Hallo Zusammen
ich überlege mein Über- Obligatorium und vielleicht auch das Obligatorium bei Eintritt in die Altersrente bei der Pensionskasse auszahlen zu lassen.
Ich lebe wieder in Deutschland und habe von 2007 an in der Schweiz gearbeitet.
(Momentan habe ich eine 100%ige Erwerbsminderungsrente in Deutschland - hierzu keine Frage bzgl. Krankenkasse bei Altersrente - das ist mir klar.
sowie eine 100%ige IV Rente in der Schweiz - hierzu keine Frage bzgl. Krankenkasse bei Altersrente- das ist mir klar.)
sowie die Invalidenrente der Pensionskasse aus der Schweiz.
Das läuft bis zum regulären Renteneintrittsalter - welches voraussichtlich bei 64 Jahren liegen wird.
Meine Frage:
Worauf muss ich bei Auszahlung der Pensionskasse zum regulären Renteneintritt Krankenkassenbeiträge zahlen?
Auf das Obligatorium? wie hoch? halber oder voller Beitragssatz?
auf 1/120tel des Betrages für 120 Monate?
halber oder voller Beitragssatz?
bei der Rente ist es der halbe Beitragssatz und das lebenslang - wie ist es bei einer Auszahlung?
Wie wird das Überobligatorium behandelt bei der Krankenkasse?
Ich bin in der Krankenversicherung der Rentner - müsste also auf Kapitalerträge keine Krankenkassenbeiträge zahlen.
Oder wird es bei der Krankenkasse gleich behandelt wie das Obligatorium??
Bei der Rente ist es der halbe Beitragssatz lebenslang - wie ist es bei einer Auszahlung?
Ist es ein Unterschied für die Krankenkasse, ob ich das Geld gleich zur regulären Pensionierung auszahlen lasse oder erst auf Ein oder Zwei Freizügigkeitskonto tue?
Weiß jemand bessere Vorgehensweisen dazu?? Gibt es eine Möglichkeit, dass keine Krankenkassenbeiträge fällig werden??? Wie? (nur korrekte Vorgehensweisen bitte - danke)
Vielen Dank für Eure Unterstützung!