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  4. Rückwanderung / Aus der Schweiz auswandern

Auszahlung Obligatorium bei Rückkehr nach Deutschland

  • Roughy
  • 1. Juni 2023 um 08:33
  • Roughy
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    Roughy
    Beiträge
    9
    • 1. Juni 2023 um 08:33
    • #1

    Hallo,

    ich habe zum Thema "Auszahlung Obligatorium bei Rückkehr nach Deutschland" viel im Forum gelesen und auch die Suche im Internet bemüht und trotzdem sind viele Fragen offen bzw. bin ich mir nicht sicher, ob ich alles richtig verstanden habe und wie ich es "am besten" machen soll.

    Eine Freundin von mir hat 12Jahre lang als Krankenschwester in Bern gearbeitet.

    Zum 01.07.2023 geht sie in Rente.

    Die Pensionskasse hat ihr geschrieben, dass sie ein "Altersguthaben" von sagen wir mal 100.000 CHF hat und das dieses Guthaben am 03.07.2023 auf ihr schweizer Konto ausgezahlt wird.

    Es handelt sich nur um das Obligatorium.

    Es gibt kein Überobligatorium

    Das Ziel meine Freundin ist jetzt natürlich so vile wie möglich von diesem Geld "zu erhalten".

    Die Quellensteuer soll laut Pensionskasse ca. 10.000CHF sein.

    Laut Auskunft der Pensionskasse soll sie die Schweiz am 05.07.2023 verlassen(sich in der Schweiz abmelden), um eine geringere Quellensteuer zu Zahlen.

    Hier gleich die 1.Frage:

    Laut meiner Recherche im Internet soll man sich in der Schweiz VOR der Auszahlung des Obligatoriums abmelden, um weniger Quellensteuer zu zahlen. Ist das richtig?

    Warum sagt die Pensionskasse, dass sie sich am 05.07.2023 NACH der Auszahlung abmelden soll?

    Für meine Freundin wird es sogar besser passen sich schon vorher in der Schweiz abzumelden, sie möchte Bern am 24.06.2023 verlassen.

    Kann sie sich schon z.B. am 23.06.2023 in Bern abmelden oder gibts es dann irgendwelche Probleme mit der Pensionskasse?

    2. Frage: Überführung des Obligatoriums nach Deutschland.

    Hier ist auch das Ziel "so viel wie möglich von diesem Geld zu erhalten" und so wenig wie möglich Steuern zu bezahlen.

    Laut meiner Recherche im Internet wir das Obligatorium in Deutschland als Rente versteuert. Und im Jahre 2023 sind davon 83% steuerpflichtig.

    - gelten die 83% auf das Obligatorium oder auf das Obligatorium - Quellensteuer? Also auf 100.000CHF oder auf 90.000CHF?

    - und wie hoch ist nun der Steuersatz in Deutschland auf das Obligatorium? Das habe ich nicht rausgefunden.

    Beispiel:

    Ich habe ein steuerpflichtiges Obligatorium von 100.000CHF...wie viel Steuern muss ich darauf in Deutschland bezahlen? Sind es 20%, 15%, 45%? Wie kann ich den genauen Steursatz in Deutschland rausfinden? Welche Behörde muss ich in Deutschland kontaktieren, die mir den genauen Steuersatz berechnen kann?

    3. Frage: Immobilienkauf in Deutschland mit dem Obligatorium

    Habe ich es richtig verstanden, dass man das Obligatorium für den Kauf einer Immobilie in Deutschland verwenden kann und die Pensionskasse in der Schweiz muss das Geld direkt an den Verkäufer auszahlen?

    Beispiel:

    Meine Freundin kauft eine Wohnung in Deutschland für 200.000€.

    Das Obligatorium in der Pensionskasse beträgt 100.000CHF.

    Kann sie die Pensionskasse anweisen das Obligatorium direkt an den Verkäufer der Wohnung auszuzahlen?

    Fällt dabei trotzdem die Quellensteuer an? Wenn JA, kann man diese dann in D auch zurück fordern?

    Für meine Freundin fallen in D keine Steuern an oder doch(außer der Grunderwerbssteuer)? Oder muss Sie das Obligatorium in D trotzdem noch versteuern?

    Vielen Dank.

  • Kutscher
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    • 1. Juni 2023 um 11:18
    • #2

    Nimm dir besser einen Steurberater das ganze ist nicht so einfach zu Beantworten hier im Forum.

    Du wirst hier KEINE zuverlässige Antwort bekommen.

    Bin in der gleichen Situation wie DU und habe hier in Bayern etliche Steuerberater und Finanzamt selber durch und jeder erzählt was anderes.

    Hab nun einen fähigen Steuerberater gefunden ( Baden Würtenberg) der Tagtäglich damit zu tun hat und Erfahrungswerte auch mit den Finanzämter hat.

  • Roughy
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    Roughy
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    • 1. Juni 2023 um 12:59
    • #3

    Danke für die Rückmeldung.

    Kannst du mir den Kontakt zu diesem Steuerberater zukommen lassen?

    Eine Weitere Frage:

    Im Internet habe ich gelesen, dass man das Obligatorium auf ein Freizügigkeitskonto in einen anderen Kanton mit kleinerer Quellensteuer umleiten kann, um so bei der Quellensteuer zu sparen.

    Habe ich es richtig verstanden?

  • Kutscher
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    • 1. Juni 2023 um 15:29
    • #4

    Das Umleiten bringt nicht viel,da man die Quellensteuer aus der Schweiz voll zurückerstatten kann.

    Spielt also keine Rolle wieviel Quellensteuer man in der Schweiz bezahlt.

  • lieberjott
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    • 2. Juni 2023 um 10:38
    • #5
    Zitat

    Laut meiner Recherche im Internet soll man sich in der Schweiz VOR der Auszahlung des Obligatoriums abmelden, um weniger Quellensteuer zu zahlen. Ist das richtig?

    Es kommt drauf an. Implizit bedeutet das dann ja, dass man den Bezug in Deutschland zu versteuern hätte, was je nach Kapitalhöhe und anderen Einkünften eine deutlich höhere Steuerbelastung bedeuten kann, als wenn nur der Quellensteuerabzug in der Schweiz erfolgen würde.

    Zitat

    . Frage: Überführung des Obligatoriums nach Deutschland.

    Hier ist auch das Ziel "so viel wie möglich von diesem Geld zu erhalten" und so wenig wie möglich Steuern zu bezahlen.

    Laut meiner Recherche im Internet wir das Obligatorium in Deutschland als Rente versteuert. Und im Jahre 2023 sind davon 83% steuerpflichtig.

    - gelten die 83% auf das Obligatorium oder auf das Obligatorium - Quellensteuer? Also auf 100.000CHF oder auf 90.000CHF?

    - und wie hoch ist nun der Steuersatz in Deutschland auf das Obligatorium? Das habe ich nicht rausgefunden.

    Der steuerbare Anteil von 83% bezieht sich auf das Obligatorium bzw. den Auszahlungsbetrag vor Abzug der Quellensteuer. Der deutsche Staat geht ja davon aus, dass du dir die schweizerische Quellensteuer erstatten lässt.

    Der Steuersatz ist der individuelle Steuersatz, der dann anhand der deutschen Steuererklärung berechnet wird.


    Zitat

    Habe ich es richtig verstanden, dass man das Obligatorium für den Kauf einer Immobilie in Deutschland verwenden kann und die Pensionskasse in der Schweiz muss das Geld direkt an den Verkäufer auszahlen?

    Beispiel:

    Meine Freundin kauft eine Wohnung in Deutschland für 200.000€.

    Das Obligatorium in der Pensionskasse beträgt 100.000CHF.

    Kann sie die Pensionskasse anweisen das Obligatorium direkt an den Verkäufer der Wohnung auszuzahlen?

    Fällt dabei trotzdem die Quellensteuer an? Wenn JA, kann man diese dann in D auch zurück fordern?

    Für meine Freundin fallen in D keine Steuern an oder doch(außer der Grunderwerbssteuer)? Oder muss Sie das Obligatorium in D trotzdem noch versteuern?

    Alles anzeigen

    Du meinst wohl einen Vorbezug für den Kauf von Wohneigentum, wo es gesonderte Regelungen gibt. Das ist in dieser Situation bzw. dem Alter nicht mehr möglich, aber letztendlich auch egal, da sie mit dem ausgezahlten Kapital machen kann was sie will.
    Und ja, bei einem Vorbezug würde auch Quellensteuer anfallen.

    PS: Warum lässt sie sich das Kapital auszahlen und bezieht keine Rente?

  • Roughy
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    • 2. Juni 2023 um 12:08
    • #6

    Vielen Dank für die Antworten und die Infos.

    Zitat von lieberjott

    PS: Warum lässt sie sich das Kapital auszahlen und bezieht keine Rente?

    Sie möchte sich tatsächlich eine Immobilie in Deutschland von diesem Geld kaufen.

    Aber welchen vorteil hätte sie denn, wenn sie das Geld nicht auszahlen lässt, sondern eine Rente bezieht?

    Die Rente muss sie in Deutschland doch auch versteuern.

  • Roughy
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    • 2. Juni 2023 um 12:13
    • #7

    Nach einmal zum Thema Immobilienkauf in Deutschland.

    Sie lässt sich das Obligatorium in der Schweiz auszahlen und zahlt die Quellensteuer. Das Geld bleibt vorerst auf ihrem Konto in der Schweiz.

    Wenn sie nun eine Immobilie in Deutschland kauft und diese direkt von ihrem Konto in der Schweiz bezahlt.

    Dann muss sie doch das Geld in Deutschland nicht versteuern, weil sie das Geld ja nie in Deutschland hatte. Oder?

  • lieberjott
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    • 2. Juni 2023 um 14:28
    • #8
    Zitat von Roughy

    Aber welchen vorteil hätte sie denn, wenn sie das Geld nicht auszahlen lässt, sondern eine Rente bezieht?

    Die Rente muss sie in Deutschland doch auch versteuern.

    Wenn sie noch genug andere Alterseinkünfte hat, ist das ja okay.
    Aber es bringt halt beispielsweise nichts, wenn man zwar eine Immobilie besitzt, aber die restlichen Alterseinkünfte zu gering sind, um die Nebenkosten und Instandhaltung sowie die allgemeinen Lebenshaltungskosten zu zahlen.
    Daher die Frage nach der Rente. Das Kapital ist irgendwann oder auch sofort verbraucht, die Rente wird lebenslang gezahlt.

    Zitat

    Wenn sie nun eine Immobilie in Deutschland kauft und diese direkt von ihrem Konto in der Schweiz bezahlt.

    Dann muss sie doch das Geld in Deutschland nicht versteuern, weil sie das Geld ja nie in Deutschland hatte. Oder?

    Ich versuche mit Ratschlägen oder Wertungen vorsichtig zu sein, da wir alle keine Steuerberater sind und das komplette Bild nicht kennen.

    Ob das Geld auf einem Schweizer Konto oder einem deutschen Konto zufliesst spielt keine Rolle; entscheidend ist wohl, in welchem Land man zum Zeitpunkt der Auszahlung steuerpflichtig war/ist.

  • Roughy
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    • 7. Juni 2023 um 06:13
    • #9

    Danke für die Antworten.

    So wie ich es verstehe, kann man für die Auszahlung des Obligatoriums den den deutschen Steuern nicht entkommen.

    Oder welche Möglichkeiten gibt es noch?

    Kann mir jemand eine Bandbreite für die zu zahlenden Steuern in Deutschland sagen?

    Im Internet habe oft gelesen, dass der Steuersatz auf diese "größere" Auszahlung der selbe ist, wie auf die deutsche Rente, die sie in Deutschland beziehen wird. Ist diese Information richtig?

    Sind es 10-15% oder eher 30-40%?

  • Heinz
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    • 7. Juni 2023 um 12:53
    • #10
    Zitat von Roughy

    Im Internet habe oft gelesen, dass der Steuersatz auf diese "größere" Auszahlung der selbe ist, wie auf die deutsche Rente, die sie in Deutschland beziehen wird. Ist diese Information richtig?

    Sind es 10-15% oder eher 30-40%?

    Das wird doch stark davon abhängen, wie hoch die Auszahlung und wie hoch die Rente ist.

  • lieberjott
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    • 7. Juni 2023 um 22:15
    • #11
    Zitat von Roughy

    Danke für die Antworten.

    So wie ich es verstehe, kann man für die Auszahlung des Obligatoriums den den deutschen Steuern nicht entkommen.

    Auszahlen, wenn man noch (auschliesslich) in der Schweiz steuerpflichtig ist.


    Zitat

    Im Internet habe oft gelesen, dass der Steuersatz auf diese "größere" Auszahlung der selbe ist, wie auf die deutsche Rente, die sie in Deutschland beziehen wird. Ist diese Information richtig?

    Korrekt.

    Zitat

    Kann mir jemand eine Bandbreite für die zu zahlenden Steuern in Deutschland sagen?

    Es kann alles zwischen 12% und 48% als Grenzsteuerstatz sein. Es kommt eben drauf an, ob 10'000 Euro, 100'000 Euro oder 500'000 Euro.

    Für eine Überschlagsrechnung kann man folgenden Rechner verwenden:

    https://www.bmf-steuerrechner.de/ekst/eingabeformekst.xhtml
    Vom Auszahlungsbetrag 17% (das ist steuerfreie Teil) abziehen und das Ergebnis als zVE eintragen.

    Eventuell wäre aber auch die steuergünstigere "FünfFünftelregelungFünftelregelung" anwendbar, siehe https://www.haufe.de/finance/steuer…190_536496.html

  • Roughy
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    • 8. Juni 2023 um 12:12
    • #12

    Danke für die Antworten.

    Frage zur Fünftelregelung:

    Um die Fünftelregelung anwenden zu können, müssen jedoch Voraussetzungen erfüllt sein. Vor allem muss es sich dabei um außerordentliche Einkünfte und eine Einmalzahlung handeln. Bei der Überprüfung dieser Punkte richtet der Bundesfinanzhof seinen Blick vor allem darauf, ob es sich um eine atypische Zahlung handelt.

    Ist die Auszahlung des Obligatoriums eine atypische Zahlung?

    Sie bekommt das Obligatorium ja nicht vorzeitig ausgezahlt...sondern "planmäßig".

    Gab es schon Fälle, wo ein planmäßig ausgezahltes Obligatorium nach der Fünftelregelung versteuert wurde?

  • Roughy
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    • 8. Juni 2023 um 12:13
    • #13

    Wie viel von dem Geld wird sich noch die Krankenkasse krallen?

  • lieberjott
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    • 8. Juni 2023 um 12:57
    • #14

    Ich würde deiner Freundin vorschlagen, dass sie sich an einen versierten Steuerberater wendet. Wenn die Grössenordnung der Auszahlung stimmt, dann dürften die Kosten dafür im Vergleich "Peanuts" sein. Und Fehler im Zweifelsfall deutlich teurer.

    Niemand kann hier seriös beurteilen, ob beispielsweise eine Fünftelregelung in Frage käme oder es andere Umstände gibt, die hier steuerliche Entlastung bieten.

    Und wie schon mehrfach erwähnt: Gibt es keine Möglichkeit, die Ansässigkeit in der Schweiz noch so lange zu strecken, dass nur schweizerische Quellensteuer abgezogen wird, aber der deutsche Fiskus nicht zum Zuge kommt?

  • Roughy
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    • 9. Juni 2023 um 12:20
    • #15
    Zitat von lieberjott

    Und wie schon mehrfach erwähnt: Gibt es keine Möglichkeit, die Ansässigkeit in der Schweiz noch so lange zu strecken, dass nur schweizerische Quellensteuer abgezogen wird, aber der deutsche Fiskus nicht zum Zuge kommt?

    Versuchen kann man es bestimmt.

    Wie lange müsste sie noch in der Schweiz gemeldet sein?

    Ist es diese Regelung, dass man min. 180Tag im Jahr in der Schweiz sein muss?

    Und in der Schweiz muss sie auf das Obligatorium nur die Quellensteuer zahlen oder sonst noch welche Steuern oder Beiträge?

  • Ester66
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    • 14. Juni 2023 um 10:29
    • #16

    Sie muss auf die Gesammte Summe Steuern bezahlen nicht nur auf das Obligatorium

  • Roughy
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    • 15. Juni 2023 um 13:00
    • #17
    Zitat von Ester66

    Sie muss auf die Gesammte Summe Steuern bezahlen nicht nur auf das Obligatorium

    welche "gesammte Summe"?

    Sie bekommt doch nur das Obligatorium ausgezahlt.

  • Ester66
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    • 18. Juni 2023 um 09:50
    • #18
    Zitat von Roughy

    Wie viel von dem Geld wird sich noch die Krankenkasse krallen?

    Hat jemand eine Antwort?

    Würde mich auch Interessieren.

  • Heinz
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    Heinz
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    • 19. Juni 2023 um 12:35
    • #19
    Zitat von Ester66

    Hat jemand eine Antwort?

    Würde mich auch Interessieren.

    Das lässt sich wohl nur beantworten, wenn man weiß, um wie viel Geld es geht, welche Einkommen es sonst noch gibt, ob zum Auszahlungszeitpunkt eine Krankenversicherung in Deutschland oder der Schweiz besteht, und falls in Deutschland: ob sie gesetzlich oder privat ist.

  • Ester66
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    Ester66
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    • 19. Juni 2023 um 14:42
    • #20

    Gesetzlich versichert ,kleine Rente aus Deutschland, sonst kein Einkommen .

    Summe der Freizügigkeit ca,250`000.-

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