich berichte dann mal :smiling_face:

  • AnjaB
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    • 14. März 2023 um 17:58
    • #5

    Gern geschehen.

    In welcher Branche bewirbst Du Dich?

  • AlexXx
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    AlexXx
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    • 15. März 2023 um 18:54
    • #6

    AnjaB
    im IT-Bereich vorwiegend Software-Entwicklung. Grüsse

  • clyde
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    clyde
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    • 17. März 2023 um 12:19
    • #7

    Ich bin in der gleichen Branche unterwegs und kann aus eigener Erfahrung sagen, dass viele Firmen mittlerweile auf das generische Anschreiben verzichten. Ich würde es kurz und knackig halten, wenig geschwafel. ß überall durch ss ersetzen :grinning_face_with_big_eyes:

  • fillg1
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    • 17. März 2023 um 12:32
    • #8

    Und noch ein kleiner Hinweis, es ist in der Schweiz durchaus üblich, dass man 1-2 Tage zur Probe arbeiten muss.

    Bei uns z.B. bekommen Softwareentwickler eine kleine, standardisierte Aufgabe, für die sie 1 Tag investieren sollten und die dann in 30-45 Minuten vor ein paar der zukünftigen Kollegen präsentiert werden muss.

    Also vorsichtig wenn man Dinge in sein Civi schreibt , die man eigentlich nur kennt, weil man mal ein Buch zum Thema auf dem Kollegenschreibtisch gesehen hat. 🤫

    Meine Partnerin ist Sozialpädagogin und arbeitet in der Tagesbetreuung und auch sie musste Probe arbeiten.

  • clyde
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    clyde
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    • 17. März 2023 um 18:11
    • #9

    Wovon die Schweizer auch große Fans sind: bei ehemaligen Arbeitgebern anrufen.
    Finde ich ein wenig absurd, aber nur, dass du es auch mal gehört hast :grinning_face_with_smiling_eyes:

  • Amadeus
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    • 17. März 2023 um 19:55
    • #10
    Zitat von clyde

    Wovon die Schweizer auch große Fans sind: bei ehemaligen Arbeitgebern anrufen.

    Ist kein Alleinstellungsmerkmal für die Schweiz, den ehemaligen Arbeitgeber anrufen ist überall in der Praxis. Mal mehr mal weniger, je nach Job und Machart des human resource department.

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • clyde
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    • 17. März 2023 um 20:13
    • #11
    Zitat von Amadeus

    Ist kein Alleinstellungsmerkmal für die Schweiz, den ehemaligen Arbeitgeber anrufen ist überall in der Praxis. Mal mehr mal weniger, je nach Job und Machart des human resource department.

    Das ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nur mit Einwilligung des Bewerbers möglich.
    Das ist vielleicht in C-Levels so üblich, aber bei gewöhnlichen Angestellten halte ich das für sehr, sehr überzogen und auch unüblich.

    In welchen Branchen soll das üblich sein? Habe ich noch nie gehört in Deutschland.

  • AlexXx
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    • 19. März 2023 um 09:06
    • #12

    clyde
    Habe ich auch schon festgestellt. Sieht auch so aus, als würde die Entwicklung mit LinkedIn, get-in-IT, Rocken und Yellowshark dahin gehen, dass man nur noch per Klick und CV sich direkt bewirbt. Macht es natürlich wesentlich einfacher für beide Seiten, jedoch vermute ich ist es noch schwieriger sich aus der Masse herauszuheben.

    Was den Anruf beim ehemaligen Arbeitgeber angeht, bin ich da entspannt, da ich mir dort nichts zu Schulden lassen kommen habe. Bei einem gestörten Arbeitsverhältnis, nach einem Streit mit dem Vorgesetzten, stelle ich mir das doch sehr hinderlich für die Zukunft vor. Oftmals kann der Arbeitnehmer nichts für den Streit und ist sonst zuverlässig.

    fillg1
    Danke für die Hinweise. Ja diese "Aufgaben" scheinen in jedem Bewerbungsverfahren dort üblich zu sein. Da bereite ich mich auf jeden Fall vor. Ich bin auch kein Fan davon alle Programmiersprachen/Technologien auf dem Lebenslauf runter zu rattern, weil man mal ein Variable deklariert hat. Das würde mir spätestens bei solch einer Aufgabe auf die Füsse fallen.

  • AnjaB
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    • 19. März 2023 um 16:50
    • #13
    Zitat von AlexXx

    Was den Anruf beim ehemaligen Arbeitgeber angeht, bin ich da entspannt, da ich mir dort nichts zu Schulden lassen kommen habe. Bei einem gestörten Arbeitsverhältnis, nach einem Streit mit dem Vorgesetzten, stelle ich mir das doch sehr hinderlich für die Zukunft vor. Oftmals kann der Arbeitnehmer nichts für den Streit und ist sonst zuverlässig.

    Bei mir hat das bisher immer gut geklappt, mit den Referenzen.

    Auch als ich mich im gegenseitigen Einvernehmen aus einem etwas "gestörtem Arbeitsverhältnis" getrennt habe.

    Ich hatte 3 Praxisinhaber zur Auswahl. Der "Oberchef", hat mir allerdings vorgeschrieben, dass ich nur ihn als Referenz anzugeben habe!

    Was ich natürlich nicht getan habe, denn er wollte mich ja los werden, weil ich "die geborene Teamleiterin" gewesen wäre, wenn ich mich nicht für meine Teamkolleginnen eingesetzt hätte. Es ging um die Arbeitszeiterfassung!

    Probearbeiten ist glaube ich in fast allen Branchen üblich. Nur manchmal erkennt man beim Probearbeiten nicht gleich, dass etwas doch nicht passt... Auf beiden Seiten!

    Auch die Bewerberauswahlverfahren werden zunehmend automatisiert. Es wird nach Algorithmen ausgewählt, das haben wir beim Bewerbungstraining gelernt. Ob das ein Fortschritt ist, weiss ich ehrlich gesagt nicht!

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