1. Portal
  2. Schweiz Handbuch
    1. Arbeiten in der Schweiz
    2. Aufenthalts­­bewilligung
    3. Autoeinfuhr und Ummeldung
    4. Budgetplaner
    5. Checkliste Auswandern
    6. Einfuhr­bestimmungen
    7. Führerschein umschreiben
    8. Gehaltsabrechnung
    9. Grenzgänger
    10. Haustiere bei der Auswanderung
    11. Kranken­versicherung
    12. Öffentlicher Verkehr
    13. Steuern
    14. Telefon, Internet und TV
    15. Umzug in die Schweiz
    16. Verkehrsregeln
    17. Versicherungen
    18. Wohnungssuche
    19. Vorsorge - Das 3-Säulen-System einfach erklärt
  3. Schweiz Erleben
    1. Brauchtum und Feste
    2. Buchtipps
    3. Die schönsten Passstrassen
    4. Einbürgerung
    5. Ideen für 1. August
    6. Knigge für die Schweiz
    7. Rezepte aus der Schweizer Küche
    8. Schweizerdeutsch Wörterbuch
  4. Blog
  5. Forum
    1. Letzte Aktivitäten
    2. Mitgliederliste
    3. Mitgliedersuche
    4. Wer ist online?
  6. Auswandererblogs
    1. Alle Blogartikel
  7. Beratung und Angebote
    1. Krankenversicherung
    2. Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    3. Reiseversicherung
    4. Motorrad- und Autoversicherung
    5. Rechtsschutzversicherung
    6. Umzugsunternehmen finden
    7. Vorsorge (Säule 3a/3b)
  • Anmelden oder registrieren
  • Suche
Dieses Thema
  • Alles
  • Dieses Thema
  • Dieses Forum
  • Forum
  • Artikel
  • Seiten
  • Blog-Artikel
  • Erweiterte Suche
  1. About Swiss Forum
  2. Forum
  3. Fragen und Antworten
  4. Umzug und Aufenthaltsbewilligung

Umzugsliste für den Zoll

  • Dave5
  • 18. März 2023 um 14:48
  • Dave5
    2
    Dave5
    Beiträge
    3
    • 18. März 2023 um 14:48
    • #1

    Hallo :slightly_smiling_face: , ich ziehe im April in die Schweiz (Schaffhausen) und bin gerade dabei die Umzugskartons zu packen und parallel die Liste für den Zoll anzufertigen, aber ich bin mir leider überhaupt nicht sicher wie umfangreich die sein soll. Muss ich, beispielsweise bei ein Umzugskarton voll mit Büromateralien (Schreibblöcke, Stifte, Büroklammern, ...) oder voll mit Geschirr/Büchern/Kabeln, alles einzeln auflisten oder würde es auch reichen mit "Kiste 1 - Büromateralien (Schreibblöcke, Stifte, Büroklammern, ...)", "Kiste 2 - Geschirr, ..."?

    Und empfiehlt es sich die einzelnen Listen zusätzlich auf die Kartons zu kleben oder reicht es die zu nummerieren? :thinking_face:


    Beste Grüsse aus Berlin

    Dave

  • Kutscher
    19
    Kutscher
    Reaktionen
    119
    Beiträge
    377
    In der Schweiz seit
    1959 - 2017
    • 18. März 2023 um 15:27
    • #2

    Ich hab alle Kisten nummeriert und eine Liste erstellt.

    Kisten angeschrieben mit Küche,Bürö,Schlafzimmer,Wohnzimmer usw.

    Du muss sicher nicht jede Gabel ,Löffel und Bleistift einzeln auffüheren :face_blowing_a_kiss:

  • fellohr
    9
    fellohr
    Reaktionen
    38
    Beiträge
    83
    • 18. März 2023 um 17:55
    • #3

    Es wurde nicht besonders überprüft.

    Grob so wie es ist und fertig. Mit Gewicht und etwa momentaner Wert reicht.

    1. Bett 70 kg 200 €

    2. Lange Kommode 40 kg 100 €

    3. Karton Büro 15 kg 100 €

    4. Karton Küche 20 kg 100 €

    Etc. Handschriftlich oder ausgedruckt völlig egal. Hauptsache lesbar.

    Beim abmelden in Deutschland wurde übrigens der ungefähre Gesamtwert und ungefähres Gesamtgewicht gefragt und aufgeschrieben. Ob das wichtig ist weiss ich nicht. Aber wurde notiert.

  • clyde
    8
    clyde
    Reaktionen
    25
    Beiträge
    58
    In der Schweiz seit
    01.01.2020
    • 19. März 2023 um 00:20
    • #4

    Wir hatten eine nummerierte Liste mit dem groben Inhalt der Kisten und natürlich auch die Kisten korrespondierend beschriftet:

    Kiste 1: Bücher

    Kiste 2: Küchenutensilien

    Kiste 3: Kleidung

    usw.

    Damit waren alle Parteien zufrieden. Einen Wert haben wir nirgends mit angegeben.

  • Gut Gut
    11
    Gut Gut
    Reaktionen
    56
    Beiträge
    114
    • 19. März 2023 um 18:42
    • #5

    Ich hatte eine Liste mit den großen Gegenständen erstellt (Bett, Regal, Anbauwand. Fahrräder usw.) und x Kiste Hausrat, nebst Extraliste für Alkoholika. Die Umzugsfirma hat die Liste auch so übernommen und beim Zoll vorgelegt. Wir waren dabei und der Zollbeamte hat das gestempelt, kopiert und abgelegt, keine Fragen und filzen werden die so eine Standardabfertigung nie im Leben. Ein Umzug aus der EU in die Schweiz ist nun nicht das Ding... Was da genau eingeführt wird an Warenwert, ist denen vermutlich nicht auf den Pfennig wichtig. Ist aber klar, dass man alles richtig machen will...

  • Amadeus
    28
    Amadeus
    Gute Seele des Forums
    Reaktionen
    352
    Beiträge
    846
    Herkunft
    DE
    • 20. März 2023 um 09:00
    • #6

    Zwei Erfahrungen habe ich bei meinen Ländersprüngen mit Umzugsgut gemacht. 1. Für einen Außenstehenden ist nichts so langweilig, wie der verpackte Hausrat eines anderen und 2. Bei der Auflistung ist es vorteilhaft hochwertige Sachen "einfach" zu beschreiben. Ein Edelstahlregal ist in der Liste ein Metallregal und Bronzefiguren sind Metallfiguren, Gemälde sind gerahmte Bilder, usw. Hat mir immer geholfen, dass ein Zollbeamter sich einen teuer beschriebenen Gegenstand nicht näher anschauen wollte.

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • fillg1
    23
    fillg1
    Reaktionen
    350
    Beiträge
    521
    Wohnort
    Forch
    In der Schweiz seit
    März 2020
    Herkunft
    Paderborn / Frankfurt
    • 20. März 2023 um 09:31
    • #7

    Ich habe meine beiden "grossen" Umzüge durch ein Unternehmen durchführen lassen, gerade beim Umzug in die Schweiz haben die Umzugsleute so gehandelt wie von Amadeus beschrieben, fast alle Kisten waren relativ generisch beschrieben wie "Bücher", "Küchengeräte", "Wäsche", "Werkzeuge" und standen auf der Liste auch so. Besonders in Erinnerung geblieben ist mir der Inhalt meiner kleinen "Bar", dieses wurden als Tinkturen gelistet :beaming_face_with_smiling_eyes: , mein Japanischer Langbogen mit dazu gehörenden Pfeilen als "Sportgerät".

  • Dave5
    2
    Dave5
    Beiträge
    3
    • 20. März 2023 um 12:11
    • #8

    Danke euch für die tollen Antworten - nimmt mir doch gleich die Sorge etwas falsch zu machen und mich an der Grenze von meinen geliebten Möbeln und Gegenständen trennen zu müssen (oder was man sich sonst alles so vorstellt :zany_face: )

    Mir wurde heute von ein Bekannten mitgegeben, dass ich unbedingt sämtliche Seriennummern meiner elektr. Geräte mit angeben muss. Stimmt das? Ich kann es mir eigentlich gar nicht vorstellen :thinking_face:

    - Dave

  • Gut Gut
    11
    Gut Gut
    Reaktionen
    56
    Beiträge
    114
    • 20. März 2023 um 12:39
    • #9

    Also ich hatte keine Seriennummern der Geräte in der Liste ausgewiesen.

  • Maik
    43
    Maik
    Administrator
    Reaktionen
    890
    Beiträge
    1.987
    Wohnort
    Luzern
    In der Schweiz seit
    August 2011
    Herkunft
    Dresden
    • 20. März 2023 um 12:52
    • #10

    Hallo Dave

    Das ist ein Märchen, was dir der Bekannte erzählt hat. Die Seriennummern der elektrischen Geräte musst du mit Sicherheit beim Umzugsgut nicht aufführen. Interessiert beim Zoll niemanden, wenn es keine gewerbliche Einfuhr ist.

    Profitiere von exklusiven Angeboten und Beratung:

    • Umzugsunternehmen finden
    • Krankenversicherung
    • Hausrat- und Haftpflichtversicherung
    • Motorrad- und Autoversicherung
    • Persönliche Vorsorge (Säule 3a/3b)

    Unterhaltsame Videos zum Thema Schweiz

    :flag_Switzerland: >>> About Swiss auf YouTube <<< :flag_Switzerland:

  • heisseisen
    13
    heisseisen
    Reaktionen
    88
    Beiträge
    170
    • 21. März 2023 um 07:13
    • #11

    Die Seriennummern können dir vielleicht in einem Versicherungsfall helfen, der im Zuge des Umzugs auftaucht. Bei uns ist der Thermomix beim Umzug verschwunden, war im Originalkarton und dadurch sehr leicht zu erkennen. Wurde dann über den Rechtsanwalt mit der Umzugsfirma geklärt und wir haben immerhin den halben Neupreis zurück bekommen.

  • Amadeus
    28
    Amadeus
    Gute Seele des Forums
    Reaktionen
    352
    Beiträge
    846
    Herkunft
    DE
    • 21. März 2023 um 08:19
    • #12

    Auch interessant bezüglich Umzugsgut, was ich vorher nicht wusste, selbst innerhalb eines Ländersprungs zwischen EU-Ländern, das der Zoll auf Antiquitäten schaut. Für manche Antiquitäten benötigt man von 1 oder 2 Museen im Ausreiseland eine Bescheinigung, dass diese kein Interesse an der Antiquität haben, weil bei Interesse darf man dieses Möbelstück dann nicht außer des Landes bringen; Stichwort Erhalt des Kulturguts. Ich habe einen alten Schreibtisch mit passendem Stuhl, gebaut ca. um das Jahr 1900 und da kam diese Thematik jedes Mal auf. Glücklicherweise gibt es noch genug alte Schreibtische, so dass dieser Punkt zwar als Thema von den Umzugsfirmen hinweisgebend angesprochen wurde, ich aber keinen Beleg von einem Museum brauchte.

    Erfahrung ist durch nichts zu ersetzen!

  • clyde
    8
    clyde
    Reaktionen
    25
    Beiträge
    58
    In der Schweiz seit
    01.01.2020
    • 22. März 2023 um 18:48
    • #13

    Wenn man den Umzug selbst macht, sollte man extrem darauf achten, dass man das zulässige Gesamtgewicht des Umzugswagens nicht überschreitet.
    Der Zoll lässt öfter mal die Fahrzeuge auf die Waage fahren und dann muss man ggfs. ausladen/umladen, was zu großen Problemen führen kann. Ein großer Kofferaufbau-Sprinter hat zum Beispiel nur 1 Tonne Zuladung. Das ist, wenn man ein paar Bücherkisten und ein paar Möbel hat, evtl schneller erreicht als man denkt...

  • mafroing
    2
    mafroing
    Reaktionen
    1
    Beiträge
    1
    • 27. Juni 2023 um 18:41
    • #14

    Offizielle Antwort aus dem FAQ seite des CH Zollamtes (https://www.bazg.admin.ch/bazg/de/home/i…821687879748249)

  • Meee
    3
    Meee
    Beiträge
    8
    • 7. September 2024 um 19:13
    • #15

    Wie ist das wenn man lediglich mit 2-3 Koffern Umzieht? Man müsste die ja trotzdem beim Zoll anmelden?

    Wie läuft das ab, gehe ich mit einer Liste was sich drinne befindet zum Schweizer Zoll und lasse mir das Formular abstempeln oder muss ich davor zum deutschen Zoll und etwas ausfüllen.
    Vielen Dank für eure Hilfe

  • Heinz
    14
    Heinz
    Reaktionen
    63
    Beiträge
    210
    • 8. September 2024 um 04:32
    • #16
    Zitat von Meee

    Wie ist das wenn man lediglich mit 2-3 Koffern Umzieht? Man müsste die ja trotzdem beim Zoll anmelden?

    Das kommt darauf an, ob der Wert des Kofferinhalts über dem Freibetrag liegt.

  • clyde
    8
    clyde
    Reaktionen
    25
    Beiträge
    58
    In der Schweiz seit
    01.01.2020
    • 8. September 2024 um 19:27
    • #17

    Theoretisch müsstest du es anmelden.
    Praktisch ist das Risiko sehr gering.

  • MotU
    28
    MotU
    Reaktionen
    443
    Beiträge
    835
    Wohnort
    Zürich
    Herkunft
    Deutschland
    • 9. September 2024 um 09:51
    • #18

    Verlangt es so viel mehr, dass Du es machst? Reist Du per Bahn? Falls nein, wird das Auto dann nicht mitgenommen? Das muss auf jeden Fall angemeldet werden.

    Du müsstest mit der Liste des Umzugsguts zunächst zum Deutschen Zoll und es "ausführen". Die Beamten hauen einfach einen Stempel auf Deine Liste und das war es auch schon.

    Dann zum Schweizer Zoll mit allen Formularen und der abgestempelten Liste.

  • RaboCo
    13
    RaboCo
    Reaktionen
    69
    Beiträge
    185
    Wohnort
    Wallis
    In der Schweiz seit
    01.08.2023
    Herkunft
    Deutschland BW
    • 12. September 2024 um 12:18
    • #19

    Also ich habe einfach ein handgeschrieben Liste angefertigt und das Formular ausgefüllt (vor allem wegen der Autos) usw. Ist kein Hexenwerk. Man kann das auch Summieren z.B. Kleidung x.xxx € die Bezeichnung Lapto, ein Handy usw. reichten bei mir

    KISS ist hier die Lösung

    Es sei denn dien Umzugsgut hat wirklich Wert (Kunst, Vermögen, Schmuck, Uhren usw.) das wird vermutlich genauer angeschaut

  • SisiHH
    1
    SisiHH
    Beiträge
    1
    Wohnort
    Zürich
    In der Schweiz seit
    2022
    Herkunft
    Hamburg
    • 9. Oktober 2024 um 09:13
    • #20

    Könnte mir jemand von Euch eine vertrauensvolle Umzugsfirma empfehlen für einen kleinen Umzug von HH nach Zürich.

    Ich bedanke mich für Eure Tipps!

Registrierung

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!

Benutzerkonto erstellen

Ähnliche Themen

  • Umzugsablauf; Basel Weil am Rhein

    • Kev
    • 5. Februar 2023 um 13:47
    • Umzug und Aufenthaltsbewilligung
  1. Datenschutzerklärung
  2. Nutzungsbedingungen
  3. Impressum
  4. * Affiliate Links
  5. Kontakt
  6. Webseite erstellt durch Webagentur Maik
Community-Software: WoltLab Suite™