Hallo zusammen,
Ich habe die letzten Wochen zahlreiche Internetseiten durchforstet und auch dieses Forum. Habe bisher leider keine eindeutige Antwort gefunden.
Mein Problem ist folgendes.
Ich bin Student, studiere in Zürich und komme aus München, und wollte nun mein deutsches Auto mit der bekannten 15.30 Zollgenehmigung vorübergehend einführen. Nun stellt sich mir die Frage ob ich dann dieses „deutsche Auto“, was ja dann zollrechtlich einwandfrei „eingeführt“ sein sollte, mit dem Schweizer Führerschein fahren darf? Weil meinen deutschen Führerschein müsste ich ja prinzipiell nach einem Jahr in einen Schweizer umtauschen.
Oder muss beides entweder deutsch oder schweizerisch sein?
Gabe es da evtl. noch eine Alternativlösung mit einem Wochenaufenthalterstatus?
Vielen Dank im Voraus
Florian