Hallo,
ich habe zum Thema "Auszahlung Obligatorium bei Rückkehr nach Deutschland" viel im Forum gelesen und auch die Suche im Internet bemüht und trotzdem sind viele Fragen offen bzw. bin ich mir nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe und wie ich es "am besten" machen soll.
Eine Freundin von mir hat 12Jahre lang als Krankenschwester in Bern gearbeitet.
Zum 01.07.2023 geht sie in Rente.
Die Pensionskasse hat ihr geschrieben, dass sie ein "Altersguthaben" von sagen wir mal 100.000 CHF hat und das dieses Guthaben am 03.07.2023 auf ihr schweizer Konto ausgezahlt wird.
Es handelt sich nur um das Obligatorium.
Es gibt kein Überobligatorium
Das Ziel meine Freundin ist jetzt natürlich so vile wie möglich von diesem Geld "zu erhalten".
Die Quellensteuer soll laut Pensionskasse ca. 10.000CHF sein.
Laut Auskunft der Pensionskasse soll sie die Schweiz am 05.07.2023 verlassen(sich in der Schweiz abmelden), um eine geringere Quellensteuer zu Zahlen.
Hier gleich die 1.Frage:
Laut meiner Recherche im Internet soll man sich in der Schweiz VOR der Auszahlung des Obligatoriums abmelden, um weniger Quellensteuer zu zahlen. Ist das richtig?
Warum sagt die Pensionskasse, dass sie sich am 05.07.2023 NACH der Auszahlung abmelden soll?
Für meine Freundin wird es sogar besser passen sich schon vorher in der Schweiz abzumelden, sie möchte Bern am 24.06.2023 verlassen.
Kann sie sich schon z.B. am 23.06.2023 in Bern abmelden oder gibts es dann irgendwelche Probleme mit der Pensionskasse?
2. Frage: Überführung des Obligatoriums nach Deutschland.
Hier ist auch das Ziel "so viel wie möglich von diesem Geld zu erhalten" und so wenig wie möglich Steuern zu bezahlen.
Laut meiner Recherche im Internet wir das Obligatorium in Deutschland als Rente versteuert. Und im Jahre 2023 sind davon 83% steuerpflichtig.
- gelten die 83% auf das Obligatorium oder auf das Obligatorium - Quellensteuer? Also auf 100.000CHF oder auf 90.000CHF?
- und wie hoch ist nun der Steuersatz in Deutschland auf das Obligatorium? Das habe ich nicht rausgefunden.
Beispiel:
Ich habe ein steuerpflichtiges Obligatorium von 100.000CHF...wie viel Steuern muss ich darauf in Deutschland bezahlen? Sind es 20%, 15%, 45%? Wie kann ich den genauen Steursatz in Deutschland rausfinden? Welche Behörde muss ich in Deutschland kontaktieren, die mir den genauen Steuersatz berechnen kann?
3. Frage: Immobilienkauf in Deutschland mit dem Obligatorium
Habe ich es richtig verstanden, dass man das Obligatorium für den Kauf einer Immobilie in Deutschland verwenden kann und die Pensionskasse in der Schweiz muss das Geld direkt an den Verkäufer auszahlen?
Beispiel:
Meine Freundin kauft eine Wohnung in Deutschland für 200.000€.
Das Obligatorium in der Pensionskasse beträgt 100.000CHF.
Kann sie die Pensionskasse anweisen das Obligatorium direkt an den Verkäufer der Wohnung auszuzahlen?
Fällt dabei trotzdem die Quellensteuer an? Wenn JA, kann man diese dann in D auch zurück fordern?
Für meine Freundin fallen in D keine Steuern an oder doch(außer der Grunderwerbssteuer)? Oder muss Sie das Obligatorium in D trotzdem noch versteuern?
Vielen Dank.