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Auswandern nach EU Land (Zypern), Konto 3a und Rente

  • bucket
  • 10. Mai 2023 um 22:46
  • bucket
    2
    bucket
    Beiträge
    2
    • 10. Mai 2023 um 22:46
    • #1

    Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit und bin seit mehr als 10 Jahren mit C Bewilligung in der Schweiz. Ich plane in etwa 3 bis 5 Jahren, etwa beim Erreichen des 60 Geburtstags, nach Zypern auszuwandern.

    Ich kann davon ausgehen meinen Lebensunterhalt durch passives Einkommen finanzieren zu können ohne den Realwert meiner Ersparnisse anzugreifen. Ich werde also als «Frührentner» leben.

    Ich suche Hinweise oder eine Checkliste für Auswanderung in ein EU Land (keinesfalls aber Deutschland). Ich durchsuchte dieses Forum zum Thema 2. Säule und 3. Säule (3a). Einige Links in den entsprechenden Threads auf die BKV Seiten sind offenbar nicht mehr aktuell. Auch meine Suche auf der Webseite ergab zunächst wenig.

    Ich habe viele Fragen wie Rentenzahlungen nach Erreichen des regulären Rentenalters geartet sein werden:

    Welche Verfahren werden aus AHV Einzahlungen angewendet?

    Und was kann ich aus Einzahlungen Rentenversicherung in Deutschland erwarten?

    Was sollte ich vorbereiten vor und nach Auswanderung aus der Schweiz?

    Aus der 2. Säule erwarte ich keine nennenswerten Rückfluss vor oder nach Erreichen des Rentenalters. Einige Arbeitgeber zahlten nicht ein und eine Pensionskasse eines Arbeitgebers dezimierte das Anlageguthaben stark. Die 0 Zinsphase half auch nicht gerade.

    Da ich regelmäßig den maximalen Betrag in Säule 3a einzahlte interessiert mich besonders wie ich die schnelle Rückzahlung dieses Guthaben sicher stelle. Dieses Guthaben möchte ich nicht in eine Rente umwandeln. Wahrscheinlich werde ich das Geld nicht für Immobilienkauf einsetzen.

    Wie ich Krankenversicherung und generell Anmeldung in Sozialsysteme in Zypern durchzuführen habe ohne vorgezogene Rente oder ein Arbeitsverhältnis ist für mich noch unklar. Für Hinweise wäre ich dankbar aber dies ist wahrscheinlich Offtopic in diesem Forum.

    Alle vorbereitenden Schritte, ggf. Checklisten und Termine die zu beachten sind wären für mich sehr hilfreich.

  • lieberjott
    31
    lieberjott
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    2011
    • 11. Mai 2023 um 12:35
    • #2
    Zitat

    Welche Verfahren werden aus AHV Einzahlungen angewendet?

    Solche Infos bzw. Hinweise zu bestehenden Sozialversicherungsabkommen der Schweiz mit anderen Ländern findest du sicher auf der offiziellen Seite der AHV oder übergeordneten Behörden.

    Zitat


    Und was kann ich aus Einzahlungen Rentenversicherung in Deutschland erwarten?

    Hier gilt die gleiche Info. Es gibt sicherlich auf der Website der deutschen Rentenversicherung entsprechende Infos; falls nicht, kannst du auch einen Beratungstermin vereinbaren.

    Zitat


    Aus der 2. Säule erwarte ich keine nennenswerten Rückfluss vor oder nach Erreichen des Rentenalters. Einige Arbeitgeber zahlten nicht ein und eine Pensionskasse eines Arbeitgebers dezimierte das Anlageguthaben stark. Die 0 Zinsphase half auch nicht gerade.

    Ja und trotzdem wird ja Kapital drin sein, welches du entweder direkt beziehen kannst oder musst oder, je nach Konstellation vielleicht auch als Rente beziehen kannst.

    Zitat

    Da ich regelmäßig den maximalen Betrag in Säule 3a einzahlte interessiert mich besonders wie ich die schnelle Rückzahlung dieses Guthaben sicher stelle.

    Da kann dir sicher die Bank oder Versicherung weiterhelfen, bei welcher du diese Anlage getätigt hast.

    Zitat


    Wie ich Krankenversicherung und generell Anmeldung in Sozialsysteme in Zypern durchzuführen habe ohne vorgezogene Rente oder ein Arbeitsverhältnis ist für mich noch unklar. Für Hinweise wäre ich dankbar aber dies ist wahrscheinlich Offtopic in diesem Forum.

    Als deutscher Staatsbürger gilt ja Personenfreizgüigkeit in der EU, daher sollte das prinzipiell alles möglich sein.

  • Markus Schulz
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    Markus Schulz
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    • 12. Mai 2023 um 09:37
    • #3

    Hilfreich wäre da sicherlich auch ein Blick auf das Steuer- und Sozialsystem von Zypern. Dabei ist zu beachten dass man den günstigen Non-Dom-Status beim Wohnsitzwechsel nicht mehr hat. Vorher sollte also geprüft werden, ob Einmalauszahlungen tatsächlich als Renten gewertet werden (dann sind 5% Steuern sehr günstig) oder als Einkommen (dann könnte das ein Griff ins Klo werden bei aktuell 35% auf Einkommen über 65.000 :winking_face:)

  • Ester66
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    Ester66
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    • 12. Mai 2023 um 12:03
    • #4

    Aus der 3 A gibt es KEINE Rente sondern nur Kapitalbezug.

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